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12 Änderungen und Fristen 2025 für Vermieter und Eigentümer

Letztes Update: 6. Dezember 2024 | 5 Min. Lesezeit

Aenderungen 2025: Frau mit blonden, schulterlangen Haaren, Brille und gelbem Pullover sitzt an einem dunklen Holztisch vor einem Laptop. Ihre Haende sind auf dem Laptop abgestützt und die Finger ruhen auf den Tasten. Sie laechelt beim Blick auf den Bildschirm. Neben dem Laptop liegen mehrere Notizbuecher. Im Hintergrund steht eine groesse Gruenplfanze.
Aenderungen 2025: Frau mit blonden, schulterlangen Haaren, Brille und gelbem Pullover sitzt an einem dunklen Holztisch vor einem Laptop. Ihre Haende sind auf dem Laptop abgestützt und die Finger ruhen auf den Tasten. Sie laechelt beim Blick auf den Bildschirm. Neben dem Laptop liegen mehrere Notizbuecher. Im Hintergrund steht eine groesse Gruenplfanze.

2025 gibt es für Vermieter und Eigentümer verschiedene Änderungen und neue Regelungen. Zusätzlich müssen wichtige Fristen beachtet werden, die Immobilienbesitzer auf keinen Fall versäumen sollten. Infos darüber, welche 12 Änderungen für Vermieter und Eigentümer 2025 wichtig sind und wann die relevanten Fristen enden, hält dieser Beitrag bereit.

Inhalt

  1. Smart Meter Gateway Installationspflicht
  2. Steuerfreibetrag steigt
  3. CO2-Preis wird angehoben
  4. Grundsteuerreform tritt in Kraft
  5. Verbrauchsabrechnung von Wärmepumpen
  6. Pflicht zu dynamischen Stromtarifen durch Energieversorger
  7. Verschärfte Regelungen für Kamin- und Holzöfen
  8. E-Rechnungspflicht tritt in Kraft
  9. Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen
  10. Mietpreisbremse läuft aus
  11. Steuerfrist wieder normalisiert
  12. Solarpflicht wird ausgeweitet

Smart Meter Gateway Installationspflicht

Für bestimmte Haushalte gilt ab 2025 eine Einbaupflicht für Smart Meter Gateways (SMGW). Der gesetzlich festgelegte Zeitplan sieht SMGWs ab 2025 in aktuell drei Fällen vor:

  • Haushalte mit einem Stromverbrauch von 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr
  • Haushalte mit vorhandenen stromerzeugenden Anlagen (z. B. Photovoltaik) ab 7 bis 100 kW Leistung
  • Haushalte mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung wie z. B. Wärmepumpen oder Ladestationen für E-Autos

Der Pflichtrollout erfolgt dabei schrittweise:

  • bis Ende 2025: mindestens 20 %
  • bis Ende 2028: mindestens 50 %
  • bis Ende 2030: mindestens 95 %

Be vorhandener Pflicht muss durch den Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem geplanten Einbau eine Information erfolgen. Ein konkreter Termin muss spätestens zwei Wochen vor dem Einbau vorliegen.

Steuerfreibetrag steigt

Bisher gilt für die Einkommensteuer ein Grundfreibetrag von 11.784 €. Zum 01.01.2025 steigt dieser auf 12.084 €. Für Verheiratete liegt der Betrag dann bei 24.168 €. Mieteinnahmen zählen zu den Steuerfreibeträgen.

CO2-Preis wird angehoben

Der CO2-Preis hat 2024 einen großen Sprung aufgrund der Energiekrise gemacht. 2025 steigt er erneut von derzeit 45 € auf 55 € pro Tonne CO2.

Für 2026 ist ebenfalls eine Steigerung geplant.

Grundsteuerreform tritt in Kraft

Zum Jahresbeginn 2025 tritt das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine alten Grundsteuern mehr erhoben werden, sondern die neue Grundsteuer ist zu zahlen.

Berechnet wird die neue Grundsteuer dann mit folgender Formel:

Immobilienwert o. Grundvermögen x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Verbrauchsabrechnung von Wärmepumpen

Anfang Oktober 2024 ist das bis dahin geltende Wärmepumpenprivileg weggefallen, durch welches Vermieter Heizkosten bei installierter Wärmepumpe nicht verbrauchsabhängig abrechnen mussten.

Seitdem gilt auch für Wärmepumpen eine Pflicht zur Installation von Geräten zur Verbrauchserfassung und eine Abrechnungspflicht gemäß § 7 Heizkostenverordnung.

Die Übergangsfrist zur Umsetzung endet am 30. September 2025. Zum Fristablauf müssen Verbrauchserfassungsgeräte installiert sein.

Pflicht zu dynamischen Stromtarifen durch Energieversorger

Mit Beginn 2025 sind alle Energieversorger in Deutschland verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Die Preise der Strombörse sind dabei ausschlaggebend für den tatsächlichen Preis.

Verschärfte Regelungen für Kamin- und Holzöfen

Die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte für Kamin- und Holzöfen werden ab Januar 2025 verschärft.

Für Geräte, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gilt ab 2025 die Einhaltung der in der Bundesimmissionsverordnung festgelegten Werte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid. Es gelten 0,15 Gramm bei Feinstaub und 4 Gramm bei Kohlenmonoxid pro Kubikmeter als Grenzwerte.

Einige Geräte müssen aufgrund dessen entweder komplett ausgetauscht oder mithilfe von Feinstaubfiltern modernisiert werden.

