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Vorlage zum Mietauf­hebungsvertrag – praktisch & digital

Mietaufhebungsvertrag: Mann unterschreibt einen Vertrag. Neben ihm steht ein Laptop.

Überblick

Hilfreiche Vorlage zum Mietaufhebungsvertrag mit Zeitersparnis

Der Mietaufhebungsvertrag stellt eine Alternative zur Kündigung dar. Mit ihm wird die übliche Kündigungsfrist umgangen, um ein laufendes Mietverhältnis schneller zu beenden. Ausgehen kann dieser Wunsch sowohl von Vermieter- als auch von Mieterseite. Im Mietvertrag können neue Vereinbarungen getroffen werden, die mit Unterschrift rechtlich bindend werden. Wir haben für Sie eine Vorlage zum Mietaufhebungsvertrag als PDF erstellt, die Sie zur Beendigung von Mietverhältnissen nutzen können. Das Word-Dokument ist ab dem Basic-Paket enthalten. Einen Überblick über die Vorteile gewinnen Sie hier:

Die individuellen Daten sind schnell eingetragen und die Vorlage ist bereit zur Unterschrift 

Sie können mit einer Mietaufhebung wieder schneller über Ihr Eigentum verfügen 

Die Vorlage kann ab dem Basic-Paket individuell angepasst werden 

Durch die Nutzung der Vorlage wird der Auszug des Mieters schneller abgewickelt 

Was objego-Nutzer über uns sagen

Wenn man wie ich nicht viel Zeit für die Immobilienverwaltung hat, dann spart die Nutzung der Vorlagen jede Menge Zeit.

Anja Behnke

Bochum

Korrekte Nebenkostenabrechnungen und rechtssichere Mietverträge. Genau das, was ich brauche.

Klaus Vogt

Köln

Gut zu wissen, dass es bei objego Vorlagen für jede Situation gibt. Letztens hat mir das Übergabeprotokoll echt geholfen.

Bernd Fuchs

Stuttgart

Funktionen

Alles rund um die digitale Immobilienverwaltung

Bei objego finden Sie nicht nur die Vorlage für den Mietaufhebungsvertrag. Mit unserer Funktion der Dokumentenverwaltung können Sie Vorlagen wie diese auch digital verwalten. Oder wie wäre es mit der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen? Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.  

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Nebenkosten abrechnen

Dank einer benutzerfreundlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung erledigen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung schnell und einfach. Sie vergessen keine relevanten Eingaben, denn das Programm weist Sie auf alles Notwendige hin. Am Ende erhalten Sie eine rechtssichere, korrekte und versandfertige Abrechnung.

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Intelligente Finanzverwaltung

Mit dieser Funktion sind Sie in der Lage, Ihren objego-Account mit Ihrem Bankkonto zu verbinden. Sie behalten somit komfortabel den Überblick über gezahlte bzw. ausstehende Mietzahlungen. Und das inklusive höchster Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung.

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Steuererklärung vorbereiten

Auch wenn es um Ihre Steuererklärung geht, leistet objego wertvolle Unterstützung. Die Software fasst steuerrelevante Informationen praktischerweise für Sie in einer Excel-Tabelle zusammen. Eine gute Hilfe für Ihren Steuerberater oder Sie selbst, um die Anlage V auszufüllen.

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Dokumentenverwaltung

Damit nichts verloren geht, können Sie alle Dokumente digital ablegen und bestimmten Kategorien zuordnen. Sie haben jederzeit Zugriff und müssen nicht lange nach Mietverträgen, Übergabeprotokollen, Mieterselbstauskünften oder Rechnungen suchen. Das spart jede Menge Zeit.

Unsere FAQ

Noch Fragen zum Mietaufhebungsvertrag?

Wann darf der Vermieter den Mietvertrag aufheben? 

Generell gilt, dass Vermieter vor deutlich größeren Hürden stehen, wenn es um das Beenden eines Mietverhältnisses geht. Es muss berechtigtes Interesse vorliegen, bevor eine Kündigung wirksam wird. Dazu zählen Eigenbedarf, Unwirtschaftlichkeit oder eine Vertragsverletzung durch den Mieter. Zudem verlängert sich die Kündigungsfrist nach bestimmten Zeiträumen. Um schneller wieder über Ihr Eigentum zu verfügen, können Sie dem Mieter eine Mietaufhebung vorschlagen und ihm zusätzliche Anreize geben, um auf das Angebot einzugehen.  

Was passiert mit dem bisherigen Mietvertrag? 

