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Förderung Sanierung: Reform der Gebäudeförderung 2022 für Eigentümer

Letztes Update: 27. Februar 2024 | 6 Min. Lesezeit

Stilisiertes Haus aus schmalen Holzbalken liegt auf einem Tisch. Darauf ein Block mit Kugelschreiber und ein Taschenrechner. Daneben liegen zusammengerollte Plaene
Stilisiertes Haus aus schmalen Holzbalken liegt auf einem Tisch. Darauf ein Block mit Kugelschreiber und ein Taschenrechner. Daneben liegen zusammengerollte Plaene

Energieeffiziente Gebäude sind aufgrund steigender Preise heute wichtiger denn je. Mithilfe von Bundesförderungen sollen Immobilienbesitzer die Möglichkeit zur Umsetzung energetischer Sanierungen erhalten. Im Juli 2022 trat daher die Reform der Gebäudeförderung in Kraft. Welches Ziel die Reform hat, wie die Umsetzung aussieht und Wichtiges zur zukünftigen Förderung von Sanierungen erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Inhalt

  1. Ziel der Reform
  2. Umsetzung der Gebäudeförderungsreform
  3. Änderungen durch die Umsetzung
  4. Höhe der Förderungen
  5. Kritik an der Förderungsreform
  6. Weitere Möglichkeiten für Zuschüsse

Ziel der Reform

Gebäude in Deutschland sollen zukünftig energieeffizienter werden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Dafür sind häufig umfassende Sanierungen nötig, die hohe Kosten mit sich bringen. Die Bundesregierung will Immobilieneigentümer durch die Reform der Gebäudeförderung unterstützen und den Prozess der Förderung energetischer Sanierungen vereinfachen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zu diesem Zweck neu aufgestellt.

Ziel ist, dass möglichst viele Hausbesitzer von dem Programm profitieren sollen, um zukünftig Energiekosten einzusparen. Durch alte Fenster, Türen und ineffiziente Heizsysteme fallen die Kosten oft sehr hoch aus und stellen viele Mieter und Vermieter vor finanzielle Probleme.

Angespannte Lage bei Energieversorgung als Hintergrund

Die aktuell herrschende Gaskrise ist Hintergrund der Reform. Die angespannte Lage bei der Energieversorgung und weiter steigende Preise haben eine Anpassung der BEG nötig gemacht. Zusätzlich soll dem Klimawandel entgegengewirkt werden. Dafür muss zukünftig der Fokus sowohl auf Energieeffizienz als auch auf erneuerbare Energien gelegt werden.

Umsetzung der Gebäudeförderungsreform

Am 28. Juli 2022 ist die Reform in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt als mehrstufiger Plan.

Komplettsanierungen ab sofort

Die Förderung von Komplettsanierungen greift bereits mit Inkrafttreten der Reform. Für Anträge, die seit dem 28. Juli bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen und eine Komplettsanierung planen, gelten also die neuen Förderbedingungen.

Einzelmaßnahmen seit Mitte August

Wer lediglich Einzelmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern plant, kann seit dem 15. August Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. 

Anträge, die bis zum Stichtag gestellt wurden, erhielten die bisher geltenden Konditionen.

Neubauförderung am 2023

Die Neubauförderung wird erst im kommenden Jahr umgestaltet. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit des Bundesbauministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums. Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Gebäude besonders energiesparend sein.

Bis zur Änderung gelten die bisherigen Bedingungen der EH 40 Nachhaltigkeit und es gibt nur Folgeanpassungen wie die Umstellung auf zinsverbilligte Kredite. Dabei werden Tilgungszuschüsse auf 5 % abgesenkt.

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Änderungen durch die Umsetzung

Da möglichst viele Besitzer eine Förderung für die Sanierung erhalten sollen, wurden die Fördersätze für einzelne Maßnahmen gekürzt. Abhängig von der Maßnahme liegt die Senkung bei bis zu 10 %. Da der Fokus auf der Sanierung von Bestandsimmobilien liegen soll, fließt auch ein Großteil der Fördersumme von rund 14 Milliarden in diesen Bereich. Zwischen 12 und 13 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung zur Verfügung.

Im Gegensatz dazu werden lediglich ein bis zwei Milliarden Euro für die Neubauförderung bereitgestellt. Hintergrund ist, dass der Effekt für die Energieeinsparung und den Klimaschutz bei einer energetischen Sanierung um das ca. 4,5-fache höher ausfällt als bei Neubauten. Daher werden Sanierungen bestehender Gebäude deutlich stärker gefördert.

