CO2-Steuer: Abgabe für Vermieter (Stand Juni 2023)

Bei der Nutzung von fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas entstehen CO2-Emissionen, die in erheblichem Maße zum Klimawandel beitragen. Im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Klimakrise wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 eine Steuer auf CO2-Emissionen erhoben, die in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen wird. Die Regierung hat ein mehrstufiges Modell zur Frage der Kostenteilung beschlossen. Was Sie jetzt zur CO2-Steuer wissen sollten, wie die Heizkosten in Zukunft steigen werden und warum sich die Investition in Sanierungen lohnt, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Letztes Update: 21. Juli 2023 | 7 Min. Lesezeit

CO2-Steuer: Private Vermieter & Umlage

Inhalt

  1. Neuer Beschluss der Regierung
  2. Erstattungsanspruch des Mieters bei dezentraler Wärmeversorgung
  3. Preisänderung CO2-Steuer seit Januar 2021
  4. Zukünftiger Heizkostenanstieg
  5. Förderung für technologische Investitionen<
  6. Alternativen zu herkömmlich gewonnenem Erdgas

Neuer Beschluss der Regierung

Nach verschiedenen möglichen Varianten hat sich die Koalition auf ein Stufenmodell zur Aufteilung der Kosten für die CO2-Steuer geeinigt. 

Die Umsetzung soll dabei in zehn Schritten erfolgen und die Kosten auf Mieter und Vermieter fair verteilen. 

Wichtig ist seit Inkrafttreten am 01.01.2023 der energetische Zustand des Gebäudes. Der Anteil der Mieter wird abhängig von der ausgestoßenen Menge CO2 und erhöht sich, je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist. Befindet sich das Gebäude jedoch in einem schlechten energetischen Zustand, so müssen die Mieter nur einen Anteil von 5 % und Vermieter 95 % der CO2-Abgabe tragen. Den Gesetzesentwurf hat der Bundestag am 10.11.2022 beschlossen. 

Der Entwurf von Mai 2022 hatte noch eine Höchstbeteiligung  von 90 % für Vermieter vorgesehen. 

Ausnahme für Nicht-Wohngebäude und bei Denkmalschutz

Dies gilt jedoch lediglich für Wohngebäude. Bei gewerblich vermieteten Immobilien ist zunächst eine 50 %-Teilung der Kosten vorgesehen. Zudem sind Mietobjekte mit Denkmalschutz von der Regelung ausgenommen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird der Vermieter-Anteil halbiert oder entfällt sogar vollständig. 

Ende 2025 soll ein Stufenmodell für Nicht-Wohngebäude eingeführt werden, da zuvor noch Daten erhoben werden müssen. Erst dann ist eine einheitliche Regelung für diese Gebäudeart möglich. 

Umsetzung des Modells

Ursprünglich war die Umsetzung durch den Koalitionsvertrag bereits für den 1. Juni 2022 geplant. Im neuen Plan wurde das Inkrafttreten für den 1. Januar 2023 festgelegt. 

Vermieter sollen die benötigten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, um die Kosten der Steuer aufzuteilen. Geplant ist, dass dies über die Heizkostenabrechnung geschehen soll. 

Die Infos darüber, in welche Stufe Ihre Immobilie fällt, finden Sie im Verbrauchsausweis für Wohngebäude. Ist dieser nicht vorhanden, können Sie den Energieausweis beispielsweise von Ihrem Energieversorger ausstellen lassen. 

Belastung für Vermieter als Modernisierungsanreiz

Immobilienbesitzer, die bislang auf eine energetische Renovierung komplett verzichtet haben, werden in Zukunft durch das beschlossene Modell mit bis zu 95 %  der CO2-Steuer belastet. Dies soll einen wichtigen Anreiz darstellen, jetzt entsprechende Modernisierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. 

Der eigentliche Sinn der CO2-Steuer ist es, Unternehmen dazu zu bewegen, in umweltfreundliche Technologien zu investieren und so die CO2-Emissionen zu senken.

