Albtraum Mietnomaden: Wie Vermieter sich schützen können
Letztes Update: 23. Februar 2024 | 7 Min. Lesezeit
Mietnomaden sind der Albtraum vieler Vermieter. Gut getarnt durch ein völlig normales Auftreten überzeugen sie bei der Bewerbung um eine Wohnung. Doch wer aufmerksam ist und einige Dinge beachtet, kann ihnen auf die Spur kommen und finanzielle Verluste vermeiden. Wie Sie sich schützen können und wie Sie vorgehen sollten, wenn doch Mietnomaden in Ihrer Wohnung leben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was sind Mietnomaden?
Mit dem Begriff Mietnomaden, oft auch Mietbetrüger genannt, werden Personen bezeichnet, die regelmäßig neue Mietwohnungen beziehen, ihre Miete aber vorsätzlich nicht zahlen. Durch dieses Verhalten entstehen bei Vermietern hohe Mietschulden und teilweise sogar immense Kosten durch zerstörtes Eigentum oder Entrümpelungen nach Auszug der Mietnomaden. Dabei können Schäden bis zu 25.000 € entstehen.Die nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, sogenannte Mietbetrüger frühzeitig zu erkennen und die passenden Schutzmaßnahmen wie den Abschluss von Versicherungen vorab zu ergreifen.
So erkennen Sie Mietnomaden
Leider ist es gar nicht so einfach, Mietnomaden von herkömmlichen Mietern zu unterscheiden. Sie wissen meist sehr genau, wie man andere Menschen täuschen und das eigentliche Vorhaben verschleiern kann. Gute Manieren, saubere und ansprechende Kleidung und ab und an auch ein teures Auto – Mietnomaden versuchen, mit allen Mitteln den Schein zu wahren und somit Sie als Vermieter zu täuschen.
In diesem Zusammenhang haben Sie eventuell schon mal von der sogenannten „Mietnomaden-Liste“ oder „Mietnomaden-Datenbank“ gehört und fragen sich, ob Ihnen diese helfen kann und wo sie zu finden ist. Im Internet sind einige dieser Listen zu finden, aber hierbei muss stark an deren Seriosität gezweifelt werden. Warum? In Deutschland gilt ein streng geregeltes Datenschutzgesetz, dass das Melden von Personen, auch wenn diese bereits Miet- und/oder Sachschäden verursacht haben, nicht erlaubt.
Zusätzlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass Mietnomaden ihren richtigen Namen angeben. Gefälschte Namen und Dokumente sind hier leider keine Ausnahme. Des Weiteren sind Mietnomaden-Datenbanken oder -Listen oftmals unvollständig, da stetig neue Mietnomaden hinzukommen.
Als Vermieter bleibt Ihnen deshalb nichts anderes übrig, als Ihre Mietinteressenten aufmerksam unter die Lupe zu nehmen.
Gut zu wissen
Mietnomaden-Listen oder -Datenbanken sind gesetzlich nicht erlaubt und würden Vermietern wegen unzureichender Vollständigkeit keinen Vorteil bieten. Ein ausführlicher Abgleich mit diesen Listen oder Datenbanken kann deshalb keinen umfassenden Schutz vor Mietnomaden bieten.
So schützen Sie sich vor Mietbetrügern
Die beste und einzig wirkungsvolle Maßnahme gegen Mietnomaden ist eine umfassende Vorsorge. Vermieter sollten alle Bewerber einer umfassenden Prüfung unterziehen, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben und die Personen einziehen lassen. Oftmals kann man dadurch bereits einigen Mietnomaden auf die Spur kommen.Dazu zählen folgende Schritte:
- Fordern Sie einen Bonitätscheck des Mietbewerbers an (Schufa oder Creditreform).
- Überprüfen Sie den Ausweis des Bewerbers auf einen festen gemeldeten Wohnsitz (sehr oft haben Mietnomaden keinen).
- Kontaktieren Sie den vorherigen Vermieter des Bewerbers. Sollte Ihnen der Mietbewerber den Namen nicht nennen, besteht Grund zum Zweifel.
- Lassen Sie sich vom vorherigen Vermieter des Bewerbers eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen. Mit dieser erhalten Sie Informationen darüber, ob der Mieter im vorherigen Mietverhältnis im Zahlungsrückstand ist.
- Verlangen Sie die volle Mietkaution als Mietsicherheit. Diese ist gesetzlich auf 3 Monatskaltmieten (netto) begrenzt. Erwähnt der Mietinteressent hierbei Liquiditätsprobleme, besteht ebenfalls Grund zum Zweifel.
Diese Schritte sind sehr wichtig, garantieren jedoch nicht zu 100 % den Schutz vor Mietnomaden. Dokumente können gefälscht, Namen geändert und Informationen verheimlicht werden. Nicht selten handelt es sich bei Mietnomaden um professionelle Täuscher.
Auch die Mietkaution schützt im Ernstfall nur bedingt: Mietnomaden reizen die Situation oft aus, weigern sich auszuziehen und legen die Wohnung in Schutt und Asche. Meist ist eine Räumungsklage nötig; diese dauert durchschnittlich 6 Monate. In dieser Zeit ist Ihre Wohnung den Mietnomaden schutzlos ausgeliefert. Mit den Kosten für ausbleibende Miete, nicht gezahlte Nebenkosten, Entrümpelung und Wohnungsrenovierung sind die 3 Nettokaltmieten der Mietkaution schnell überschritten.
Aus diesem Grund ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen eine Mietausfallversicherung, auch Mietnomadenversicherung genannt, um für den Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Eine Mietausfallversicherung, z. B. von vermietsicher.de, sorgt im Schadensfall für einen finanziellen Ausgleich bei Mietausfällen inklusive Nebenkosten.
