Heizkosten

Wärmemengenzähler: Das müssen Vermieter zu Funktion und Installation wissen

Letztes Update: 11. Juni 2024 | 12 Min. Lesezeit

Waermemengenzaehler: Handwerker in blauem Overall mit orangenem Helm und gelbem Werkzeugguertel ist in der Hocke und umfasst mit beiden Haenden ein Heizungsrohr. Er traegt blaue Arbeitshandschuhe. An den Rohren sind zwei Waermemengenzaehler befestigt. Die Leitungen am rechten Bildrand sind mit Schaumstoff isoliert. Der Rest der Rohre liegt frei.
Waermemengenzaehler: Handwerker in blauem Overall mit orangenem Helm und gelbem Werkzeugguertel ist in der Hocke und umfasst mit beiden Haenden ein Heizungsrohr. Er traegt blaue Arbeitshandschuhe. An den Rohren sind zwei Waermemengenzaehler befestigt. Die Leitungen am rechten Bildrand sind mit Schaumstoff isoliert. Der Rest der Rohre liegt frei.

Wärmemengenzähler ermöglichen eine exakte Ermittlung des Wärmeverbrauchs innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Eingesetzt werden die Messgeräte insbesondere in Immobilien mit Mischnutzung und bei installierte Fußbodenheizung zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heizkosten. Wie Wärmemengenzähler funktionieren, welche Arten es gibt und wann sie Pflicht sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhalt

  1. Was sind Wärmemengen­zähler?
  2. Wie funktionieren die Geräte?
  3. Berechnung des Wärmeverbrauchs
  4. Bauweisen
  5. Konstruktionsarten
  6. Einbau des Wärmezählers
  7. Wärmemengenzähler selbst ablesen
  8. Wann sind Wärme­zähler sinnvoll?
  9. Was kosten die Geräte?
  10. Können die Kosten umgelegt werden?
  11. Wie lange geht die Eichung?
  12. Rechtlicher Hintergrund
  13. Ist ein Wärme­mengenzähler Pflicht?
  14. Vorteile
  15. Nachteile
  16. Exkurs: Heizkostenverteiler

Das Wichtigste in Kürze

  • Wärmemengenzähler – auch Wärmezähler genannt – werden zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Heizkosten genutzt und dienen als Basis für die Erstellung der Heizkostenabrechnung.
  • Die Zähler bestehen aus einem Durchflusssensor, einem Temperaturfühler und einem Rechenwerk.
  • Sie messen den Verbrauch in physikalischen Einheiten und können daher leicht abgelesen werden.
  • Bei Verbundanlagen nach § 9 HeizkostenV sind Wärmezähler Pflicht.
  • Nach 6 Jahren endet die Eichfrist und die Geräte müssen ausgetauscht werden.

Definition: Was sind Wärmemengenzähler?

Wärmemengenzähler sind Messgeräte zur Erfassung des Wärmeverbrauchs. Die Funktionsweise ähnelt dabei der einer Wasseruhr.

Das Gerät wird im Heizkreislauf installiert und misst die Menge an Wärmeenergie, welche zum Heizen verbraucht wird. Es erfasst sowohl das Volumen des durchlaufenden Wassers als auch die Differenz der Wassertemperatur zwischen Ein- und Austritt in die Einheit.

Mithilfe der ermittelten Werte errechnen Wärmezähler die Wärmeabgabe an die einzelnen Einheiten.

Anders als Heizkostenverteiler geben die Geräte die ermittelte Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) oder Megawattstunden (MWh) an.

Durch die Nutzung von Wärmemengenzählern wird eine exakte Verbrauchserfassung ermöglicht, da sie konstant Messungen durchführen. Die Verbrauchserfassung ist wichtig für die Erstellung einer korrekten Heizkostenabrechnung. Zudem ermöglichen die Zähler eine Effizienzoptimierung der verbauten Heizungsanlage sowie einen Überblick über den Energieverbrauch, um diesen bei Bedarf anzupassen.

Die Auswahl des passenden Wärmemengenzählers erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren:

  • Heizungsanlage
  • generelle Umgebungsbedingungen
  • Genauigkeit der Messwerte

Wärmemengenzähler oder Wärmezähler?

