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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Versicherungsschutz für Vermieter

Letztes Update: 27. Februar 2024 | 5 Min. Lesezeit

Haende von zwei Personen, die sich an einem Tisch gegenuebersitzen. Die Person rechts fuellt ein Dokument mit einem schwarzen Stift aus. Darunter liegen zahlreiche weitere Dokumente. Die Person links hat in der einen Hand einen braunen Buchkalender, der mit der Unterkante auf dem Tisch liegt. Im Hintergrund stehen kleine Dekohaeuser aus Holz.
Haende von zwei Personen, die sich an einem Tisch gegenuebersitzen. Die Person rechts fuellt ein Dokument mit einem schwarzen Stift aus. Darunter liegen zahlreiche weitere Dokumente. Die Person links hat in der einen Hand einen braunen Buchkalender, der mit der Unterkante auf dem Tisch liegt. Im Hintergrund stehen kleine Dekohaeuser aus Holz.

Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken haften für Schäden Dritter, die innerhalb ihres Eigentums entstehen. Im § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist diese sogenannte „Haftung des Grundstücksbesitzers“ geregelt. Handelt es sich um ein vermietetes Objekt, bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz vor Schadenersatzansprüchen. In welchen Fällen Vermieter haftbar sind, was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung umfasst und auf welche Leistungen bei Abschluss geachtet werden sollte, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Inhalt

  1. Pflicht zur Verkehrssicherung
  2. Welchen Schutz bietet die Versicherung?
  3. Auf welche Leistungen achten?
  4. Lösung für Eigentümer und Vermieter: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der GEV

Pflicht zur Verkehrssicherung: Immobilien dürfen keine Gefahrenquelle sein

Immobilieneigentümer sind dafür verantwortlich, dass von ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Mieter, Bewohner und Besucher sollen sich auf den einwandfreien Zustand von Wohnung, Haus und Hausanlagen verlassen können.

Eigentümer und Vermieter trifft die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass Haus und Gehwege sicher, bauliche Bestandteile intakt sowie ausreichend befestigt sind. Auch die Beleuchtungen im Treppenhaus und auf Wegen müssen zum Beispiel einwandfrei funktionieren.

Zur Verkehrssicherungspflicht gehört die Prüfungs- und Überwachungspflicht. Das bedeutet, Eigentümer und Vermieter müssen sich selbst davon überzeugen, dass sich keine Gefahrenquellen im Haus oder auf dem Grundstück befinden. Sie müssen regelmäßige Kontrollen und Wartungen durchführen oder beauftragen. Jegliche Mängel müssen umgehend beseitigt werden.

Kommt es dennoch zu einem Personen- oder Sachschaden, der auf die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zurückzuführen ist, haften Eigentümer gemäß § 836 BGB. Die geschädigte Person hat dann Anspruch auf Schadenersatz.

Für welche Schäden haften Immobilieneigentümer und Vermieter?

Ob ein herabfallender Dachziegel, die lose Gehwegplatte oder andere Ursachen: Die Haftung besteht sowohl, wenn Menschen zu Schaden kommen als auch bei einer Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums.

Auch wenn ein Hausverwalter eingesetzt wird, bleiben die Eigentümer und Vermieter bei einem Schadensfall in der Haftung. Per Mietvertrag können einzelne Pflichten an Mieter übertragen werden, zum Beispiel die Räum- und Streupflicht im Winter. Kommen Mieter der Pflicht nicht ausreichend nach und entsteht ein Schaden, kann sich der Vermieter nicht grundsätzlich der Haftung entziehen.

Dies liegt darin begründet, dass Sie als Vermieter trotz Übertragung der Pflicht regelmäßig prüfen müssen, ob Ihre Mieter dieser auch nachkommen. Bestenfalls kontrollieren Sie mehrmals in der Woche, ob der Schnee ordnungsgemäß entfernt wurde. Nur bei Einhaltung der Kontrollpflicht können Sie nicht für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

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Welchen Schutz bietet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vermietende Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen Dritter. Im Versicherungsschutz enthalten ist die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen den Versicherungsnehmer und die Entschädigungsleistung bei berechtigten Forderungen an die geschädigten Personen.

Die Entschädigung bei Personenschäden kann zum Beispiel Heilbehandlungen, Schmerzensgeld oder die Kosten einer Haushaltshilfe umfassen. Bei Sachbeschädigungen werden Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffungskosten ersetzt. Ist eine Reparatur nicht möglich, erfolgt eine Entschädigung zum Zeitwert. In Betracht kommt auch eine Entschädigung von Vermögensschäden, zum Beispiel bei Verdienstausfall oder Nutzungsausfall.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung? 

