12 wichtige Änderungen und Fristen für Vermieter 2023

2022 hat einige Änderungen und neue Regelungen für Vermieter mit sich gebracht, die ab 2023 umgesetzt werden. Auch wichtige Fristen stehen an, die Immobilienbesitzer auf keinen Fall verpassen sollten. Welche 12 Änderungen für Vermieter 2023 wichtig sind, was gesetzlich angepasst wurde und wann welche Fristen anstehen, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Letztes Update: 5. Dezember 2023 | 7 Min. Lesezeit

Junge Frau mit dunklen Haaren und weißer Bluse sitzt am Tisch und haelt Dokumente in den Haenden. Auf dem Tisch sind Laptop, Handy und Taschenrechner verteilt sowie weitere Dokumente.

Inhaltsverzeichnis

  1. CO2-Steuer
  2. Grundsteuererklärung
  3. Informationspflicht zur Energiekostenentwicklung
  4. Wohngeld Plus
  5. Neue Mietspiegel
  6. Jahressteuergesetz 2022
  7. Sanierungsförderung
  8. Gebäudeenergiegesetz
  9. Gaspreisbremse
  10. Strompreisbremse
  11. Heizungscheck & hydraulischer Abgleich
  12. Freibetrag der Einkommenssteuer

Kostenteilung der CO2-Steuer ist in Kraft

Mit Beginn des neuen Jahres ist auch die im Vorjahr beschlossene Aufteilung der CO2-Steuer in Kraft getreten. Das Stufenmodell sieht vor, dass der zu zahlende Anteil abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes ist.

Je besser der Zustand, desto mehr der Abgabe müssen Mieter zahlen. Befindet sich die Immobilie jedoch in einem schlechten energetischen Zustand, so müssen Sie als Vermieter bis zu 95 % der CO2-Abgabe tragen. Dies ist der Fall, wenn der CO2-Ausstoß bei mehr als 52 kg pro Jahr liegt. Bei weniger als 12 kg im Jahr müssen Mieter die gesamten Kosten tragen.

Für Sie als Vermieter entsteht durch die neue Regelung ein Mehraufwand. Auf der Heizkostenabrechnung für 2023 müssen Sie den CO2-Ausstoß Ihres Gebäudes selbst ermitteln. Die für die Berechnung benötigten Daten sollen Ihnen zur Verfügung gestellt werden.

Geltende Ausnahmen 

Sowohl für gewerblich vermietete Immobilien als auch für Gebäude mit Denkmalschutz greift die Regelung nicht. Im Falle von Gewerbeimmobilien gilt bis Ende 2025 eine Kostenteilung von 50 %. Dann soll eine Einführung eines Stufenmodells für Nicht-Wohngebäude folgen. Dies liegt in einer bisher fehlenden Datengrundlage begründet.

Grundsteuererklärung muss abgegeben werden

Mit der beschlossenen Umsetzung einer Grundsteuerreform hat sich auch die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung ergeben. Alle Grundbesitzer müssen für die geplante Neubewertung von Grundstücken eine entsprechende Grundsteuererklärung abgeben.

Die zuvor auf den 31.10.2022 festgelegte Abgabefrist wurde auf den 31.01.2023 verlängert. In Bayern endet die Frist am 30.04.2023.

Elektronische Abgabe ist Pflicht

Wichtig ist, dass die Abgabe online erfolgen muss und nur in Ausnahmefällen die Papierform möglich ist. Wer noch keinen Zugang zu Elster hat, sollte diesen zeitnah beantragen, da es einige Tage dauern kann, bis der Account freigeschaltet ist. Wird die Frist zur Abgabe nicht eingehalten, kann es beispielsweise zu Geldstrafen kommen.

Die relevanten Daten zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung, wie den Bodenrichtwert oder das Baujahr, sollten Sie in einem Schreiben vom Finanzamt erhalten haben. Halten Sie zudem Ihr Grundbuch bereit.

Steuertipps für private Vermieter

In unserem kostenlosen E-Book für private Vermieter haben wir umfangreiche Informationen rund um das Thema Steuern übersichtlich zusammengefasst. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, rechtliche Grundlagen und wichtige Fristen für die Erstellung der jährlichen Steuererklärung. 

