Unwirksame Eigenbedarfskündigung: Nutzungsinteresse muss dargelegt werden
Letztes Update: 19. Februar 2025 | 3 Min. Lesezeit


Eine Eigenbedarfskündigung erlangt keine formelle Wirksamkeit, wenn die Bedarfsperson bereits über eine Wohnung verfügt und nicht dargelegt wird, warum sie die für den Eigenbedarf gekündigte Wohnung benötigt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Kreuzberg hervor.
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