Kostenloser CO2-Rechner für Vermieter

Berechnen Sie ganz einfach die Kosten-Aufteilung der CO2-Emissionen für Sie und Ihre Mieter mit unserem kostenlosen CO2-Rechner. Es werden die aktuellen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt. Einfach Daten eingeben und anteilige Kosten erfahren. 

Kostenaufteilung und Berechnungsformel

Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto mehr müssen Sie als Vermieter zahlen. Das sieht das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAuftG) vor.

Beispielsweise gilt:

  • CO2-Ausstoß des Gebäudes von mehr als 52 kg pro Jahr: Vermieter müssen 95 % der Kosten tragen
  • 32 bis < 37 kg Ausstoß pro Jahr: 50/50 Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter
  • Ausstoß von weniger als 12 kg pro Jahr: Mieter zahlen alle Kosten (mind. Effizienzhaus EH55)

Berechnungsformeln für Heizöl & Gas

Die Berechnungsformeln für Heizöl und Gas unterscheiden sich lediglich durch den ersten Faktor.

Für Heizöl gilt:

Heizölverbrauch in l x CO2-Preis in Cent/kWh x Prozentsatz der ermittelten Stufe

Beim Gas gilt die Formel:

Gasverbrauch in kWh x CO2-Preis in Cent/kWh x Prozentsatz der ermittelten Stufe

Erstattungsanspruch des Mieters bei dezentraler Wärmeversorgung

Wenn sich Ihr Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgt, müssen Sie ihm den Anteil der CO2-Kosten erstatten, die Sie gemäß § 5 Abs. 3 Kohlendioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) tragen.

Im Falle einer Selbstversorgung ist der Mieter verpflichtet, den CO2-Ausstoß der Wohnung in Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr zu ermitteln. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Der CO2-Ausstoß der Wohnung wird dann anhand einer Tabelle in der Anlage abgeglichen und einer Stufe zugeordnet. Die Tabelle gibt das Verhältnis der während des Abrechnungszeitraums angefallenen CO2-Kosten an.

Den Anspruch auf Kostenerstattung muss der Mieter innerhalb von 12 Monaten geltend machen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, in dem der Brennstoff- oder Wärmelieferant die Lieferung dem Mieter gegenüber abgerechnet hat. Die Geltendmachung hat dabei in Textform zu erfolgen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).

Eine Verrechnung des Anspruchs ist bei Vereinbarung einer Betriebskostenvorauszahlung möglich. Ist dies nicht der Fall oder wird keine Verrechnung vereinbart, müssen Sie dem Mieter den Betrag innerhalb von 12 Monaten nach Geltendmachung erstatten.

Preisänderung CO2-Steuer seit Januar 2021

Mit dem Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, kurz BEHG, fällt seit Anfang des Jahres 2021 pro Tonne CO2 eine Steuer von 25 € an. Bis 2025 steigt die Abgabe jährlich bis auf einen Betrag von 55 € an.

Zurzeit liegt die Steuer bei 30 € pro Tonne. Aufgrund der Energiekrise wurde die für 2023 geplante Erhöhung auf 2024 verschoben. Dann steigt der Preis auf 35 € pro Tonne. 

Für alle, die Öl oder Gas nutzen, um in ihrem Zuhause wohlige Wärme und warmes Wasser zu erzeugen, bedeutet dies eine zum Teil erhebliche Steigerung der Wohnnebenkosten. Insbesondere für Familien mit einem niedrigen Einkommen, die bereits jetzt den größten Teil ihrer Einkünfte für Miete und Nebenkosten aufwenden müssen, stellt diese zusätzliche Belastung ein Problem dar.

Keine Einigung bei alter Regierung

Um die sozialen Folgen der CO2-Steuer für die Betroffenen abzufedern, hatte sich die schwarz-rote Bundesregierung zunächst darauf geeinigt, dass ab Mitte 2021 die Mehrkosten je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden sollten.

Diese geplante Regelung scheiterte Ende Juni 2021 jedoch in letzter Minute am Widerstand von Abgeordneten der CDU und der CSU, die das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt sahen. So bleibt es zunächst einmal dabei, dass die Mehrkosten allein von den Mietern übernommen werden müssen. Die CO2-Steuer kann daher zurzeit noch in voller Höhe auf die Mieter umgelegt werden.