Übersichtlichere Antragsstellung

Möchten Sie einen Antrag auf Sanierungsförderung stellen, kommt es ab sofort darauf an, ob es sich um eine Komplettsanierung oder einen Einzelaustausch handelt. Anträge für komplette Sanierungen können nur noch bei der staatlichen Förderbank KfW gestellt werden. Anträge für Einzelmaßnahmen wie den Fenster- oder Heizkesseltausch sind dagegen ausschließlich beim BAFA möglich.

Grund dafür ist, dass die Nachfrage nach Förderung einzelner Maßnahmen bei der KfW zu gering war. Trotz der Änderung bei der Antragsstellung bleibt das Konzept der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bestehen, sodass weiterhin Anträge für Wohngebäude, Nicht-Wohngebäude und für Einzelmaßnahmen gestellt werden können.

Ausgaben für Sanierungen steigen

Für 2022 sind die Ausgaben für Sanierungsförderung bereits deutlich höher als in den Vorjahren. 2020 waren es noch rund 5 Milliarden Euro. 2021 lag die Summe bei ca. 8 Milliarden Euro. Bis Juli 2022 waren es dagegen bereits 9,6 Milliarden Euro, die in die Förderung geflossen sind.

Höhe der Förderungen

Die Höhe der Fördersumme ist abhängig von der Art des Projektes. Planen Sie also eine Komplettsanierung, kommt es auf den erreichten Grad der Effizienz an. Je höher dieser ausfällt, desto höher ist auch die Fördersumme. Der maximale Fördersatz liegt bei insgesamt 45 %, was einer Absenkung von 5 % zum bisherigen Satz entspricht. Geplant ist, anstelle von direkten Zuschüssen nur noch zinsgünstigere Kredite und Tilgungszuschüsse zur Verfügung zu stellen. 

Auch bei Einzelmaßnahmen fällt die Förderhöhe der Sanierung geringer aus. Für den Fensteraustausch liegt die Summe bei höchstens 12.000 € oder 20 %. Vor der Reform waren es noch 15.000 € und bis zu 25 %. Beim Einbau einer Wärmepumpe sieht es ähnlich aus. Die Fördersumme wird hier von maximal 30.000 € auf höchstens 24.000 € abgesenkt. Dies entspricht einer Absenkung von 50 % auf maximal 40 %.

Förderung für Gasheizung entfällt

Mit Beginn der zweiten Stufe des Reformkonzepts am 15. August entfällt die Förderung von Gasheizungen. Gasverbrauchende Anlagen jeglicher Form, also auch Hybridvarianten, werden dann nicht mehr subventioniert. Gleichermaßen soll jedoch durch einen Bonus ein Anreiz für den Austausch von Heizungen geschaffen werden, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Kritik an der Förderungsreform

Die Vorstellung der Änderungen hat viel Kritik hervorgerufen. Es gibt die Befürchtung, dass die Verringerung der Fördersätze zu einem Rückgang der Sanierungen führt. Da die Gesamtkosten für den Erhalt und Betrieb einer Immobilie in der letzten Zeit stark gestiegen sind, würden Eigentümer eine Erhöhung anstelle einer Absenkung der Förderungen benötigen.

Zudem fehlt bisher ein genauer Fahrplan für die Förderung von Neubauten ab 2023.

Weitere Möglichkeiten für Zuschüsse 

Möchten Sie einen ersten Überblick über mögliche Förderungen für Ihre geplanten Maßnahmen erhalten, können Sie den Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nutzen. Dieser gibt Ihnen einen Überblick über Zuschüsse und Kredite für die Sanierungsfinanzierung.

Sie können zudem prüfen, ob es in Ihrem Kreis oder Ihrer Kommune eigene Programme zur Sanierungsförderung gibt. Zusätzlich können Sie sich auf der Seite der KfW über einzelne Angebote informieren.

Fazit

Steigende Energiekosten haben eine Reform der Gebäudeförderung nötig gemacht. Durch eine insgesamt höhere Fördersumme soll möglichst vielen Eigentümern eine energetische Sanierung ermöglicht werden. Gleichzeitig erfolgt jedoch eine Verringerung der Fördersätze einzelner Maßnahmen, um dieses Ziel zu ermöglichen.

Ab sofort können Anträge für Komplettsanierungen bei der KfW gestellt werden. Für Einzelmaßnahmen ist zukünftig das BAFA zuständig. Anträge können dort zu den neuen Bedingungen seit dem 15. August eingereicht werden. Der Plan für Neubauten steht noch aus, tritt aber 2023 in Kraft.

Die Reform legt ihren Fokus auf klimafreundliche Sanierungen und eine vereinfachte Antragsstellung. Kritik wurde dahingehend geäußert, dass durch die Verringerung der Fördersummen das Gegenteil des Ziels der Bundesregierung erreicht wird.

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Miriam Zaunbrecher

Online Redakteur

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