Der Mietaufhebungsvertrag ersetzt den Mietvertrag. Der Mietvertrag verliert mit Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag seine Gültigkeit, da beide Parteien sich auf neue Konditionen und Fristen geeinigt haben.  

Worauf muss im Vertrag geachtet werden?

Besonders wichtig ist, § 545 BGB auszuschließen. Dieser beinhaltet die stillschweigende Fortführung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht auszieht. Nur dann haben Sie zudem die Möglichkeit, Räumungsklage einzureichen. Aber auch das neue Auszugsdatum, mögliche Abfindungszahlungen sowie weitere Vereinbarungen zu Reparaturen oder Möbelverbleib sollten in den Mietaufhebungsvertrag aufgenommen werden. Welchen Inhalt das Dokument haben sollte und welche Vorteile der Vertrag bietet, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Mietaufhebungsvertrag 

Endecken Sie alle unsere Vermieter-Vorlagen

Von der Hausordnung bis zum rechtssicheren Mietvertrag

Nutzen Sie das Wissen der Experten

„Wir möchten privaten Vermietern echte Mehrwerte rund um ihre Immobilienverwaltung bieten. Dazu gehört nicht nur die einfache Erstellung korrekter Nebenkostenabrechnungen, sondern auch eine Vielzahl von Vorlagen. Durch unser Experten-Know-how sind alle Vorlagen geprüft und stets auf aktuellem Stand.“ 

Mehr über uns

Jörn Reckeweg

Geschäftsführer von objego

Was ein Mietaufhebungsvertrag ist 

In Deutschland machen unbefristete Mietverträge die große Mehrheit aus. Eine Kündigung durch den Mieter ist dabei nur unter Einhaltung der dreimonatigen Frist möglich, sofern keine individuellen Vereinbarungen im Mietvertrag getroffen wurden. Er kann zwar früher ausziehen, muss jedoch bis zum Ende des Vertrags die Miete begleichen. Einen besonderen Grund für die Kündigung muss er nicht angeben.

Um das Mietverhältnis schneller zu beenden und die Zahlung doppelter Mietkosten zu vermeiden, kann ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden, der die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen außer Kraft setzt.

Dies gilt auch für befristete Mietverträge. Solche Zeitmietverträge können nicht vor Ablauf der Frist gekündigt werden. Durch einen Mietaufhebungsvertrag ist es jedoch auch in diesem Fall möglich, den Vertrag frühzeitig zu beenden. Gleiches gilt für unbefristete Verträge, welche eine Mindestmietdauer beinhalten.

Mietaufhebungsvertrag ersetzt Fristen 

Sie können sich im Zuge eines solchen Vertrages mit dem Mieter auf neue Konditionen einigen. Dazu zählt neben einem neuen Datum für den Auszug auch eine eventuelle Abfindungszahlung. Zudem können weitere individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Sobald beide Parteien unterschrieben haben, stellt der Mietaufhebungsvertrag ein rechtlich bindendes Dokument dar.

Aufhebung durch den Mieter 

Da Mieter keine besonderen Gründe für die Beendigung eines Mietverhältnisses nennen müssen, ist es für sie einfach, den Vertrag zu kündigen. Dennoch müssen Mieter sich an die gesetzliche Frist von drei Monaten halten.

Oftmals ist dieser Zeitraum jedoch zu lang, sodass ein Mietaufhebungsvertrag eine gute Alternative darstellt.

Mögliche Gründe des Mieters

Es gibt mehrere Ursachen, die den Wunsch eines Mietaufhebungsvertrages seitens des Mieters begründen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Die neue Wohnung kann schneller als gedacht bezogen und eine finanzielle Belastung durch doppelte Mietzahlung soll vermieden werden
  • Durch die Trennung vom Partner möchte der Mieter nicht länger in der Wohnung verbleiben
  • Der Jobwechsel erfordert den Umzug in eine andere Stadt, wodurch sowohl ein unbefristeter als auch ein befristeter Mietvertrag obsolet sind
  • Es gibt mehrere Hauptmieter, wovon einer aus dem Vertrag entlassen werden möchte

Mietaufhebungsvertrag nach Tod des Mieters

Wenn der Mieter stirbt, endet damit nicht automatisch das Mietverhältnis. Es geht auf verbleibende Mieter oder die Angehörigen über. Um das Mietverhältnis schnell zu beenden, kann ein Mietaufhebungsvertrag genutzt werden, sofern eventuelle Mitmieter die Wohnung nicht weiter bewohnen möchten.

