Mieter-Vermieter-Verhältnis: 6 Tipps für eine harmonische Beziehung zum Mieter
Letztes Update: 22. Februar 2024 | 7 Min. Lesezeit
Wenn es um das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern geht, ist die Bereitschaft zum friedlichen Zusammenleben von entscheidender Bedeutung. Viele Probleme können in einem offenen Gespräch gelöst werden. Dennoch schadet es nicht, von Anfang an klare Regeln zu formulieren. Was Sie als Vermieter tun können, um das Mieter-Vermieter-Verhältnis harmonisch und konfliktfrei zu gestalten, erfahren Sie in folgendem Beitrag.
Gutes Mieter-Vermieter-Verhältnis hilft beiden Seiten
Wohnraum wird in Deutschland in großer Anzahl von privaten Vermietern zur Verfügung gestellt. Rund vier Millionen Privatvermieter verwalten ca. 14 Millionen Wohnungen neben ihrem Beruf. Im Gegensatz zu großen Immobilienunternehmen und anderen gewerblichen Anbietern haben private Vermieter nicht selten ein persönliches Verhältnis zu ihren Mietern. Oftmals wohnen beide Parteien sogar im gleichen Haus.
Verständnis für Gegenseite aufbringen
Umso wichtiger ist es, einen vernünftigen und harmonischen Umgang miteinander zu pflegen. Dennoch kann es zuweilen Situationen geben, in denen Differenzen oder Probleme zwischen Vermietern und Mietern auftreten.
In einem solchen Fall ist auf beiden Seiten Augenmaß und ein grundsätzliches Verständnis für die Gegenseite gefragt. Meist können die Konflikte dann in einem vertrauensvollen und offenen Gespräch beigelegt werden. Dies fällt naturgemäß leichter, wenn die Chemie zwischen Vermieter und Mieter grundsätzlich stimmt.
Wohnungsvergabe: Nicht nur Sympathie ist wichtig
Nicht zuletzt aus diesem Grund ist für viele Vermieter der persönliche Eindruck bei der Vergabe einer Wohnung das wichtigste Kriterium. Allerdings sollten Sie als Vermieter nicht darauf verzichten, den positiven Eindruck durch konkrete Nachweise abzusichern.
Die Vorlage eines Einkommensnachweises gehört deshalb auch bei großer Sympathie für den Bewerber zu den Grundvoraussetzungen für den Abschluss eines Mietvertrages. Darüber hinaus kann auch eine Bonitätsauskunft der Schufa und eine Bescheinigung des vorherigen Vermieters über die Mietschuldenfreiheit dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen und den Wunschmieter zu finden.
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Einvernehmliche Lösungen statt rechtlicher Auseinandersetzungen
Trotz all dieser Nachweise kann es vorkommen, dass der neue Mieter irgendwann nicht mehr in der Lage ist, die geforderte Miete regelmäßig und pünktlich zu zahlen. Der positive erste Eindruck kann dadurch schnell getrübt werden.
Ausbleibende Mietzahlung als häufiger Konflikt
Probleme mit der pünktlichen Mietzahlung zählen zu den häufigsten Konflikten zwischen Mietern und Vermietern. Die Gründe, die zum Ausbleiben der Mietzahlungen führen, sind vielfältig. In den wenigsten Fällen steckt eine böse Absicht dahinter.
Unabhängig vom Grund für die Schwierigkeiten haben Sie als Vermieter natürlich auch weiterhin das Recht auf eine pünktliche und vollständige Mietzahlung. Lediglich wenn ein gravierender Mangel an der Mietsache vorliegt, kann der Mieter die Miete mindern. Dies allerdings auch nur so lange, wie der Mietmangel vorliegt. Nach der Behebung ist die Miete wieder in voller Höhe zu zahlen.
Mietminderung nicht immer möglich
Weicht der Ist-Zustand der Mietsache erheblich vom Soll-Zustand ab, haben Mieter oftmals das Recht, die Miete zu kürzen. Es gibt jedoch einige Fälle, die eine Mietminderung ausschließen. Dazu gehören unter anderem selbstverursachte Schäden, Einschränkungen, die aufgrund der örtlichen Umstände auftreten, oder Fälle, in denen der Mieter den Mangel längere Zeit Ihnen gegenüber nicht gemeldet hat.
Gemeinsame Lösungssuche bei unverschuldetem Mietrückstand
Gerät ein Mieter unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sollte gemeinsam nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung gesucht werden. In einer solchen Situation bringt es in der Regel nur wenig, ausschließlich auf die gesetzlichen Vorschriften zu pochen.
Insbesondere, wenn bislang keine Probleme aufgetreten sind und der finanzielle Engpass in absehbarer Zeit überwunden sein wird, ist eine einvernehmliche Regelung, ohne Anwälte und Gerichte zu bemühen, vorzuziehen.
Die meisten privaten Vermieter wünschen sich ein langfristiges Mietverhältnis. In diesem Sinne spricht alles dafür, in einem klar abgesteckten Rahmen zeitlich begrenzte Zugeständnisse zu machen und dem Mieter die Möglichkeit zu geben, seine Mietschulden zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zu tilgen. Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen aus einer solchen Vereinbarung aber nicht nach, bleibt jedoch oft nur der Rechtsweg.
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Konfliktpotenzial im Mietvertrag ausräumen
Viele andere Fragen mit Konfliktpotenzial können durch klare Regelungen im Mietvertrag bereits zu Beginn des Mietverhältnisses geklärt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen zu
- Haustierhaltung
- kleineren Instandsetzungen und Schönheitsreparaturen
- Nutzung von Gemeinschaftsflächen
- Untervermietung
Darüber hinaus können weitere Rechte und Verpflichtungen in einen Mietvertrag aufgenommen werden. Es gibt keine vorgeschriebene Form für das Dokument. So sind auch individuelle Vereinbarungen möglich.
