Müllentsorgung: Pflichten & Kosten für Vermieter
Letztes Update: 22. Februar 2024 | 6 Min. Lesezeit
Für die laufenden Kosten der Beseitigung des aufkommenden Abfalls in Mietobjekten sind zunächst die Vermieter selbst verantwortlich. Allerdings zählen diese Ausgaben zu den umlagefähigen Betriebskosten, welche am Ende des Jahres über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben werden und zwar anteilig an die jeweiligen Mietparteien. Die Verantwortlichkeiten der Müllentsorgung sollten für ihre Gültigkeit bereits zu Beginn des Mietverhältnisses schriftlich festgehalten werden. Welche Tonnen zur Verfügung gestellt werden müssen, was für Aufgaben auf die Mieter entfallen und ob Sie die Tonneninhalte kontrollieren dürfen, erfahren Sie in folgendem Beitrag.
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