Zweckentfremdung: Was private Vermieter zum Verbot wissen sollten
Letztes Update: 22. Februar 2024 | 7 Min. Lesezeit


Wohnraum ist in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland ein knappes Gut, das es zu schützen gilt. Aus diesem Grund gilt in einigen Bundesländern und zahlreichen Kommunen ein Verbot für die Zweckentfremdung. Dies bedeutet, dass Wohnungen ausschließlich zum langfristigen Wohnen genutzt werden dürfen. Andere Nutzungsarten bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der zuständigen Behörde. In welchen Fällen das Zweckentfremdungsverbot greift und was Sie als Vermieter in diesem Zusammenhang beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
An welchen Themen sind Sie interessiert?
Das könnte Sie auch interessieren:
-
24. Februar 2025
Betretungsrecht bei Sanierungsbedarf: Vermieter darf in Wohnung des Mieters
Vermieter haben das Recht, die Wohnung des Mieters zur Feststellung eines Sanierungsbedarfs zu betreten. Ob der Mieter die Sanierung für ...
Weiterlesen -
19. Februar 2025
Unwirksame Eigenbedarfskündigung: Nutzungsinteresse muss dargelegt werden
Eine Eigenbedarfskündigung erlangt keine formelle Wirksamkeit, wenn die Bedarfsperson bereits über eine Wohnung verfügt und nicht dargelegt wird ...
Weiterlesen -
6. Februar 2025
Sanierung: Leitfaden für private Vermieter
Ist die Immobilie bereits einige Jahre alt, hinterlässt die Zeit oft Spuren in Form undichter Fenster, rissiger Fassadenelemente oder feuchter ...
Weiterlesen