Steuerermäßigung nach Heizungserneuerung: Rechnung muss beglichen sein
Letztes Update: 18. November 2024 | 2 Min. Lesezeit


Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen werden erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrags gewährt. Erst nach Montage und Zahlung der Gesamtsumme ist die Maßnahme abgeschlossen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs 2024 hervor.
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