Ausgleich schaffen

Eine Verpflichtung, einer Aufhebung des Mietvertrages zuzustimmen, gibt es nicht. Ihr Mieter kann Ihnen jedoch Anreize durch eine Ausgleichszahlung schaffen. Auch die Suche nach einem Nachmieter oder den Verzicht auf die gesamte Kaution bzw. auf einen Teil davon, kann Ihr Mieter anbieten.

Den gesamten Schriftverkehr sowie den unterschriebenen Mietaufhebungsvertrag können Sie digital mit objego managen. 

Aufhebung durch Vermieter

Für Vermieter gibt es deutlich höhere Hürden, wenn sie ein Mietverhältnis kündigen möchten. Gemäß § 573 BGB können Sie Ihrem Mieter nur bei berechtigtem Interesse kündigen. Dieses muss im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Die drei möglichen Gründe sind:

  • Eigenbedarf
  • Vertragsverletzung durch den Mieter
  • Unwirtschaftlichkeit

Vermieter müssen bei der Kündigung die Staffelung der Kündigungsfristen beachten. Dafür ist die Länge des bestehenden Mietverhältnisses entscheidend. Unter fünf Jahren liegt die Frist bei drei Monaten. Zwischen fünf und acht Jahren bei sechs und bei über acht Jahren verlängert sich die Frist auf neun Monate.

Eigenbedarf

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur dann möglich, wenn Sie als Vermieter den Wohnraum für sich selbst oder für Haushaltsangehörige benötigen und sich keine leerstehende Wohnung in Ihrem Besitz befindet, welche den Bedürfnissen ebenfalls genügt. Zudem muss der Bedarf unmittelbar sein und nicht in ferner Zukunft liegen.

Vertragsverletzung durch den Mieter

Eine Vertragsverletzung liegt dann vor, wenn Ihr Mieter beispielsweise regelmäßig laut feiert und dadurch Ruhestörungen verursacht, die Miete nicht pünktlich zahlt oder andere Mieter durch sein Verhalten belästigt.

Bei einer schweren Vertragsverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich, andernfalls sollten Sie ihn zunächst schriftlich abmahnen, bevor eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.

Unwirtschaftlichkeit

Solange eine Wohnung vermietet ist, sind eine umfassende Sanierung oder der Verkauf der Immobilie schwierig. Oftmals können vermietete Gebäude zudem nur zu einem unwirtschaftlichen Preis verkauft werden.

Sanierungen oder Verkäufe können daher Gründe für eine sogenannte Verwertungskündigung sein. Allerdings müssen Sie die entstehenden Nachteile durch den Fortbestand des Mietverhältnisses nachweisen können, damit eine Kündigung rechtsgültig wird.

Mietaufhebungsvertrag Vorlage zum Download

Den Mietaufhebungsvertrag können Sie ganz einfach in objego ablegen und jederzeit darauf zugreifen. Wir haben für Sie zudem eine Vorlage des Mietaufhebungsvertrags zum Herunterladen erstellt. Kostenlos steht Ihnen die PDF-Variante mit objego-Logo zur Verfügung. Ab dem Basic-Paket können Sie die bearbeitbare Word-Vorlage downloaden.

Registrieren Sie sich noch heute und laden Sie sich die Vorlage unter dem Punkt „Dokumente“ herunter.

Jetzt Mietaufhebungsvertrags-Vorlage von objego herunterladen!

Erleichtern Sie Ihren Vermieter-Alltag mit verschiedenen Vorlagen.

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Vorteile für Vermieter

Nicht nur Mieter haben Gründe, früher aus einem Mietvertrag entlassen zu werden. Auch als Vermieter kann es Ihnen daran gelegen sein, schneller wieder über Ihr Eigentum frei verfügen zu können.

Besteht das Mietverhältnis schon sehr lange, dauert es bei berechtigten Gründen mehrere Monate, bis dies der Fall ist. Durch den Mietaufhebungsvertrag kann dann die Zeit bis zum Auszug des Mieters deutlich verkürzt werden. Zudem bietet sich ein solcher Vertrag dann an, wenn kein nach § 573 BGB festgeschriebener besonderer Grund für eine Kündigung vorliegt, Sie aber dennoch das Mietverhältnis beenden möchten.

Dem Mieter Anreiz geben

In den wenigsten Fällen wird Ihr Mieter mit einer von Ihnen ausgehenden Mietvertragsaufhebung ohne Ausgleiche einverstanden sein. Daher sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, welchen Anreiz Sie bieten können, um den Mieter zum Auszug zu bewegen.