Zusätzlich können Sie auf Wunsch auch Sachschäden absichern. Sie zahlen einen geringen Jahresbeitrag, dessen Höhe sich nach der Versicherungssumme und evtl. zusätzlich abgesicherten Schäden richtet. Tritt ein Schaden ein, wird Ihnen dieser – abzüglich der Kaution – von dem Versicherer erstattet.
Zudem ist ein kostenloser Bonitäts-Check des Mieters eine der Leistungen der Mietnomadenversicherung. Im Unterschied zur Mietnomaden-Datenbank bietet dieser Check echte Fakten. So sind Vermieter Mietrückständen oder -ausfällen, ausfallenden Nebenkostenzahlungen oder absichtlicher Sachbeschädigung der Mietwohnung nicht schutzlos ausgeliefert.
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Mietnomaden in der Wohnung – das können Sie tun
Obwohl Sie alle Informationen genau geprüft und Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben, kann es dennoch passieren, dass Mietnomaden den Weg in Ihre Wohnung finden. In diesem Fall sollten Sie genau wissen, wie Sie am besten reagieren und vorgehen sollten. Hierbei hängt der weitere Ablauf von der Höhe der ausstehenden Miete ab.1. Abmahnung und Kündigung
- Ist ein Mieter mit einer Monatsmiete in Verzug, sollte eine Mahnung an den Mieter verschickt werden. In dieser sollten Sie dem Mieter 10 Tage Zeit geben, den Rückstand zu begleichen. Ignoriert Ihr Mieter diese, können Sie eine ordentliche Kündigung aussprechen.
- Ist Ihr Mieter bereits 2 Monatsmieten oder mehr in Verzug, können Sie ihm fristlos kündigen. Im Allgemeinen hat der Mieter dann 14 Tage Zeit, um die Wohnung zu räumen und Ihnen die Schlüssel auszuhändigen. Achten Sie besonders darauf, dass Sie die fristlose Kündigung schriftlich und mit einer stichhaltigen Begründung anfertigen und nachweislich übergeben.
- Leider ist die Kündigung und die damit verbundene Räumungsfrist jedoch keine Garantie, dass der Mieter wirklich auszieht. Mietnomaden legen es häufig darauf an, aus einer Wohnung oder Immobilie heraus geklagt zu werden.
2. Räumungsklage
Sollte der Mieter die fristlose Kündigung und die Räumungsfrist ignorieren, ist in der Regel eine Räumungsklage der einzige Weg. Die Dauer einer solchen Klage bis zur Vollstreckung ist unterschiedlich. Im Allgemeinen beläuft sie sich auf 4-6 Monate.3. Vollstreckung und Zwangsräumung
Wenn die Räumungsklage erfolgreich war, der Mieter aber immer noch nicht freiwillig ausziehen will, wird das Urteil vollstreckt. Normalerweise wird ein Gerichtsvollzieher einen Räumungstermin auf entsprechenden Antrag festlegen. An diesem Termin erscheint der Gerichtsvollzieher mit einem Schlosser und einem Umzugsunternehmen.Hierbei müssen nicht nur die Kosten für den Gerichtsvollzieher, sondern auch für das Umzugsunternehmen, den Transport und die Lagerung des Eigentums des Mieters und die Auswechslung des Schlosses bezahlt werden. Es kann eine Summe von mindestens 3.000 € entstehen. Die Kosten muss zunächst der Vermieter tragen.
Berliner Modell
Es gibt außerdem eine spezielle Form der Räumungsklage, die auch deutlich günstiger ist: die Berliner Räumung. Bei dieser Form braucht der Vermieter den Gerichtsvollzieher nur, um die Herausgabe der Wohnung zu verlangen. Im Gegensatz zur üblichen Vollstreckung fällt hierbei jedoch die teure Entfernung und Einlagerung der Möbel weg.Das bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher zum festgelegten Termin erscheint, die Mieter aus der Wohnung schickt und die Schlösser austauschen lässt. Bei dieser Variante liegen die Kosten im Allgemeinen zwischen 300 und 500 €. Der Hausrat der Mieter, der zurückgelassen wird, verbleibt in der Wohnung. Der Vermieter kann diesen dort belassen oder eine andere Möglichkeit zur Lagerung der Sachen finden.
Der Vermieter sollte hier genauestens dokumentieren, welche Gegenstände und Wertsachen des Schuldners sich noch in der Wohnung befinden. Mit dieser Dokumentation kann der Vermieter im Nachhinein Diskussionen vermeiden.
4. Rückerstattung der Kosten
In der Regel hat der Vermieter ein Recht darauf, sich die entstandenen Kosten für die Räumung und Lagerung der Möbel vom Mieter erstatten zu lassen. Jedoch wartet hier schon das nächste Problem: Will oder kann der Mieter diese Kosten nicht zahlen, bleibt der Vermieter auf den gesamten Kosten sitzen.Fazit
Mietnomaden zu erkennen ist nicht leicht, da sie sich in der Regel nicht von anderen Mietern unterscheiden. Aus Datenschutzgründen sind Listen oder Datenbanken mit Informationen über bereits bekannte Mietnomaden nicht erlaubt.
Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden sollte daher eine genaue Überprüfung der Daten und Bonität erfolgen. Auch das Verlangen der vollen Kautionshöhe kann helfen, Mietbetrüger zu erkennen, da diese oft von finanziellen Problemen berichten, um die Summe zu verringern.
Mit einer Mietausfallversicherung ist der höchste Schutz gewährleistet, da diese im Schadensfall einspringt und sowohl ausstehende Mieten als auch Nebenkosten begleicht.
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