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Schutz für alle, die Immobilien oder Grundstücke besitzen, vermieten oder verpachten.

Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ebenfalls eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Lediglich Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen, benötigen diesen Versicherungsschutz nicht separat. In der Regel bietet die Privathaftpflichtversicherung eine ausreichende Absicherung.

Eine Versicherung pro Immobilie

Wer mehrere Immobilien besitzt, muss für jede eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen. Ob Sie für alle Immobilien denselben oder unterschiedliche Anbieter wählen, bleibt jedoch Ihnen als Eigentümer überlassen.

Auf welche Leistungen achten? 

Der Versicherungsschutz sollte möglichst gut zur Immobilie passen. Viele Versicherer haben unterschiedliche Produkte für verschiedene Bedarfe im Angebot. Es muss nicht immer das teuerste Produkt sein, wenn bereits der Basisschutz alle vorhandenen Risiken abdeckt.

Ein sehr wichtiger Punkt ist die Deckungssumme. Die Höhe eines Haftpflichtschadens kann schnell in die Millionen gehen, vor allem wenn Personen verletzt wurden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte daher eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro bieten.

Kleinere Baumaßnahmen sollten am besten gleich bis mindestens 100.000 € mitversichert sein, so sind auch spontane Bauarbeiten abgedeckt. Bei größeren Bauvorhaben ist in der Regel ein separater Versicherungsschutz erforderlich.

Anlagen für erneuerbare Energien versichern

Bei Neubauten sind sie fest eingeplant und auch viele ältere Gebäude werden im Zuge einer klimafreundlichen Sanierung nachgerüstet: Anlagen zur Energiegewinnung und -Einsparung werden wichtiger denn je. Im Versicherungsumfang der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollten Schäden durch Solaranlagen, Photovoltaik oder andere regenerative Einrichtungen enthalten sein. Auch der Einschluss des Gewässerschadenhaftpflichtrisikos sollte bei Bedarf möglich sein.

Schutz gegen Forderungsausfall für Vermieter 

Für Vermieter kann sich ein Versicherungsschutz gegen den Forderungsausfall bei Mietsachschäden wie beispielsweise Bohrschäden lohnen: Verursacht der Mieter einen Schaden, für den er nicht aufkommen kann, springt der Versicherer bei Vorhandensein eines vollstreckbaren Titels ein.

Wohnungseigentümergemeinschaften haben ein paar spezielle Risiken, die nicht in jeder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung standardmäßig enthalten sind. Ein geeigneter Versicherungsschutz deckt zum Beispiel auch Haftpflichtansprüche einzelner Eigentümer gegen die Gemeinschaft oder sogar untereinander ab.

Lösung für Eigentümer und Vermieter: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der GEV 

Die GEV Grundeigentümer-Versicherung bietet die Absicherung durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung an.

Versicherungsnehmer können zwischen unterschiedlichen Deckungssummen von 10 bis 50 Millionen € wählen. Die Versicherung ist täglich kündbar und sieht eine Schadensübernahme durch die GEV vor, falls bei einem Versichererwechsel eine unklare Zuständigkeit entstehen sollte.

Baumaßnahmen sind im Rahmen der Bedingungen bis 250.000 € bzw. bis 350.000 € mitversichert.

Auch Schäden durch regenerative Anlagen wie Solar und Photovoltaik sind abgesichert. Im Versicherungsschutz eingeschlossen ist auch das Gewässerschadenrisiko oberirdischer und unterirdischer Öltanks.

Die Forderungsausfalldeckung bei Mietsachschäden gibt es auch noch dazu. Und sogar Wohnungseigentümergemeinschaften können sich gegen Schadenersatzansprüche untereinander absichern.

Die GEV ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Versicherungsnehmer sind gleichzeitig Mitglieder und profitieren von einem fairen und leistungsstarken Versicherungsschutz.

Fazit

Als Vermieter unterliegen Sie der Verkehrssicherungspflicht. Im Schadensfall kann es dann schnell teuer werden. Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie im Falle von Schadenersatzforderungen finanziell abgesichert.

Auch wenn Ihr Mieter bei durch ihn verursachten Schäden an der Mietsache nicht zahlen kann, greift die Versicherung.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungsarten für Vermieter und sollte in jedem Fall abgeschlossen werden. Den Umfang des Schutzes können Sie passend zu Ihrer Immobilie aus verschiedenen Angeboten wählen und die für Sie ideale Lösung finden.

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Miriam Zaunbrecher

Online Redakteur

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