§ 9 HKVO: So teilen Vermieter die Kosten richtig auf
Die aktuelle Fassung der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt die Abrechnung der Kosten, die für das Heizen und die Warmwassernutzung anfallen. Wenn die Heizanlage Ihrer Immobilie für beide Bereiche zuständig ist, gibt § 9 der HKVO Vorgaben zur Ermittlung und Verteilung der Kosten. Auf welcher Informationsbasis und nach welchem Schema Vermieter die korrekten Berechnungen durchführen sowie welche Sonderfälle es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Letztes Update: 21. März 2024 | 5 Min. Lesezeit
![§ 9 HKVO: Frau mit blonden Haaren, weissem T-Shirt und blauer Jeans hockt vor einem Heizkoerper, der an einer hellblauen Wand angebracht ist. Mit dem Zeigefinger der linken Hand deutet sie auf einen Heizkostenverteiler, der am Heizkoerper montiert ist. Darauf sind die Zahlen 546 abgebildet. Auf dem Schoss liegt ein schwarzes Klemmbrett, auf dem ein Zettel eingeklemmt ist. In der rechten Hand haelt sie einen Kugelschreiber und die Hand ruht auf dem Klemmbrett.](https://objego.de/app/uploads/2024/03/objego-9-hkvo.jpg?x82580)
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