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Vorlage zum Wohnungsübergabeprotokoll – sicher ist sicher
Überblick
Alles gut festgehalten: Ihre Vorlage zum Wohnungsübergabeprotokoll
Ein Wohnungsübergabeprotokoll empfiehlt sich für Vermieter und Mieter, um den konkreten Zustand eines Mietobjekts gemeinsam schriftlich festzuhalten. Es kann vor dem Ein- oder Auszug erstellt werden und bewahrt beide Seiten vor bösen Überraschungen. Werden etwaige Schäden oder Mängel beim Auszug dokumentiert, kann der Mieter nicht im Nachhinein mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Auf der anderen Seite schützen Sie sich als Vermieter damit vor kostenintensiven Reparaturen, die plötzlich nach dem Auszug bekannt werden. Wir haben für Sie eine Vorlage zum Wohnungsübergabeprotokoll als druckfertiges PDF erstellt. Ein individualisierbares Word-Dokument ist ab dem Basic-Paket enthalten. Ihre Vorteile:
Sie erhalten Klarheit über den Zustand Ihres Mietobjekts
Sie beugen kostspieligen Konflikten mit Ihren Mietern vor
Sie sparen Zeit mit der Nutzung der Vorlage und müssen sie nicht selbst anfertigen
Ihr Mieter und Sie sind auf der sicheren Seite
Was objego-Nutzer über uns sagen
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Wenn man wie ich nicht viel Zeit für die Immobilienverwaltung hat, dann spart die Nutzung der Vorlagen jede Menge Zeit.
Anja Behnke
Bochum
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Korrekte Nebenkostenabrechnungen und rechtssichere Mietverträge. Genau das, was ich brauche.
Klaus Vogt
Köln
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Gut zu wissen, dass es bei objego Vorlagen für jede Situation gibt. Letztens hat mir das Übergabeprotokoll echt geholfen.
Bernd Fuchs
Stuttgart
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Laufzeit:
*Abrechnung alle 12 Monate (inkl. 19% MwSt.)
Funktionen
Alles rund um die digitale Immobilienverwaltung
Bei objego finden Sie nicht nur eine Vorlage zum Wohnungsübergabeprotokoll. Mit unserer Funktion der Dokumentenverwaltung können Sie Vorlagen wie diese auch digital verwalten. Oder wie wäre es mit der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen? Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
Nebenkosten abrechnen
Dank einer benutzerfreundlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung erledigen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung schnell und einfach. Sie vergessen keine relevanten Eingaben, denn das Programm weist Sie auf alles Notwendige hin. Am Ende erhalten Sie eine rechtssichere, korrekte und versandfertige Abrechnung.
Intelligente Finanzverwaltung
Mit dieser Funktion sind Sie in der Lage, Ihren objego-Account mit Ihrem Bankkonto zu verbinden. Sie behalten somit komfortabel den Überblick über gezahlte bzw. ausstehende Mietzahlungen. Und das inklusive höchster Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung.
Steuererklärung vorbereiten
Auch wenn es um Ihre Steuererklärung geht, leistet objego wertvolle Unterstützung. Die Software fasst steuerrelevante Informationen praktischerweise für Sie in einer Excel-Tabelle zusammen. Eine gute Hilfe für Ihren Steuerberater oder Sie selbst, um die Anlage V auszufüllen.
Dokumentenverwaltung
Damit nichts verloren geht, können Sie alle Dokumente digital ablegen und bestimmten Kategorien zuordnen. Sie haben jederzeit Zugriff und müssen nicht lange nach Mietverträgen, Übergabeprotokollen, Mieterselbstauskünften oder Rechnungen suchen. Das spart jede Menge Zeit.
Unsere FAQ
Noch Fragen zum Wohnungsübergabeprotokoll?
Was muss in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden?
Wichtig ist die Beschreibung des Zustands von Böden, Wänden, Decken und Fenstern. Daneben müssen etwaige Mängel und Schäden festgehalten werden, wie etwa defekte Elektroinstallationen oder beschädigte Einrichtungsgegenstände. Was sonst noch in das Protokoll gehört, sind die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas sowie eine Liste von übergebenen Schlüsseln. Wie Sie das Übergabeprotokoll optimal nutzen, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zur Wohnungsübergabe.
Ist es Pflicht, ein Übergabeprotokoll anzufertigen?
Weder Vermieter noch Mieter sind rechtlich verpflichtet, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Es ist aber für beide Seiten unbedingt zu empfehlen, um auf Nummer sicher zu gehen und böse Überraschungen zu vermeiden. Ist das Dokument von beiden Parteien unterzeichnet, hat es rechtlich Bestand, dass die Unterzeichner mit dem Zustand des Mietobjekts einverstanden und eventuell zu erledigende Reparaturen besprochen sowie zugewiesen sind. Nach der Unterzeichnung gemachte Beanstandungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Ist bei Auszug stets eine Renovierung nötig?
Der Mieter ist nach dem Auszug lediglich dazu verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zurückzugeben, der im Mietvertrag vereinbart ist. Ob eine Renovierung erforderlich ist, hängt davon ab, ob die sogenannte Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag enthalten ist. Schäden, die durch den Mieter entstanden sind, müssen in jedem Fall vom Mieter beseitigt werden. Alles darüber hinaus regelt der Mietvertrag.
Endecken Sie alle unsere Vermieter-Vorlagen
Von der Hausordnung bis zum rechtssicheren Mietvertrag
Nutzen Sie das Wissen der Experten
„Wir möchten privaten Vermietern echte Mehrwerte rund um ihre Immobilienverwaltung bieten. Dazu gehört nicht nur die einfache Erstellung korrekter Nebenkostenabrechnungen, sondern auch eine Vielzahl von Vorlagen. Durch unser Experten-Know-how sind alle Vorlagen geprüft und stets auf aktuellem Stand.“
Mehr über unsJörn Reckeweg
Geschäftsführer von objego