Heizkosten

Heizkostenzuschuss für Öl- und Pelletheizungen: Das müssen Eigentümer jetzt wissen

Letztes Update: 14. März 2024 | 4 Min. Lesezeit

Brauner Holztisch, auf dem Heizpellets und ein Heizungsregler liegen
Brauner Holztisch, auf dem Heizpellets und ein Heizungsregler liegen

Die Kosten für Öl und Pellets sind in den letzten Monaten drastisch gestiegen. Nachdem im Rahmen der Gaspreisbremse zunächst keine Unterstützung für Besitzer von Öl- und Pelletheizungen vorgesehen war, können seit Mai Härtefallanträge gestellt werden. Wer Anspruch auf den Heizkostenzuschuss hat, wo er beantragt werden kann und welche Sonderregelungen gelten, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Inhalt

  1. Wer kann Hilfe beantragen?
  2. Welche Fristen gelten?
  3. Wo kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden?

Wer kann Hilfe beantragen?

Wird Ihre Immobilie mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, -hackschnitzeln, -briketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks beheizt, können Sie seit dem 8. Mai 2023 einen Zuschuss zu den Heizkosten für beheizte Wohnflächen beantragen. Büros, Lager und Ähnliches werden nicht bezuschusst. Generell gilt jedoch, dass ab 90 % Wohnflächenanteil eine pauschale vollständige Förderung erfolgt. Die Maximalhöhe des Zuschusses liegt bei 2000 €.

Entlastet werden dabei Privathaushalte, welche im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Voraussetzung ist jedoch, dass die entstandenen Kosten sich im Vergleich zu den Referenzwerten von 2021 mindestens verdoppelt haben.

Nur wer den Einkauf der Brennstoffe auch getätigt und somit die Heizung selbst betreibt, kann Unterstützung beantragen. Mieter können also beispielsweise keinen eigenen Antrag stellen.

Als Vermieter ist daher beachten, dass ein gemeinsamer Antrag für ein Mietobjekt gestellt werden soll. Zudem müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass das Geld an Ihre Mieter weitergegeben wird.

Maximal sind 2000 € Zuschuss möglich. Die Zuschusshöhe entspricht dabei 80 % der Mehrkosten, die über den verdoppelten Preis hinausgehen. Die Bagatellgrenze liegt zudem bei 100 € pro Wohneinheit.

Referenzwerte der Brennstoffe & Berechnungsformel

Damit ein Zuschuss überhaupt bewilligt wird, müssen Ihnen Kosten entstanden sein, die über den doppelten Preis von 2021 im Vergleich zu den Referenzwerten hinausgehen. Erstattet wird nur der Kostenanteil, der über diese Verdopplung hinausgeht. Die Bestellmenge aus 2021 wird dabei mit den Referenzwerten multipliziert.

Bei den Referenzpreisen handelt es sich um Jahresdurchschnittspreise für den jeweiligen Brennstoff. Ermittelt wird er durch das Statistische Bundesamt:

  • Heizöl: 0,71 €/l
  • Flüssiggas: 0,57 €/l
  • Holzpellets: 0,24 €/kg
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/kg
  • Holzbriketts: 0,28 €/kg
  • Scheitholz: 85,00 €/RM
  • Kohle/Koks: 0,36 €/kg

Die Formel zur Berechnung lautet:

0,8 x (Rechnungsbetrag – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Beispielrechnung

Sie beziehen 2400 l Heizöl. 2021 lag der Preis dafür bei 0,71 €/l. 2022 mussten Sie für die gleiche Menge bereits 1,62 €/l zahlen.

Ihre Kosten lagen also 2021 Kosten bei 1.704 € und 2022 bei 3.888 € gehabt. Der Anspruch auf Heizkostenzuschuss wird dann wie folgt berechnet:

0,8 x ((2400 x 1,62) – 2 x (2400 x 0,71)) = 384 €

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Welche Fristen gelten?

Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2023. Für alle Bundesländer können die Zuschüsse bereits beantragt werden. Zwar gibt es zunächst keinen Zeitdruck, allerdings stehen für die Härtefallzuschüsse nur bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Zu lange sollte aufgrund der begrenzten Summe daher nicht gewartet werden.

Wo kann der Heizkostenzuschuss beantragt werden?

Im Gegensatz zur Gaspreisbremse, welche automatisch erhalten wird, muss der Heizkostenzuschuss für Öl- und Pelletheizungen aktiv beantragt werden. Für die meisten Bundesländer gibt es eine Webseite, über die der Antrag gestellt werden kann. Ein Online-Rechner inklusive Übersicht über die Referenzpreise der jeweiligen Brennstoffe wird direkt zu Beginn der Antragsstellung angezeigt. Alternativ steht Ihnen der Energiekostenrechner der Bundesregierung zur Verfügung. So können Sie zusätzlich zur eigenen Berechnung ermitteln, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben.

Vermietern steht ein Informationsblatt zum Download bereit, welches Sie an Ihre Mieter weitergeben können.

Zu den Bundesländern, in denen der Antrag auf Brennstoffhilfe genutzt werden kann, zählen Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.

Benötigt werden für die Antragsstellung folgende Informationen und Dokumente:

  • Allgemeine Informationen (Anschrift, Steueridentifikationsnummer etc.)
  • Rechnungen über das Heizmaterial
  • Kontoauszüge oder Belege als Zahlungsbestätigung

Zudem ist eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung vonnöten. Weitere Dokumente können durch die Bewilligungsstellen der Länder angefordert werden.

Die Antragsstellung dauert laut Webseite ca. 10-15 Minuten. Die Bearbeitung wird vermutlich mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Insbesondere zu Beginn der Antragsfrist kann es aufgrund eines höheren Volumens länger dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten.

Wer die Daten nicht auf der Webseite eingeben möchte, hat alternativ die Möglichkeit, den Antrag zum Ausdrucken anzufordern. Diesen können Sie dann ausgefüllt per Post versenden.

Sonderregelungen

Für Eigentümer in NRW muss der Heizkostenzuschuss über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gestellt werden.

In Berlin ist die Antragsstellung über die Webseite der Investitionsbank Berlin möglich. Zurzeit ist die Antragsstellung jedoch ausgesetzt.

Immobilieneigentümer in Bayern können über die Webseite des bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales den Antrag stellen.

Fazit

Während die Gaspreisbremse automatisch gegriffen hat, müssen Sie als Besitzer von Öl- und Pelletheizungen selbst tätig werden. Wer nicht leitungsgebundene Brennstoffe bezieht, hat Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.

Allerdings gelten strenge Vorgaben dafür. Die Kosten für den Brennstoffkauf müssen sich unter anderem mehr als verdoppelt haben im Vergleich zu den Referenzwerten aus 2021. Nach der Berechnung muss der Betrag zudem bei mindestens 100 € liegen. Andernfalls fällt er unter die Bagatellgrenze.

Die Höhe sollten Sie vor Antragsstellung errechnen. Dies geht über verschiedene Rechner, die online zur Verfügung stehen. Als Frist wurde der 20. Oktober 2023 festgelegt. Da die Höhe der Förderungssumme begrenzt ist, sollten Eigentümer nicht zu lange warten.

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Miriam Zaunbrecher

Online Redakteur

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