Informationspflicht zur Energiekostenentwicklung  

Die Kurzfristenergiesicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV ist im September 2022 in Kraft getreten. Eine der zugehörigen Maßnahmen ist die Informationspflicht von Vermietern gegenüber ihren Mietern zu Energieverbrauch, Preissteigerungen und Einsparpotenzialen.

Der zuständige Messdienstleister steht in der Pflicht, Ihnen entsprechende Informationen zukommen zu lassen, welche Sie an die Mieter weitergeben müssen. Vermieten Sie Gebäude mit 10 oder mehr Einheiten, erhält das Schreiben spezifische Informationen zu jeder Mieteinheit. Diese Infos müssen Sie an die Mieter weiterleiten, um der Informationspflicht nachzukommen.

Bei Gebäuden mit weniger als 10 Einheiten sind allgemeine Informationen sowie Energieeinspartipps ausreichend. Da es Verzögerungen durch die Messdienstleister gab und viele Eigentümer keine Kenntnis über die geltende Informationspflicht hatten, wurde die Frist für die Weitergabe auf den 31.01.2023 verlängert.

Wohngeld Plus ist gestartet 

Seit dem 01.01.2023 ist die Wohngeldreform Wohngeld Plus in Kraft. Durch diese können statt bisher 600.000 rund zwei Millionen Haushalte Wohngeld beziehen. Zudem gibt es mehr als eine Verdopplung der Höhe von bisher 180 € auf 370 € pro Monat.

Beantragen können das neue Wohngeld Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Neben Senioren, Alleinerziehenden und Familien gehören auch Mieter und Eigentümer zu den berechtigten Empfängern, wenn das Einkommen entsprechend gering ist.

Entlastung bei steigenden Heizkosten

Die immer weiter steigenden Heizkosten stellen viele Bürger vor Probleme. Damit die Kosten weiterhin bezahlt werden können, enthält das Wohngeld Plus eine Heizkostenkomponente von 2 € pro m². Eine erste Überprüfung findet dann am 01.01.2024 statt. So kann sichergestellt werden, dass die Höhe auch weiterhin angemessen ist.

Haende einer Person, die an einem Schreibtisch sitzt. Die Haende liegen beide auf einem Laptop. Neben dem Laptop liegt ein Handy und eine weiße Tasse steht dort. Im Hintergrund ist eine Gruenpflanze zu erkennen.

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Neue Mietspiegel müssen vorliegen

Seit dem 01.01.2023 müssen einfache Mietspiegel für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern vorliegen. Die Frist für qualifizierte Mietspiegel endet am 01.01.2024. Für Sie als Vermieter ist der Mietspiegel eine gute Orientierung zur Festlegung der Miete und für spätere Mieterhöhungen.

Jahressteuergesetz 2022

Das Jahressteuergesetz 2022 wurde Ende 2022 beschlossen. Einige der Änderungen sind bereits seit dem 01.01.2023 gültig.

Zu den für Vermieter wichtigen Regelungen gehören:

Durch die Anpassung orientiert sich die Bewertung von Immobilien ab sofort am Verkehrswert, der bei einem Verkauf erzielt werden könnte. Insbesondere in Städten, in denen die Immobilienpreise sehr hoch sind, erhöht sich auch die Steuerhöhe signifikant.

  • Sonder-Afa für klimafreundlichen Bau von Wohnungen
Bei Wohnungsneubau können seit dem 01.01.2023 vier Jahre lang 5 % der Baukosten abgeschrieben werden, sofern der Neubau dem EH40-Standard entspricht und das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen erhält. Die Grenze für die Baukosten liegt bei 4.800 € pro m².

  • Erhöhung der linearen Afa
Für Neubaufertigstellungen ab dem 01.07.2023 erhöht sich die lineare Afa (Absetzung für Abnutzung) von 2 auf 3 %.

  • Anpassung der Homeoffice-Pauschale
Arbeiten Sie von zu Hause aus, können Sie für jeden Kalendertag 5 € geltend machen. Zudem steigt die Höhe der Anrechenbarkeit von 600 auf 1000 € pro Jahr.

  • Mehrwertsteuer-Befreiung für Photovoltaik-Kleinanlagen
Bis zu einer Leistung von 30 kWp sind Photovoltaik-Anlagen seit Jahresbeginn von der Mehrwertsteuer befreit. Eine Befreiung von der Ertragssteuer gibt es für Anlagen bis 100 kWp Leistung auf Mehrfamilienhäusern sowie auf Dächern gemischt genutzter Immobilien. 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bleiben dann steuerfrei.