Finanzieller Ausgleich als Möglichkeit

Eine Abfindung ist oftmals eine gute Möglichkeit, um die Akzeptanz eines Mietaufhebungsvertrages zu erhöhen. Auch die Übernahme von Umzugskosten, der Verzicht auf eigentlich notwendige Renovierungsarbeiten oder die Unterstützung bei der Suche einer neuen Wohnung sind Wege, den Mieter zu einem früheren Auszug zu bewegen.

Inhalt des Mietaufhebungsvertrages

Wie ein Mietvertrag muss auch der Aufhebungsvertrag bestimmte Mindestangaben enthalten, damit Rechtsgültigkeit erlangt wird. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte er zudem schriftlich abgeschlossen werden. So werden spätere Streitigkeiten verhindert. Eine mündliche Vereinbarung ist jedoch auch möglich und rechtlich bindend.

In jedem Fall müssen jedoch Sie und Ihr Mieter mit der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses und den neuen Konditionen einverstanden sein. Ein einseitiger Mietaufhebungsvertrag ist nicht möglich.

Zu den Mindestangaben gehören:

  • Namen aller Mieter und Vermieter
  • Anschrift des Mietobjektes
  • Genaue Aufstellung der neuen Vertragsvereinbarungen
  • Angabe des neuen Datums, zu dem der Vertrag beendet wird
  • Unterschriften aller Parteien

Mietaufhebungsvertrag ersetzt Mietvertrag

Die neu getroffenen Vereinbarungen ersetzen den bisherigen Mietvertrag, wodurch dieser seine Gültigkeit verliert. Dadurch werden auch die bisherigen gesetzlichen Kündigungsfristen unwirksam. Der Mieter muss die Wohnung zum neuen Datum geräumt und entsprechend den neuen Vertragsbedingungen hinterlassen haben.

Alle Vereinbarungen aufnehmen

Ein Mietaufhebungsvertrag ist in zweifacher Ausführung anzufertigen, sodass Mieter und Vermieter jeweils ein unterschriebenes Exemplar erhalten.

Um sicherzugehen, dass keine Unstimmigkeiten entstehen, sollte im Mietaufhebungsvertrag genau festgehalten werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Dabei geht es nicht nur um das neue Datum, sondern auch um Zahlungen von Abfindungen, die Mietersuche und das Vorgehen bei anstehenden Schönheitsreparaturen. Auch der Verbleib von Möbeln sowie eventuell daraus resultierende Abschlagszahlungen sollten Bestandteil des Vertrages sein.

Zieht der Mieter nicht zum vereinbarten Zeitpunkt aus, haben Sie die Möglichkeit, eine Räumungsklage gegen ihn einzureichen, da er durch seine Unterschrift den neuen Vertragsbedingungen zugestimmt hat. Zuvor sollte jedoch § 545 BGB im Mietaufhebungsvertrag ausgeschlossen werden, wodurch sich das Mietverhältnis stillschweigend verlängert, sofern der Mieter nach Ablauf der Mietzeit nicht auszieht.

Fehlt der entsprechende Zusatz, haben Sie als Vermieter die Möglichkeit, der Verlängerung innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen.

Nebenkosten nicht vernachlässigen 

Haben Sie mit Ihrem Mieter die Vorauszahlung von Nebenkosten vereinbart, sind Sie verpflichtet, jährlich die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Auch darauf sollte im Aufhebungsvertrag Bezug genommen werden.

Der ausziehende Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass Sie ihm unterjährig eine entsprechende Abrechnung zur Verfügung stellen. Diese muss erst innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden und dem Mieter vorliegen.

Nehmen Sie daher einen Satz zur Regelung über die Nebenkosten in den Vertrag auf.

Fazit

Der Mietaufhebungsvertrag bietet sowohl Vermietern als auch Mietern die Möglichkeit, ein Mietverhältnis frühzeitig zu beenden. Dabei können individuelle vertragliche Regelungen getroffen werden, sofern beide Parteien einverstanden sind. Eine einseitige Aufhebung des Mietvertrages ist nicht möglich.

Achten Sie darauf, dass Sie keine Nachteile durch einen früheren Auszug des Mieters erfahren. Das Stellen eines Nachmieters, eine Pauschalzahlung oder der Verzicht auf einen Teil der Kautionsrückzahlung sind gute Möglichkeiten, einen Ausgleich zu schaffen.

Möchten Sie den Vertrag aufheben, können Sie dem Mieter einen Anreiz bieten, damit dieser dem Vorschlag zustimmt.

Bestenfalls wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, um spätere Unstimmigkeiten zu verhindern – so haben Sie und Ihr Mieter einen Überblick über die getroffenen Vereinbarungen und einem entspannten Ende des Mietverhältnisses steht nichts mehr im Wege.

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