Heizkosten

Wegfall Wärmepumpenprivileg: Verbrauchserfassung seit Oktober Pflicht

Letztes Update: 11. Oktober 2024 | 3 Min. Lesezeit

Waermepumpenprivileg: Leicht seitlicher Blick auf eine grqau-schwarze Waermepumpe, die an einem mit hellem Holz verkleideten Haus montiert ist. Rechts neben der Pumpe kniet ein Handwerker mit beigem Shirt, orange-schwarzer Hose, orangener Kappe und orangenem Werkzeugguertel. Er traegt Handschuhe und greift mit der linken Hand in seine schwarz-orangene Werkzeugtasche.
Waermepumpenprivileg: Leicht seitlicher Blick auf eine grqau-schwarze Waermepumpe, die an einem mit hellem Holz verkleideten Haus montiert ist. Rechts neben der Pumpe kniet ein Handwerker mit beigem Shirt, orange-schwarzer Hose, orangener Kappe und orangenem Werkzeugguertel. Er traegt Handschuhe und greift mit der linken Hand in seine schwarz-orangene Werkzeugtasche.

Die Einführung einer neuen Regelung macht die Verbrauchserfassung für Wärmepumpen seit Anfang Oktober 2024 verpflichtend. Bisher konnten die Kosten verbrauchsunabhängig auf die Mieter verteilt werden. Für die Zukunft werden Wärmepumpen jedoch als maßgebliche Quelle für Wärme und Warmwasser angesehen. Infos darüber, welche Frist zur Umsetzung gilt und was für Änderungen sich in der Heizkostenverordnung dadurch ergeben, hält dieser Artikel bereit.

Inhalt

  1. Novellierung der Heizkostenverordnung 2021
  2. Änderung bei Wärmepumpen: Privileg ist weggefallen
  3. Übergangsfrist bis Ende September 2025
  4. Anpassungen der Heizkostenverordnung nach Wegfall
  5. Welche Ausnahme gilt weiterhin?
  6. Was umfasst § 7 Heizkostenverordnung?

Novellierung der Heizkostenverordnung 2021

Die letzte große Änderung der Heizkostenverordnung ist 2021 in Kraft getreten. Mit der Novellierung wurden die Vorgaben der EED (Energy Efficiency Directive) in deutsches Recht umgesetzt.

In der geänderten Heizkostenverordnung sind drei wesentliche Änderungen enthalten. Dazu zählen:

  • die Verpflichtung zur monatlichen Verbrauchsinformation für den Mieter
  • die Pflicht zur Umrüstung auf fernablesbare Zähler
  • die Ergänzung der Heizkostenabrechnung durch zusätzliche Informationen

Durch diese Anpassungen sollen Verbraucher zum Energiesparen angeregt werden, indem sie einen besseren Überblick über ihre Verbräuche erhalten.

Änderung bei Wärmepumpen: Privileg ist weggefallen

Am 1.10.2024 ist eine weitere Änderung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Durch sie entfällt die bisher geltende Ausnahmeregelung für Wärmepumpen in § 11 HeizkostenV.

Vermieter mussten bislang Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abrechnen, wenn Gebäude überwiegend durch Wärmepumpen beheizt wurden. Die entstandenen Kosten konnten vollständig verbrauchsunabhängig auf die Mieter umgelegt werden.

Hauptgrund für die Änderung ist, dass Wärmepumpen insbesondere in Mehrfamilienhäusern als entscheidende Wärme- und Warmwasserquelle angesehen werden. Der dafür genutzte Strom ist eine wertvolle Ressource. Daher sollen Mieter wie auch bei anderen Heizarten einen entsprechenden Überblick über ihren Verbrauch erhalten und so zu einem sparsamen Umgang angeregt werden.

Seit Inkrafttreten der neuen Regelung gilt § 7 HeizkostenV für Wärmepumpen.

Übergangsfrist bis Ende September 2025

Besteht am 1. Oktober 2024 noch keine anteilige Verbrauchserfassung, haben Eigentümer noch bis Ende September 2025 Zeit zur Installation einer entsprechenden Möglichkeit zur Verbrauchserfassung. Eine unmittelbare Änderung für Mieter gibt es aufgrund der Frist daher nicht.

Werden die Geräte zur Verbrauchserfassung 2025 installiert, besteht die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung erst ab 2026, sofern der Abrechnungszeitraum mit dem neuen Kalenderjahr beginnt. Hintergrund ist, dass erst der nach der Installation beginnende Abrechnungszeitraum relevant ist.

Vermieter-Themen direkt ins Postfach​

Anpassungen der Heizkostenverordnung nach Wegfall von Wärmepumpenprivileg

Um den Wegfall des Wärmepumpenprivilegs in der Heizkostenverordnung abzubilden, gab es einige kleinere Änderungen:

  • § 7: In Absatz 2 wurden die umlagefähigen Kosten um „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ ergänzt.
  • § 9: In Absatz 1 und 2 werden Wärmepumpen im Zuge der Kostenverteilung explizit genannt.
  • § 11: Wärmepumpen wurden aus der Liste der Ausnahmen verbrauchsabhängiger Abrechnung gestrichen.
  • § 12: In Absatz 3 wird die Frist zum Einbau von Geräten zur Verbrauchserfassung genannt, sofern keine Zähler zum 1. Oktober 2024 vorhanden sind.

Dazu kommt die Ergänzung „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ in § 2 Abs. 4 Betriebskostenverordnung.

