Energiesparen Vermieter: Regelungen & Maßnahmen

Der Verbrauch der Mieter betrifft Vermieter aktuell auf mehrere Weisen. Zunächst wurde die Informationspflicht der Eigentümer unter den neuen Energiesparmaßnahmen EnSikuMaV und EnSimiMaV ausgeweitet. Darauffolgend kann ab 2023 die Abgabe für die CO2-Steuer nicht mehr vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Die Verteilungsverhältnisse werden dabei durch den energetischen Zustand des Gebäudes bestimmt. Welche Möglichkeiten und Rahmen Sie als Vermieter haben, um in Ihrem Objekt Energie zu sparen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Letztes Update: 18. November 2022 | 4 Min. Lesezeit

Energiesparen Vermieter:: Hand dreht an Regler der Heizung. Hinter dem Heizkoerper ist eine silberne Reflexionsfolie angebracht.

Inhalt

  1. Keine Mindesttemperatur mehr?
  2. Schimmelschutz durch Heizen
  3. Temperatur von Warmwasser drosseln?
  4. Kurzfristige Investitionen & Maßnahmen

Keine Mindesttemperatur mehr?

Durch das EnSikuMaV wurden Regelungen in Mietverträgen, die eine Mindesttemperatur für die Heizperiode vorgeben, für den kommenden Winter 2022/2023 ausgesetzt. Mieter dürfen also weniger heizen, wenn sie wollen. Bedeutet das im Umkehrschluss auch, dass Vermieter ebenso die Heizung drosseln dürfen?

Niedrige Temperaturen bleiben Mietmangel

Die Klausel für Mindesttemperaturen entfällt zwar diese Heizperiode, die rechtlichen Rahmen für Mietmängel bleiben aber weiter bestehen. Tagsüber müssen zwischen 20-22 °C, in der Nacht mindestens Temperaturen von 18 °C möglich sein. Sonst handelt es sich weiter um einen Mietmangel, der bei ordentlicher Anzeige zu Mietminderungen berechtigt.

Heizung drosseln oder abschalten?

Vermieter dürfen die Heizung also nicht abschalten und nur auf die üblichen Mindesttemperaturen drosseln. Ihre Mieter dürfen diese Temperaturen diesen Winter freiwillig unterschreiten, wenn sie es möchten. Vom Umweltbundesamt wird allerdings eine Mindesttemperatur von 16 °C empfohlen, um Schimmelbefall im Winter zu vermeiden.

Vonovia drosselt in Dortmund

Der Wohnungskonzern Vonovia drosselt in dieser Heizperiode. Nachts soll man in den betroffenen Dortmunder Wohnungen dann nur noch bis maximal 17 °C heizen können. Argumentiert wird hier mit dem Klimaschutz und der Gasknappheit. Durch die Energiesparverordnungen wurde aber lediglich das Drosseln der Heizung für Nicht-Wohngebäude vorgegeben. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, fehlte Vonovia also die Grundlage für eine Verteidigung dieser radikalen Maßnahmen.

Schimmelschutz durch Heizen

Die Heizung wärmt nicht nur die Raumluft, sondern trocknet sie auch aus. Niedrigere Raumtemperaturen führen zu mehr Feuchtigkeit, je nach Gebäude kann dies ein hohes Schimmelrisiko bedeuten.

Verantwortung bei Mietern

Kommunizieren Sie diesen Umstand Ihren Mietern und raten Sie von einem kompletten Heizverzicht entschieden ab. Dabei können Sie auch daran erinnern, dass die Verantwortung für Schimmelvermeidung bei den Mietern liegt. Beide Seiten haben also Interesse an dieser Prävention.

Temperatur von Warmwasser drosseln?

