Schufa Auskunft: Wissenswertes für private Vermieter
Bei der Auswahl eines neuen Mieters kommt der Frage, ob dieser die Miete regelmäßig pünktlich zahlen kann, eine besondere Bedeutung zu. Um die Bonität von Bewerbern zu prüfen, verlangen viele Vermieter eine Schufa Auskunft. Was eine solche Auskunft wirklich aussagt, wann Vermieter sie verlangen dürfen und was in diesem Zusammenhang sonst noch zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Letztes Update: 22. Februar 2024 | 6 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Wann darf die Auskunft verlangt werden?
Insbesondere in beliebten Wohnlagen, in denen Wohnraum knapp ist und die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt, bringen viele Bewerber bereits unaufgefordert zum ersten Besichtigungstermin eine komplette Bewerbungsmappe mit, die alle benötigten Informationen enthält. In der Regel befindet sich in einer solchen Mappe auch eine Schufa Auskunft.
Von sich aus darf der Vermieter zu diesem frühen Zeitpunkt die Vorlage einer Bonitätsauskunft allerdings nicht verlangen. Erst wenn ein Bewerber ausgewählt wurde und es darum geht, den Mietvertrag auszufertigen, darf der Vermieter die Vorlage einer Schufa Auskunft fordern. Dem Interessenten bleibt es jedoch selbst überlassen, auf diese Forderung einzugehen. Eine Verpflichtung zur Vorlage einer Bonitätsauskunft besteht nicht.
Inhalt der Schufa Auskunft für Vermieter
Abhängig von der Art der Schufa Auskunft enthält diese eine unterschiedliche Menge an Informationen. Jeder Bürger hat das Recht auf eine kostenlose Schufa Eigenauskunft. Diese beinhaltet alle bei der Schufa über die betreffende Person gespeicherten Daten. Da es sich dabei um sehr persönliche, umfangreiche und sensible Informationen handelt, eignet sich die Eigenauskunft nicht zur Vorlage bei einer Mietbewerbung.
Bei Mietverträgen reicht es in der Regel aus, eine Schufa Bonitätsauskunft vorzulegen. Die Bonitätsauskunft ist Teil der Schufa Verbraucherauskunft, die kostenpflichtig bestellt werden kann. Der für den Vermieter bestimmte Teil weist lediglich eine generelle Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Bewerbers aus.
Zusätzlich beinhaltet sie den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse des Mieters.
Kosten der Auskunft
Darüber hinaus enthält sie Hinweise auf aktuelle Negativeinträge, die aus Vertragsverletzungen mit anderen Unternehmen resultieren. Für die Ausstellung einer solchen Verbraucherauskunft verlangt die Schufa aktuell, im Jahr 2023, 29,95 Euro.
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Hinweise auf Risiken und Zahlungsausfälle
Negative Schufa Einträge weisen auf erhebliche Risiken hin. Wer einfach nur eine Rechnung oder eine Kreditrate zu spät bezahlt hat, erhält keinen negativen Eintrag, der in der Bonitätsauskunft vermerkt wird.Sogenannte harte Negativeinträge resultieren dagegen in der Regel aus
- gerichtlichen Mahnverfahren
- Vollstreckungsbescheiden
- Privatinsolvenzen
- Konkursen
- ungedeckten Schecks
Allerdings kommt es nicht selten vor, dass Einträge aus der Vergangenheit bei der Schufa nicht gelöscht wurden und der Bewerber mittlerweile all seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Oftmals werden Verbraucher erst auf einen noch bestehenden negativen Eintrag aufmerksam, wenn eine Schufa Auskunft angefordert wird. Auch Fehler, wie etwa die Verwechslung namensgleicher Personen, sind bei der Schufa nicht auszuschließen.
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Wer fordert die Schufa Auskunft an?
In der Regel wird die kostenpflichtige Bonitätsauskunft vom Mietinteressenten angefordert. Alternativ können aber auch Sie als Vermieter diese Auskunft beantragen. Dazu ist jedoch die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bewerbers erforderlich.
Wie alt darf die Schufa Auskunft für die Wohnung sein?
Während bei Behörden die Schufa Auskunft nicht älter als drei Monate sein sollte, können Sie als Vermieter selbst festlegen, bis zu welchem Alter Sie die Auskunft akzeptieren.
Generell gilt, dass es sich lediglich um eine Momentaufnahme handelt. Dennoch sollte das Dokument so aktuell wie möglich sein, um eine Aussagekraft zu haben und Sie von der Zahlungsfähigkeit des Mieters zu überzeugen.
Machen Sie daher bereits in der Wohnungsanzeige konkrete Angaben zur gewünschten Aktualität des Dokuments, damit der Bewerber ausreichend Zeit zur Anforderung hat.