Zukünftiger Heizkostenanstieg 

Bei der Überlegung hin zu einer Modernisierung  hilft es, die voraussichtliche Entwicklung der Heizkosten in den kommenden Jahren zu betrachten. Auf diese Weise ist es möglich, einen Eindruck davon zu bekommen, mit welchen Mehrbelastungen Sie in Zukunft zu rechnen haben.

Ein Immobilienportal hat anhand einer typischen 90 m² großen Wohnung und der Mitte 2021 gültigen Durchschnittspreise für Heizöl und Erdgas einmal errechnet, wie sich die CO2-Bepreisung in den nächsten Jahren auf die Heizkosten auswirkt. Demnach ist, je nachdem, ob Heizöl oder Erdgas verfeuert wird, in etwa mit folgenden Erhöhungen in Euro zu rechnen:

Jahr  Erdgas  Heizöl

2021    64           97

2022    74         116

2023    85         136

2024   117       174

2025   138       213

Daraus ergibt sich in den kommenden fünf Jahren eine Gesamtmehrbelastung von circa 478 Euro bei einer Erdgasheizung und 736 Euro, wenn Heizöl verfeuert wird.

Nach 2025 gilt nach bisherigen Planungen ein CO2-Preis, der sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegt. Das bedeutet, dass im günstigsten Fall ab 2026 mit jährlichen Mehrkosten auf dem Niveau von 2025 zu rechnen ist. Es dürfte jedoch davon auszugehen sein, dass die Belastungen weiter steigen werden.

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Förderung für technologische Investitionen

Auch wenn Sie als Vermieter derzeit noch berechtigt sind, die vollen Kosten auf den Mieter umzulegen, kann es sich insbesondere aufgrund der vielfältigen Förderangebote lohnen, zeitnah energetische Modernisierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Der Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen ersten Überblick über mögliche Subventionen für Ihre Immobilie. 

Mit innovativen Technologien ist es nicht nur möglich, die CO2-Emissionen nachhaltig zu senken und einen Beitrag zur Vermeidung einer noch bedrohlicheren Klimakrise zu leisten, sondern auch, einer weiteren Erhöhung der Mietnebenkosten effektiv entgegenzuwirken. Auf diese Weise steigern Sie sowohl die Zufriedenheit Ihrer Mieter als auch die Attraktivität Ihres Objektes.

Alternativen zu herkömmlich gewonnenem Erdgas 

Neben der Investition in verbrauchsreduzierende Maßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch schon ein Wechsel des Gasanbieters dazu beitragen, der CO2-Steuer zu entkommen.

Biogas ist teurer, aber nachhaltiger 

Einige Versorger erzeugen Gas ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen. Da das sogenannte Biogas nur so viel CO2 freisetzt, wie der verwendete Rohstoff zuvor aufgenommen hat, ist Biogas klimaneutral und damit von der CO2-Abgabe ausgenommen.

Da Biogas in der Regel aber etwas teurer ist als herkömmlich gewonnenes Erdgas, fällt der zu erzielende Kostenvorteil jedoch recht überschaubar aus. Ziel muss es auch in diesem Fall sein, den Verbrauch nachhaltig und auf Dauer mit Hilfe geeigneter Modernisierungsmaßnahmen zu senken und so dem Klimawandel entgegenzuwirken. 

Fazit

Bis Ende 2022 konnten Sie die Kosten der CO2-Steuer in voller Höhe auf Ihren Mieter umlegen. Seit dem 1. Januar 2023 hat sich dies jedoch geändert. Ab sofort ist die Aufteilung der Kosten abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. 

Prinzipiell soll die Steuer als Anreiz gesehen werden, energetische Sanierungen vorzunehmen, um so die Heizkosten langfristig zu senken und gleichzeitig zum Klimaschutz beizutragen.

Für diese Sanierungen stehen Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um die Ihnen entstehenden Kosten geringer zu halten. Die dadurch erreichte Verringerung der CO2-Emissionen in Zusammenspiel mit langfristiger Senkung der Nebenkosten und einer Wertsteigerung der Immobilie bringt Vorteile für Sie und Ihren Mieter mit sich.

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Autor

Miriam Zaunbrecher

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