Zwar ist Wärmezähler die korrekte Bezeichnung, im Sprachgebrauch hat sich jedoch Wärmemengenzähler etabliert. Hintergrund ist nicht nur die oftmals genutzte Abkürzung WMZ, sondern auch, dass ein Wärmezähler eben eine Wärmemenge zählt. Die Begriffe können synonym verwendet werden.

Wie funktioniert ein Wärmemengenzähler?

Installiert werden Wärmemengenzähler in den Heizstrang einer Mieteinheit. Die Geräte besitzen einen Temperatursensor, welcher jeweils die Temperatur von einströmendem und rücklaufendem Wasser erfasst. Zusätzlich wird die Durchflussmenge des Heizwassers gemessen.

Aus den gemessenen Werten ergibt sich dann der Wärmeverbrauch.

Berechnung des Wärmeverbrauchs

Für die Ermittlung des Wärmeverbrauchs werden mehrere Werte benötigt. Mithilfe einer Formel kann die Wärmemenge in kWh berechnet werden:

Volumenstrom (V) x Wärmekapazität des Wassers (c) x Temperaturdifferenz Vor- und Rücklauf = Wärmemenge in kWh (Q)

Wärmemengenzähler messen sowohl den Volumenstrom, also die Menge des verbrauchten Wassers, als auch die Differenz der Temperatur zwischen Vor- und Rücklauf.

Die Wärmekapazität von Wasser ist eine festgelegte Größe und entspricht 4,19 Kilojoule (kJ) pro Kilogramm und Kelvin. Es werden also 4,19 kJ benötigt, um 1 kg Wasser um 1 °C aufzuheizen. Die Wärmekapazität wird als k-Wert bezeichnet.  

Im Gerät ist ein entsprechender Rechner verbaut, der aus den Werten die Wärmemenge errechnet.

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Bauweisen von Wärmezählern

Es gibt zwei verschiedene Bauweisen für Wärmezähler: Kompaktwärmezähler und Verbund-Wärmezähler.

  • Kompaktwärmezähler

Kompaktwärmezähler bestehen aus einem Gehäuse, welches sowohl die Messtechnik als auch den Rechner enthält. Die Temperaturfühler sind außen am Gerät befestigt.

  • Verbund-Wärmemengenzähler

Bei Verbund-Wärmemengenzählern handelt es sich um Geräte mit zwei Gehäusen, bei dem Rechner und Messgerät einzeln untergebracht sind. Die Verbindung erfolgt entweder per Kabel oder via Funk.

Die Wärmemengenzähler gibt es zudem in Varianten mit und ohne fernablesbare Funktechnik.

Aufgrund der Novellierung der Heizkostenverordnung 2021 besteht jedoch eine Pflicht zu fernablesbaren Geräten bis Ende 2026. Bei Neuinstallation darf bereits seit 2021 nur noch fernablesbare Messtechnik verbaut werden. Bis zum 31.12.2026 muss auch vorhandene Messtechnik auf Fernablesbarkeit nachgerüstet bzw. ersetzt werden.

Je nach Größe der Heizungsanlage ist eine Auslegung der Wärmezähler sowohl einstrahlig als auch mehrstrahlig möglich. Während einstrahlige Zähler eher auf geringere Volumenströme ausgelegt sind und bei Einfamilienhäusern oder kleineren Mehrfamilienhäusern zum Einsatz kommen, sind mehrstrahlige Zähler für größere Heizungsanlagen geeignet.

Aufbau eines Wärmezählers

Das Gerät besteht aus insgesamt drei Komponenten:

  • Durchflusssensor
  • Temperaturfühler
  • Rechenwerk

Der Durchflusssensor erfasst das durchgelaufene Wasservolumen. Mit dem Temperaturfühler wird die Wassertemperatur von Zu- und Rücklauf des Wassers gemessen. Im Rechenwerk wird dann die Wärmemenge unter Berücksichtigung des k-Faktors errechnet.

Durch Langzeitbatterien erfolgt die Stromversorgung, deren Lebensdauer mindestens 6 Jahre beträgt. In seltenen Fällen werden Netzteile genutzt.