Welche Ausnahme gilt weiterhin?

Auch wenn das Wärmepumpenprivileg weggefallen ist, gibt es weiterhin eine Ausnahmeregelung bei Unwirtschaftlichkeit (§ 11 Abs. 1 HeizkostenV).

Unverhältnismäßig hoch und damit unwirtschaftlich sind Kosten dann, wenn sie nicht durch Einsparungen, welche innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, auch erwirtschaftet werden können.

Was umfasst § 7 Heizkostenverordnung?

§ 7 Abs. 1 HeizkostenV schreibt die Verteilung des erfassten Wärmeverbrauchs vor. Mindestens 50, höchstens aber 70 % der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die übrigen 30 bis 50 % werden mithilfe des festgelegten Verteilerschlüssels auf die Mieter umgelegt. In Ausnahmefällen ist die Verteilung von 70 zu 30 % vorgeschrieben.

Die umlagefähigen Nebenkosten sind in § 7 Abs. 2 HeizkostenV festgelegt:

  • Lieferung von Brennstoffen und ihr Verbrauch
  • Betriebsstrom
  • Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der Heizungsanlage
  • Regelmäßige Prüfungen der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit (einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft)
  • Reinigung von Anlage und Betriebsraum
  • Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Anmietung oder andere Arten der Gebrauchsüberlassung der Messtechnik
  • Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung (einschließlich Eichungs- und Berechnungskosten)
  • Abrechnung- und Verbrauchsinformationen gemäß § 6a HeizkostenV

Fazit

Mithilfe der verbrauchsabhängigen Abrechnung und weiteren Infos wie der unterjährigen Verbrauchsinformation sollen Mieter einen besseren Überblick über ihre Verbräuche erhalten und zum Energiesparen angeregt werden.

Seit Anfang Oktober 2024 ist dies auch für Eigentümer von Immobilien mit installierten Wärmepumpen Pflicht. Der Gesetzgeber sieht diese Art des Heizens als maßgebliche Quelle für Wärme und Warmwasser. Mieter sollen über den genutzten Strom besser informiert werden und den Verbrauch, wenn möglich, reduzieren.

Für Eigentümer gibt es eine einjährige Übergangsfrist, die am 30. September 2025 endet.

objego-illustration-lightbulb

Miriam Zaunbrecher

Online Redakteur

Gefällt Ihnen der Artikel? Jetzt teilen:

An welchen Themen sind Sie interessiert?

Allgemein

Allgemein

Dokumente

Dokumente

Finanzen

Finanzen

Heizkosten

Heizkosten

Nebenkosten

Nebenkosten

Steuern

Steuern

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Widerspruch gegen Heizkostenabrechnung: In der Mitte des Bilds sitzt ein Mann mit dunklen Haaren, Bart und Brille mittleren Alters an einem Schreibtisch. Man sieht einen Teil des Oberkoerpers des Mannes, der ein blaues Jeanshemd und weißes T-Shirt traegt. In der rechten Hand haelt er ein Dokument, auf das er seinen Blick richtet. Vor ihm steht auf der rechten Bildseite ein weisser und aufgeklappter Laptop und es sind weitere Dokumente zu sehen. Ganz links im Bild ist im Hintergrund eine silberne Stehlampe zu sehen. Auf der linken Bildseite steht ebenfalls eine silberne Lampe auf dem braunen Schreibtisch aus hellem Holz. Im Vordergrund neben der Lampe stehen ein kleiner tuerkiser Blumentopf mit einer gruenen Pflanze und ein kleinerer weisser und leerer Blumentopf. Im Hintergrund des Bilds sieht man eine groesstenteils weisse Wand, mit einem Balken aus Holz. An diesem sind zwei weisse Regalbretter angebracht, auf denen blaue Kisten, Blumentoepfe und ein Bilderrahmen stehen.

    20. Juni 2024

    Widerspruch gegen Heizkostenabrechnung: So reagieren Vermieter richtig

    Es kann vorkommen, dass Mieter trotz einer sorgfältigen und gewissenhaften Erstellung der Heizkostenabrechnung, Widerspruch erheben. In dieser ...

    Weiterlesen
  • Waermemengenzaehler: Handwerker in blauem Overall mit orangenem Helm und gelbem Werkzeugguertel ist in der Hocke und umfasst mit beiden Haenden ein Heizungsrohr. Er traegt blaue Arbeitshandschuhe. An den Rohren sind zwei Waermemengenzaehler befestigt. Die Leitungen am rechten Bildrand sind mit Schaumstoff isoliert. Der Rest der Rohre liegt frei.

    7. Juni 2024

    Wärmemengenzähler: Das müssen Vermieter zu Funktion und Installation wissen

    Wärmemengenzähler ermöglichen eine exakte Ermittlung des Wärmeverbrauchs innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Eingesetzt werden die Messgeräte ...

    Weiterlesen
  • Angepasste Regelungen

    25. April 2024

    Angepasste Regelungen: Was ändert sich für Mieter bei den Heizkosten?

    Neue gesetzliche Regelungen insbesondere der Heizkostenverordnung und des GEG haben nicht nur zahlreiche Änderungen für Vermieter, sondern auch ...

    Weiterlesen

Vermieter-Themen
direkt in Ihr Postfach

Jetzt anmelden und kostenlose Checkliste zur Nebenkostenabrechnung herunterladen.

Mann hat einen Laptop auf dem Schoss und schaut sich auf dem Bildschirm etwas an.