Vorgehensweise bei Weigerung zur Vorlage
Weigert sich ein Interessent, eine Schufa Auskunft vorzulegen, sollten Sie als Vermieter erhöhte Vorsicht walten lassen.
Denken Sie jedoch immer daran, dass der Mietinteressent keiner rechtlichen Verpflichtung zur Vorlage einer Auskunft unterliegt.
Dennoch dürfen Sie frei entscheiden, wer in Ihr Eigentum einzieht. Wird die Vorlage der Bonitätsauskunft also verweigert, können Sie sich dazu entschließen, lieber an eine Person zu vermieten, die der Vorlage zustimmt.
Wie mit den Daten umgehen?
Als Vermieter dürfen Sie die Informationen aus der Schufa Auskunft lediglich dazu verwenden, sich einen Eindruck über die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten zu machen. Kommt am Ende kein Mietvertrag zustande, müssen die Dokumente laut DSGVO vernichtet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Schufa Auskunft explizit verlangt haben oder sie Ihnen zusammen mit anderen Unterlagen in einer Bewerbungsmappe unaufgefordert vorgelegt wurde.
Daten ohne Relevanz vernichten
Gemäß der DSGVO dürfen Sie Daten des Mieters nur so lange speichern, wie sie von Relevanz sind. Beispielsweise müssen freiwillig bei einer Besichtigung ausgefüllte Mieterselbstauskünfte dann vernichtet werden, wenn Sie sich für einen der Interessenten entschieden haben. Generell gilt, dass lediglich Daten aufbewahrt werden dürfen, welche das Mietverhältnis direkt betreffen.
Schufa Auskunft nicht zwingend notwendig
Eine zwingende Notwendigkeit zur Vorlage einer Bonitätsauskunft gibt es nicht. Nicht selten besteht in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck, dass es sich bei der Schufa um eine staatliche Einrichtung mit weitreichenden Kompetenzen handelt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Schufa ist ein rein privates Unternehmen, das wie viele andere lediglich eine Dienstleistung anbietet.
Eine rechtliche Verpflichtung, vor Unterzeichnung eines Mietvertrages eine Schufa Auskunft vorzulegen, gibt es deshalb nicht. Allerdings machen viele Vermieter die Vorlage einer Bonitätsauskunft zur Grundbedingung für die Vergabe einer Wohnung, um sich vor Mietnomaden und Zahlungsausfällen zu schützen.
Welche Alternativen gibt es?
Grundsätzlich dient eine Schufa Auskunft nur dazu, sich ein vollständiges Bild von einem zukünftigen Mieter zu machen. Besteht eine persönliche Beziehung zwischen Vermieter und Interessent, kann in der Regel auf das Einholen einer Bonitätsauskunft verzichtet werden.
Insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen das Angebot die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt, können zusätzliche Hürden wie eine kostenpflichtige Schufa Auskunft sogar ein Hindernis für eine Vermietung darstellen.
Unter Umständen ist es unter solchen Bedingungen vorteilhafter, auf andere Informationsquellen, wie zum Beispiel eine Nachfrage beim vorherigen Vermieter zu setzen. Eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit gibt ebenfalls Auskunft über das Zahlungsverhalten des Bewerbers in der Vergangenheit.
Das Einholen einer Mieterselbstauskunft oder das Verlangen einer Kaution in Höhe von maximal drei Monatskaltmieten sind weitere Möglichkeiten der Absicherung.
Fazit
Die Vorlage einer Schufa Auskunft gehört bei den meisten Wohnungsgesellschaften und Maklern zum Standard bei der Vergabe einer Wohnung. Auch private Vermieter, insbesondere in stark nachgefragten Lagen großer Städte, verlangen von Mietbewerbern immer öfter einen Nachweis über die Bonität, um das Risiko von Mietausfällen zu minimieren. Eine Pflicht zur Vorlage einer Schufa Auskunft gibt es jedoch nicht.
Verlangt werden darf die Bonitätsauskunft erst, wenn ein Bewerber ausgewählt wurde und der Mietvertrag vorbereitet werden soll.
Möchte ein Mietbewerber keine Schufa Auskunft vorlegen, können Sie als Vermieter andere Sicherheiten verlangen, sofern Sie die Wohnung trotz der Weigerung an den Interessenten vermieten möchten. Infrage kommen hier eine Vorauszahlung der Miete für mehrere Monate oder die Stellung eines Bürgen.
Über den Autor
Miriam Zaunbrecher
Miriam ist Online Marketing Managerin mit Fokus auf Content. Seit drei Jahren schreibt sie Fachtexte rund um Themen wie Immobilien, Nebenkosten oder Vermietung für objego und betreut die Inhalte auf der Webseite.
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