Wärmemengenzähler: Konstruktionsarten 

Bei der Konstruktion wird zwischen zwei verschiedenen Arten unterschieden: Mechanisch durch ein Flügelrad und statisch mithilfe von Ultraschall.

Flügelrad 

Wärmemengenzähler mit Flügelrad arbeiten mit einer mechanischen Erfassung. Das durchströmende Wasser setzt dabei ein mechanisches Flügelrad in Bewegung. Die Umdrehungszahl des Rads wird von einem Sensor erkannt und an den Rechner im Gerät weitergegeben.

Da das Rad durch Schmutzpartikel oder Fremdkörper blockiert werden kann, sind Fehler in der Messung möglich.

Ultraschall 

Bei der Technik mittels Ultraschall werden keine beweglichen Teile eingesetzt. Stattdessen wird der Wasserdurchfluss mithilfe von Ultraschallwellen gemessen. Die Bestimmung erfolgt über die Laufzeit der Wellen, welche entgegen der Strömungsrichtung durch ein entsprechendes Messrohr gesendet werden.

Die Fließgeschwindigkeit wird aus der zeitlichen Differenz der Wellen ermittelt, woraus dann der Wasserdurchfluss und das Volumen berechnet werden können.

Da bei dieser Konstruktionsart von Wärmemengenzählern keine mechanischen Elemente verbaut sind, bieten sie eine exaktere Messung.

Einbau des Wärmemengenzählers

Für den korrekten Einbau des Wärmemengenzählers sollte eine entsprechende Fachperson beauftragt werden.

Damit das Gerät richtige Messwerte liefern kann, muss es in der richtigen Höhe und Position montiert werden. Diese wird vom Hersteller vorgegeben. In der Regel wird der Wärmezähler am kälteren Heizungsstrang, also dem Rücklauf angebracht. Der Volumenstrommesser muss immer an die Durchflussmenge angepasst werden.

Wichtig ist nach dem Einbau das langsame Auffüllen der Rohrleitung. So werden Druckschläge vermieden, welche den Zähler beschädigen können.

Zusätzlich ist auf folgende Aspekte zu achten:

  • korrekte Installation des Temperaturfühlers (ohne Knicke im Kabel) im gleichen Heizkreislauf
  • Berücksichtigung der Fließrichtung der Heizungsanlage
  • Kompatibilität von Sensoren und Rechner
  • keine Messung hinter Bögen oder T-Stücken

Wärmemengenzähler selbst ablesen

Wärmemengenzähler zeigen physikalische Einheiten an – entweder Kilo- oder Megawattstunden. Dadurch lassen sie sich einfach ablesen und bieten ein hohes Maß an Transparenz.

In der Regel verfügen die Geräte über ein Anzeigendisplay. So ist das Ablesen kein Problem.

Handelt es sich um Zähler mit Funk werden die Daten aus der Ferne abgelesen und für die Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung genutzt.

Zwar kann der Verbrauch selbst abgelesen werden, die Messwerte geben jedoch keinen Aufschluss über die tatsächlichen Kosten. Dafür ist es notwendig, die Werte in ein Verhältnis zu den tatsächlich angefallenen Betriebskosten zu setzen. Dies geschieht nach Ende des Abrechnungszeitraums über die Heizkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung.

Werte geben keinen Aufschluss über Kosten

Zwar machen die angezeigten physikalischen Einheiten das Ablesen des Wärmezählers einfach, die Werte müssen aber noch in ein Verhaältnis zu den tatsächlich angefallenen Kosten gesetzt werden, um Aufschluss über die Kosten der einzelnen Mieter zu geben. 

Wann sind Wärmezähler sinnvoll?

Prinzipiell gilt, dass Wärmezähler dann sinnvoll sind, wenn eine exakte Bestimmung des Wärmeverbrauchs notwendig ist. Zudem kommen sie in Fällen zum Einsatz, in denen Heizkostenverteiler nicht genutzt werden können, wie bei Fußbodenheizungen. Das Gleiche gilt für Flächenheizungen, da es sich um ein Niedrigtemperatursystem handelt. Hier arbeiten Heizkostenverteiler nicht korrekt.

Auch bei Mischnutzung einer Immobilie oder wenn das Objekt an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, sind Wärmemengenzähler das Mittel zur Wahl.