Änderungen bei der Sanierungsförderung

Werden bei der Sanierung Eigenleistungen erbracht, so sind seit Beginn 2023 auch Materialkosten förderfähig. Dazu kommt ein neuer Bonus für die serielle Sanierung. Gemeint ist damit, dass vorgefertigte Elemente für Fassaden oder das Dach Verwendung finden. Die Höhe des Bonus beträgt 15 %. Um den Bonus zu erhalten, muss das Gebäude nach der Sanierung jedoch der Effizienzhausstufe 40 oder 55 entsprechen.

Sanieren Sie ein Gebäude, welches sich in einem besonders schlechten energetischen Zustand befindet (Worst Performing Building), erhöht sich der Tilgungszuschuss von 5 % auf 10 %.

Neuer Standard beim Gebäudeenergiegesetz 

Beim Gebäudeenergiegesetz ist besonders wichtig, dass seit Jahresbeginn das Effizienzhaus 55 als gesetzlicher Standard für Neubauten gilt. Dies geht einher mit der Vereinfachung des Nachweisverfahrens, welches für das Erlangen des Standards notwendig ist. Zudem wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf eines Neubaus von 75 % auf 55 % reduziert.

Gaspreisbremse greift ab März

Nach der Übernahme der Heizkosten im Dezember wurde Ende des Jahres auch die Gaspreisbremse rechtskräftig beschlossen. Sie gilt vom 01.03.2023 bis zum 31.12.2023. Eine rückwirkende Geltung ab Januar wurde ebenfalls beschlossen.

Der Gaspreis wird auf 12 Cent pro kWh für 80 % des Vorjahresverbrauchs begrenzt. Für den restlichen Verbrauch muss der mit dem Versorger vereinbarte Preis gezahlt werden. Die Entlastung muss auf der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden.

Strompreisbremse wurde beschlossen

Zusammen mit der Gaspreisbremse wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, die den gleichen Geltungszeitraum hat (01.03.2023-31.12.2023). Auch hier gilt die Preisbremse rückwirkend ab Januar. Die Kostendeckelung liegt bei 40 Cent pro kWh.

Für Vermieter ist die Strompreisbremse vor allem in Bezug auf den Allgemeinstrom wichtig. Wurde eine Pauschalmiete vereinbart, sollten Sie den monatlichen Abschlag anpassen.

Heizungscheck & hydraulischer Abgleich werden nötig 

Wer ein Gebäude mit Gasheizungen besitzt, ist gemäß EnSimiMaV (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) verpflichtet, jährlich die Heizung prüfen zu lassen. So soll eine Einstellung auf niedrigere Vorlauftemperaturen und auf eine Nachtabsenkung gewährleistet werden. Ineffiziente Heizungspumpen bei vorhandenen Erdgasheizungen sollen im Anschluss an den hydraulischen Abgleich ausgetauscht werden.

Für Gebäude mit mindestens 1.000 m² beheizter Fläche oder mit mindestens 10 Wohneinheiten gilt der 30.09.2023 als Frist. Gibt es mindestens 6 Wohneinheiten, so endet die Frist am 15.09.2024.

Freibetrag der Einkommenssteuer steigt

Der bisherige Grundfreibetrag steigt von 10.347 € pro Person auf 10.908 €. Zu den Steuerfreibeträgen zählen auch Mieteinnahmen.

Fazit

Für Vermieter und Eigentümer gibt es 2023 einige Änderungen. Neben fälligen Fristen wie der der Grundsteuer gibt es Neuerungen wie beispielsweise die Kostenteilung der CO2-Steuer und damit einhergehend veränderte Förderungen bei Sanierungen.

Für finanzielle Entlastungen bei geringem Einkommen sorgt das neue Wohngeld Plus, durch das 1,4 Millionen mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben als bisher.

Durch neue Mietspiegel haben Sie zukünftig einen besseren Überblick darüber, welche Miethöhe Sie verlangen und wie Mieterhöhungen ausfallen dürfen.

Die zahlreichen Änderungen bringen zum Teil Mehraufwand, beispielsweise durch den vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich, für Vermieter mit sich, halten jedoch auch Vorteile bereit. Ist Ihr Gebäude z. B. in einem guten energetischen Zustand, trägt Ihr Mieter einen Großteil der Kosten der CO2-Steuer.

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Autor

Miriam Zaunbrecher

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