Als Vermieter sollten Sie sich deshalb vor dem Abschluss eines Mietvertrages genau überlegen, welche Punkte für Sie im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter besonders wichtig sind. Diese Aspekte sollten dem potenziellen Mieter klar kommuniziert werden. Nur so sind Missverständnisse von Anfang an vermeidbar.
Schriftlicher Mietvertrag mindert Risiken
Auch wenn ein Mietvertrag grundsätzlich nicht der Schriftform bedarf und mündliche Vereinbarungen ebenfalls gültig sind, sollte auf einen schriftlichen Mietvertrag nicht verzichtet werden. Jede Eventualität aufzunehmen ist dabei allerdings nicht zielführend.
Mit einer gewissen Flexibilität sind manche Konflikte einfacher zu lösen als mit starren Regeln. Wie immer kommt es auch bei der Ausgestaltung eines Mietvertrages auf das richtige Maß an.
Hausordnung schafft klare Regeln
Klarheit über Rechte und Pflichten verschafft auch eine Hausordnung. Gerade wenn mehrere Parteien unter einem Dach wohnen, sollten für das Zusammenleben verbindliche Regeln formuliert werden.
Ruhezeiten sowie die regelmäßige Reinigung von Fluren, Treppenhäusern und Kellern finden in einer Hausordnung ebenso Erwähnung wie die Pflicht zum Schneeräumen oder Streuen im Winter. Eine solche Hausordnung kann Teil des Mietvertrages sein und dem Mieter mit dem Vertrag ausgehändigt werden.
Form der Hausordnung ist entscheidend
Möchten Sie den Mieter in der Hausordnung zu bestimmten Aufgaben verpflichten, muss sie Teil des Mietvertrages sein. Bei einem Aushang im Flur handelt es sich lediglich um eine allgemeine Hausordnung, in der keine Aufgaben übertragen werden, sondern nur auf Vorschriften für ein konfliktfreies Zusammenleben verwiesen werden darf.
Maßnahmen rechtzeitig ankündigen
Das Mieter-Vermieter-Verhältnis kann nicht nur durch den persönlichen Umgang miteinander, sondern auch durch bestimmte Maßnahmen beeinträchtigt werden. Wenn Sie als Vermieter zum Beispiel bauliche Veränderungen oder energetische Sanierungen planen, die für Ihre Mieter eine Beeinträchtigung durch Bauarbeiten bedeuten, sollten Sie diese rechtzeitig ankündigen.
Gesetzliche Fristen beachten
Das Gesetz sieht hier eine Frist von mindestens drei Monaten vor. Die Mieter so kurzfristig von Ihren Plänen zu informieren, dass diese sich kaum darauf einstellen können, ist für den Hausfrieden wenig förderlich.
Sie sollten alle betroffenen Parteien nicht nur über den zeitlichen Rahmen sowie die Art und den Umfang der Arbeiten informieren, sondern auch über eventuell damit verbundene Mieterhöhungen. Dies gilt ebenso für alle anderen Maßnahmen, die eine Veränderung des Status quo bedeuten.
Im Konfliktfall professionelle Hilfe holen
Für ein gutes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern ist eine vertrauensvolle Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Seien Sie also für Ihre Mieter zuverlässig erreichbar und nehmen Sie ihre Fragen, Anregungen und Probleme ernst.
Versuchen Sie nicht, Konflikte auszusitzen, sondern bemühen Sie sich aktiv um eine Lösung und zeigen Sie Ihren Mietern, dass Sie sich um ihre Anliegen kümmern.
Wahren Sie dabei jedoch die nötige Distanz. Die meisten Mieter schätzen es wenig, wenn der Eigentümer einfach unangemeldet vorbeischaut, um sich vom tadellosen Zustand seiner Wohnung persönlich zu überzeugen. Ebenso dürfen Sie eine vermietete Wohnung auch dann nicht betreten, wenn die Mieter gerade nicht zuhause sind.
Unabhängiger Schlichter vor rechtlichen Schritten
Wer als Vermieter diese Regeln beachtet, wird in den meisten Fällen ein gutes Verhältnis zu seinen Mietern haben. Wenn die Kommunikation zwischen den Parteien nachhaltig gestört und ein sachliches Gespräch nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich als Vermieter professionelle Hilfe holen.
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, können Sie noch versuchen, den Konflikt mit einem unabhängigen Schlichter zu lösen, der objektiv zwischen den Parteien vermitteln kann. Der Rechtsweg sollte immer nur die letzte Möglichkeit darstellen, da er nicht nur langwierig, sondern meist auch teuer ist.
Fazit
Viele Probleme zwischen Vermietern und Mietern können bereits in einem vertrauensvollen Gespräch gelöst werden. Um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die das Verhältnis zusätzlich belasten, empfiehlt es sich, zuvor die Hilfe eines unabhängigen Mediators in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus können Konflikte und Missverständnisse oft schon dadurch vermieden werden, dass bereits im Mietvertrag oder in der Hausordnung klare Grundsätze formuliert werden, die das Zusammenleben im Haus regeln.
Nicht zuletzt tragen eine gewisse Flexibilität und die grundsätzliche Bereitschaft, sich friedlich zu einigen, dazu bei, ein harmonisches Mieter-Vermieter-Verhältnis zu erreichen.
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