Sind innerhalb einer Einheit die Heizkörper in einem Heizstrang miteinander verbunden, ist ein Wärmezähler sinnvoll. Andernfalls ist für jeden Heizkörper ein Heizkostenverteiler notwendig.

In der Regel sind Wärmezähler etwas teurer als Heizkostenverteiler.

In diesen Fällen sind Wärmezähler sinnvoll

  • Fußbodenheizungen
  • Flächenheizungen
  • Mischnutzung der Immobilie
  • Anschluss ans Fernwärmenetz
  • mit einem Heizstrang verbundene Heizkörper in einer Einheit

Was kosten Wärmezähler?

Je nach Art des Geräts und der jeweiligen Durchflussmenge unterscheiden sich auch die anfallenden Kosten. Im Falle von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sollte mit Kosten von 100 bis 300 € pro Gerät plus Montage gerechnet werden.

Können die Kosten für Wärmezähler umgelegt werden?

Wurde das Gerät angemietet, können die Kosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Zusätzlich ist die Umlage folgender Kosten möglich (§ 7 HeizkostenV):

  • Wartung & Eichung
  • Zählerablesung
  • Austausch nach Ablauf der Eichfrist
  • Erstellung der Heizkostenabrechnung

Für die Kostenumlage ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag notwendig.

Anfallende Kosten für den Kauf von Wärmemengenzählern sind nicht umlagefähig. Hierbei handelt es sich um einmalige Kosten, die vom Vermieter zu tragen sind. Nach § 559 BGB gilt die erstmalige Anschaffung von Wärmemengenzählern bei Bestandsbauten als Modernisierungsmaßnahme. Aus diesem Grund kann die jährliche Miete um 8 % der entstandenen Kosten erhöht werden.

Wie lange ist ein Wärmemengenzähler geeicht?

Für Wärmezähler gilt eine Eichfrist von 6 Jahren. Dies ist in der aktuell gültigen Mess- und Eichverordnung (MessEV) rechtlich festgelegt.

Während die generelle Eichfrist gemäß § 34 MessEV nur 2 Jahre beträgt, sieht die Verordnung einige Ausnahmen vor, die in Anlage 7 MessEV aufgelistet sind. Darunter fallen auch Wärmemengenzähler.

Mithilfe der Eichfrist soll die korrekte Erfassung der Werte sichergestellt werden, da die Zähler als Basis für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung dienen.

Geeichte Geräte werden entsprechend durch die zuständige Behörde bzw. Prüfeinrichtung gekennzeichnet. Die Kennzeichnung befindet sich in der Regel gut sichtbar auf dem Gerät.

Austausch oder Nacheichung nach Fristablauf?

Theoretisch ist eine Nacheichung nach Ablauf der Eichfrist für Wärmemengenzähler zwar möglich, allerdings aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Die Kosten für ein notwendiges Stichprobenverfahren übersteigen die Kosten für neue Geräte.

Ist die Eichfrist des Wärmezählers also abgelaufen, muss das Gerät ausgetauscht werden.

Rechtlicher Hintergrund zur verbrauchsabhängigen Abrechnung

Vermieter sind gemäß § 1 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten verpflichtet. Die Verordnung gilt für Gebäude, welche mit einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage ausgestattet sind, sowie für Gebäude mit Versorgung durch Fernwärme. § 11 sieht nur wenige Ausnahmen von der Regelung vor.

Um die verbrauchsabhängige Abrechnung zu gewährleisten, müssen entsprechende Geräte zur Verbrauchsmessung installiert werden.

Zur Erfassung des Wärmeverbrauchs sind sowohl Heizkostenverteiler als auch Wärmezähler zugelassen. Für die Erfassung von Warmwasser werden Warmwasserzähler benötigt (§ 5 HeizkostenV).

Die Aufteilung zwischen verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten wird über einen Verteilerschlüssel im Mietvertrag geregelt. In einigen Fällen ist die Aufteilung 30/70, also 30 % verbrauchsunabhängige Grundkosten und 70 % verbrauchsabhängige Kosten gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich kann jedoch frei gewählt werden, solange mindestens 50, höchstens aber 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden.

