Kündigung wegen Mietrückstand: Nachträgliche Zahlung macht Kündigung nicht zwingend unwirksam
Letztes Update: 15. November 2024 | 2 Min. Lesezeit
Kommt es zu einer Kündigung wegen Mietrückstands, kann diese trotz Ausgleich des Rückstands bestehen bleiben. Wichtig ist, dass neben der fristlosen Kündigung auch hilfsweise ordentlich gekündigt wurde. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal 2024 hervor.
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