Auch beim Warmwasser gibt es Regelungen in der EnSiKuMaV die zum Drosseln auffordern. Laut § 7 sollen dezentrale Trinkwasseranlagen nach Möglichkeit gar nicht mehr erwärmt werden. Zentrale Trinkwasseranlagen hingegen nur noch auf die Temperatur, welche für den Legionellenschutz unbedingt nötig ist. Aber wieder gilt diese Regelung nur für Nicht-Wohngebäude.

Legionellenschutz

In privaten Wohngebäuden wird also nicht zur Drosselung der Temperatur angehalten. Insbesondere da hier das Wasser nicht nur zum Händewaschen, sondern auch zum Duschen und Trinken genutzt wird, ist die Gefahr einer Legionellenerkrankung real gegeben. Als Vermieter ist es Ihre Pflicht, das Trinkwasser Ihrer Mieter vor Legionellenbefall zu schützen. Dies wird nur durch eine Wassertemperatur von mindestens 60 °C gewährleistet.

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Kurzfristige Investitionen & Maßnahmen

Während also eine Drosslung der Heizung oder Warmwassertemperatur keine konkreten Vorteile für Sie als Vermieter bieten und Sie zusätzlich rechtlich damit auf dünnem Eis stehen, ist es sinnvoller, den offenen Austausch mit Ihren Mietern zu suchen und gemeinsam an Maßnahmen für Energieeinsparungen zu arbeiten. 

Es gibt einige kleine Maßnahmen, die enorme Wirkung auf den Energieverbrauch haben können. Diese fallen zwar offiziell nicht in Ihren Aufgabenbereich als Vermieter, trotzdem kann es von Vorteil sein, die entstehenden Kosten zu übernehmen oder mit den Mietern zu teilen. So kann der Schimmelschutz garantiert und eine gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis gefördert werden.

Durchflussbegrenzer für den Wasserhahn

Mit weniger als 10 € pro Waschbecken bzw. Wasserhahn können Sie Ihre Mieter dabei unterstützen (Warm-)Wasser zu sparen. Bei Einhebelmischern kann dadurch 30 % an Wasserverbrauch eingespart werden.

Reflexionsfolie für die Heizung

Viele Heizkosten können durch bessere Isolierung eingespart werden. Hier können Sie Ihre Mieter unterstützen, indem Sie die Materialien zur Verfügung stellen. Wie hoch die Materialkosten der speziellen Reflexionsfolie ausfallen, orientiert sich an der Größe von Heizkörpern und Wohnungen. 1,5 m² der Platten können für ca. 10 € erworben werden, der letztliche Preis ist jedoch abhängig von Hersteller und Abnahmemenge. 

Dämmung der Rollladenkästen

Eine weitere unkomplizierte Maßnahme, die sogar durch die KfW gefördert werden kann, ist die Dämmung der Rollladenkästen. Besonders in Altbauten trennt diese Kästen und die gewärmte Wohnung lediglich ein dünnes Holzstück. Hier können Sie entweder eine Fachperson beauftragen oder bei Mietern mit etwas Handgeschick die Materialien zur Verfügung stellen.

Fazit

Auch, wenn die vertragliche geregelten Mindesttemperaturen durch die EnSiKuMaV ausgesetzt sind, haben Sie als Vermieter kein Recht, die Heizung oder die Wassertemperatur unter die gesetzlichen Vorgaben zu drosseln.

Wer als Vermieter trotzdem seine Mieter beim Energiesparen unterstützen möchte, kann durch das Finanzieren von kleinen, aber effizienten Maßnahmen mit wenig Einsatz schon viel erreichen. Für die Dämmung der Rollladenkästen können auch Fördergelder bei der KfW beantragt werden.

Mit Hinsicht auf die mittel-bis langfristig steigende Belastung durch die CO2-Steuer bleibt die wirksamste Unterstützung beim Thema Energieeffizienz die energetische Sanierung. Auch hierfür stehen Fördermittel und Zuschüsse von KfW oder BAFA zur Verfügung.

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Autor

Miriam Zaunbrecher

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