Vermieter müssen verbrauchsabhängig abrechnen

Die Heizkostenverordnung sieht die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten gesetzlich vor. 

Die Vorschrift gilt für Immobilien mit zentraler Heiz- und Warmwasserversorgungsanlage sowie bei Versorgung durch Fernwärme.

Einmal jährlich muss dann die Heizkostenabrechnung erstellt werden. Abweichende mietvertragliche Regelungen sind nicht zulässig.

Es bestehen zudem nur wenige Ausnahmen von der Regel, beispielsweise wenn die Installationskosten von Messgeräten unverhältnismäßig hoch sind. 

Ist ein Wärmemengenzähler Pflicht?

Zwar haben Vermieter prinzipiell die Wahl zwischen Wärmemengenzählern und Heizkostenverteilern, in manchen Fällen muss jedoch der Wärmezähler eingesetzt werden. Dies ist dann gegeben, wenn Heizkostenverteiler nicht verbaut werden können, wie beispielsweise bei Fußbodenheizungen.

Bei Verbundanlagen zur Heizung und Erzeugung von Warmwasser sind Wärmezähler Pflicht (§ 9 HeizkostenV).

In Ausnahmefällen, sofern eine Messung der Wärmemenge aufgrund eines unzumutbaren Aufwands nicht möglich ist, darf laut § 9 Abs. 2 HeizkostenV eine Formel zur überschlägigen Berechnung angewendet werden.

Vorteile von Wärmemengenzählern

Wärmemengenzähler sind präziser als Heizkostenverteiler und ermöglichen somit eine exakte Ermittlung der Wärmemenge. Zudem vereinfachen sie eine Trennung der Verbräuche bei Mischnutzung von Immobilien und sorgen so für eine gerechte Kostenverteilung.

Durch Wärmezähler wird eine Verbrauchsmessung auch in Fällen möglich, wo Heizkostenverteiler nicht eingesetzt werden können.

Zudem zeigen sie physikalische Einheiten an, wodurch die Ablesung erleichtert wird.

Nachteile von Wärmezählern

Die Anschaffung von Wärmezählern ist deutlich teurer als bei Heizkostenverteilern. Im Falle von Mietgeräten können die Kosten jedoch auf die Mieter umgelegt werden.

Wärmemengenzähler unterliegen zudem einer Eichpflicht und müssen nach 6 Jahren Betrieb ausgetauscht werden.

Exkurs: Heizkostenverteiler

Im Gegensatz zu Wärmemengenzählern, die den Verbrauch in physikalischen Größen messen, erfassen Heizkostenverteiler nur unspezifische Einheiten. Diese ergeben sich aus der Summe der Temperaturdifferenz zwischen Raum und Heizkörper. Um daraus einen Verbrauch ableiten zu können sind weitere Faktoren notwendig.

Die Geräte werden am Heizkörper befestigt und bestehen einem metallenen Rückteil sowie einem Vorderteil aus Kunststoff, welches die Vorrichtung zur Einheitenerfassung sowie im Falle von digitalen Verteilern eine Anzeige beinhaltet.  

Heizkostenverteiler werden in der Regel in Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung eingesetzt und müssen nicht geeicht werden. Die Kosten sind mit ca. 10 bis 40 € deutlich geringer als bei Wärmemengenzählern. Zudem haben sie eine Lebensdauer von ca. 10 bis 12 Jahren, abhängig vom Gerätetyp.

Fazit

Wärmemengenzähler ermöglichen eine exakte Erfassung der Wärmemenge. Der gemessene Verbrauch bildet die Grundlage für die rechtlich vorgeschriebene verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten.

Die Geräte werden im Heizkreislauf installiert und erfassen die Menge der zum Heizen verbrauchten Wärmeenergie. Gemessen werden sowohl die Differenz zwischen der ein- und austretenden Wassertemperatur als auch die Menge des durchlaufenden Wassers.

In einigen Fällen wie bei einer Verbundanlage gemäß § 9 HeizkostenV oder bei keiner Möglichkeit, Heizkostenverteiler zu installieren, sind Wärmezähler verpflichtend. Anfallende Kosten für Miete, Eichung, Wartung und Austausch können auf die Mieter umgelegt werden.

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Miriam Zaunbrecher

Online Redakteur

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