Besitzer von Kamin- und Holzöfen sollten entsprechend prüfen, ob ihre Geräte betroffen sind und notwendige Maßnahmen ergreifen. Wer dies nicht tut und den Ofen weiter betreibt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € rechnen.

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E-Rechnungspflicht tritt in Kraft

Mit Beginn 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für Umsätze zwischen Unternehmen Pflicht.

Die Anforderungen werden in Deutschland durch das ZUGFeRD-Format 2.x (Zentraler User Guide Forum elektronische Rechnung Deutschland) und die X-Rechnung erfüllt.

Grundsätzlich reicht ein E-Mail-Postfach für den Rechnungsempfang aus.

Die Pflicht zur Nutzung von E-Rechnungen gilt nur im Unternehmensbereich zwischen Unternehmern. Wer steuerlich als Unternehmer gilt und Rechnungen an andere Unternehmer verschickt, ist von der Pflicht betroffen. Papierrechnungen dürfen noch bis Ende Dezember 2026 versendet werden, andere Formate sind ab 2025 nur noch mit Empfänger-Einwilligung möglich.

Für die Einführung gelten gestaffelte Übergangsfristen bis Ende 2027.

Wer als Unternehmer Rechnungen an Privatpersonen schickt, muss keine E-Rechnung verschicken. Es fallen also längst nicht alle Vermieter unter die Pflicht.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Kleinbeträge bis 250 € Bruttobetrag sind von der Pflicht ausgenommen. Zudem zählen zu den geltenden Ausnahmen unter anderem von Kleinunternehmern erbrachte Leistungen und bestimmte Leistungen an Endverbraucher in Zusammenhang mit einem Grundstück.

In solchen Fällen ist das Ausstellen einer sonstigen Rechnung möglich.

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen

Die Steuerbefreiung kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp wird 2025 auf Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien ausgeweitet. Bisher lag die Grenze für diese Immobilien bei 15 kWp.

Der Geltungsbereich umfasst Anlagen, die ab dem 01. Januar 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

Mietpreisbremse läuft aus

Die aktuell gültige Mietpreisbremse läuft spätestens zum 31. Dezember 2025 aus. Sie gilt zurzeit in 13 Bundesländern.

In Berlin endet sie bereits am 31. Mai. Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen folgen am 30. Juni. In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Mietpreisbremse Ende September aus, darauf folgen Rheinland-Pfalz am 7. Oktober, Hessen am 25. November und Bremen am 30. November.

In Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Bayern und Brandenburg endet die Mietpreisbremse mit dem Jahresende 2025.

Verlängerung bis 2028 geplant

Ein Gesetzesentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 liegt bereits vor, ist aber noch nicht beschlossen.

Steuerfrist wieder normalisiert

Nach mehreren Fristverlängerungen aufgrund der Pandemie in den letzten Jahren gilt für die Steuererklärung 2024 wieder die normale Abgabefrist. Diese endet bei verpflichtender Steuererklärung am 31. Juli 2025.

Bei Unterstützung durch einen Steuerberater endet die Frist am 30. April 2026. Für freiwillige Abgaben ist bis zum 31. Dezember 2028.

Achtung: Für die Steuererklärung 2023 endet die Frist bei Erstellung durch einen Steuerberater am 2. Juni 2025!

Solarpflicht wird ausgeweitet

Da keine bundesweite Solarpflicht herrscht, haben die verschiedenen Bundesländer eigene Vorgaben festgelegt. 2024 kamen bereits neue Regelungen hinzu, 2025 werden diese nochmal ausgeweitet.

Für Nordrhein-Westfalen gilt ab 2025 die Solarpflicht für Neubauten von Wohngebäuden. 2026 tritt dann die Pflicht für Dachsanierungen im privaten und gewerblichen Bereich in Kraft.

In Bremen soll zum 01. Juli 2025 eine Solarpflicht für Neubauten gelten. Dabei müssen auf mindestens 50 % der Dachfläche Solaranlagen installiert werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude mehr als 50 m² Dachfläche hat.

Niedersachsen weitet die Solarpflicht ab 2025 auf alle Neubauten ab einer Dachfläche von mind. 50 m² sowie auf grundlegende Dachsanierungen aus.

Ab Januar 2025 gilt in Bayern eine gesetzliche Soll-Vorschrift für Solaranlagen. Zum Tragen kommt diese bei Eigentümern von Wohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen ab Jahresbeginn 2025 eingehen. Die Eigentümer sollen sicherstellen, dass Solaranlagen auf den dafür geeigneten Dachflächen installiert und betrieben werden. Zudem gilt die Pflicht bei umfassenden Dachsanierungen.

Für Schleswig-Holstein gilt mit Jahresbeginn 2025 eine Photovoltaikpflicht für private Wohngebäude.

Zuletzt führt auch Hamburg ab Januar 2025 eine Solarpflicht im Zuge von Dachsanierungen mit einer Dachfläche von mind. 50 m² ein.

Fazit

Das Jahr 2025 bringt einige Änderungen und Fristen mit sich, die Vermieter und Immobilieneigentümer im Blick behalten sollten.

Insbesondere das Auslaufen der Mietpreisbremse sowie die neue Grundsteuer sind dabei relevant.

Vorgaben für Holz- und Kaminöfen sollten unbedingt eingehalten werden, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Einige der Änderungen wie die Smart Meter Gateway Pflicht und die Ausweitung der Solarpflicht gehen zum Teil mit einigem Aufwand und hohen Kosten einher, die Eigentümer einkalkulieren sollten.

Vorteile ergeben sich durch höhere Steuerfreibeträge und eine umfassendere Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen.

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Miriam Zaunbrecher

Online Redakteur

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