Solarpflicht: Das müssen Sie bei Neubau & Dachsanierung wissen

In mehreren Bundesländern gilt die Solarpflicht bereits. Ob sie gilt und in welchem Umfang, entscheiden die Länder zurzeit selbst. Um die Klimaziele zu erreichen, wird jedoch eine bundesweite Solarpflicht angestrebt. Welche Regelungen wo gelten, was die Regierung plant und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Letztes Update: 22. Februar 2024 | 10 Min. Lesezeit

Leicht seitliche Ansicht eines Einfamilienhauses aus rotem Ziegel mi mehreren Solarpaneelen auf dem Dach. Vor dem Haus befindet sich eine große Gruenpflanze. Im Hintergrund steht ein weiteres Haus.

Inhaltsverzeichnis

  1. Definition der Solarpflicht
  2. Wo gilt sie bereits?
  3. Gibt es Ausnahmeregelungen?
  4. Plan der Regierung
  5. Schaffung von Anreizen
  6. Anfallende Kosten
  7. Fördermöglichkeiten
  8. Kostenumlage auf Mieter
  9. Kritik an Solarpflicht

Definition der Solarpflicht

Unter der Solarpflicht wird eine gesetzliche Vorgabe zur Installation von Solaranlagen verstanden. In der Regel handelt es sich dabei um Photovoltaik. Solarthermie kann in einigen Fällen als Alternative genutzt werden.

Sie ist damit eine konkrete Maßnahme zur Erreichung der festgelegten Klimaziele durch den Einsatz und Ausbau erneuerbarer Energien. In der Regel werden Solaranlagen auf Neubauten installiert oder im Zuge von Dachsanierungen angebracht. Die Photovoltaik-Leistung soll bis 2023 von den aktuell rund 55 auf 200 Gigawatt erhöht werden.

Allerdings gibt es zurzeit keine bundesweit einheitliche Regelung zur Solarpflicht.

Hintergrund zur Pflicht

Der Klimaschutz und die Erreichung der Klimaziele sind allgegenwärtige Themen. Insbesondere die Senkung der CO2-Emissionen und damit das Erreichen der Klimaneutralität 2045 spielen eine wichtige Rolle.

Bis 2030 sollen die Treibhausgas-Emissionen um 65 % reduziert werden. Zudem ist geplant, den Bruttostromverbrauch bis 2030 aus mindestens 80 % erneuerbaren Energien zu decken. Im Jahr 2022 lag dieser Anteil noch bei rund 46 %.

In verschiedenen Gesetzen wie dem GEG und dem Bundes-Klimaschutzgesetz sind sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene Mindestanforderungen an Gebäude festgelegt.

Durch die Solarpflicht soll also die Energiewende weiter vorangetrieben werden, um eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu erreichen.

Wo gilt die Solarpflicht bereits?

Die bisherigen Regelungen der Bundesländer fallen sehr unterschiedlich aus. In einigen gibt es noch keine Verpflichtungen, während in manchen die Photovoltaikpflicht nur für bestimmte Gebäude gilt oder erst für einen späteren Zeitpunkt geplant ist.

Vorreiter Baden-Württemberg

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg 2022 eine Solarpflicht für Wohn- sowie Nicht-Wohngebäude eingeführt. Anfang 2023 wurde diese Pflicht auch auf Dachsanierungen ausgeweitet. Lassen Sie also das Dach Ihrer Immobilie grundlegend sanieren, muss in diesem Zuge eine Solaranlage installiert werden.

Dabei gelten jedoch konkrete Vorgaben. Es müssen unter anderem mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet werden. Voraussetzung für eine Eignung ist, dass es sich um mindestens 20 m² zusammenhängende Dachfläche handelt.

Die Pflicht greift ebenfalls bei Parkplatz-Neubauten mit mindestens 35 Stellplätzen.

  • Parkplätze
  • Wohngebäude
  • Nicht-Wohngebäude
  • Dachsanierungen

Schleswig-Holstein

Mit Beginn 2022 ist eine Neufassung des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Darin wird eine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude vorgeschrieben. Diese bezieht sich sowohl auf den Neubau als auch auf Sanierungen, welche mehr als 10 % der Dachfläche betreffen.

Zudem gilt die Pflicht für Photovoltaik auf neugebauten Parkplätzen mit mehr als 100 Stellflächen. Wird ein solcher Parkplatz errichtet, müssen Solaranlagen installiert werden.

  • Nicht-Wohngebäude
  • Parkplätze

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW gilt die Solarpflicht auf Parkplätzen. Werden neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen errichtet, müssen diese mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Dies betrifft für eine entsprechende Nutzung geeignete Stellflächen. Allerdings gilt diese Solarpflicht nur für Parkplätze, die Bestandteil von Nicht-Wohngebäuden sind. (Landesbauordnung NRW § 8 Abs. 2).

Zudem müssen Solaranlagen auf allen neuen öffentlichen Gebäuden wie beispielsweise Schulen oder Schwimmbädern installiert werden. Ab 2024 wird die Solarpflicht auf Neubauten im gewerblichen Bereich ausgeweitet. 2025 folgen private Bauten. Erst 2026 tritt die Pflicht für Dachsanierungen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich in Kraft.

  • neue öffentliche Gebäude
  • Parkflächen
  • ab 2024: gewerbliche Neubauten
  • ab 2025: private Bauten
  • ab 2026: Dachsanierungen

Rheinland-Pfalz

Im September 2021 wurde in Rheinland-Pfalz das neue Landessolargesetz verabschiedet, welches den Fokus auf neugebaute Immobilien und Parkplätze setzt. Das Gesetz sieht jedoch nur Solaranlagen auf gewerblichen Neubauten vor.

Auf neu errichteten, überdachten Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen müssen auf 60 % der geeigneten Dachflächen Photovoltaikanlagen installiert werden. Wie in NRW gilt die Pflicht nur für gewerblich genutzte Parkflächen.

Alternativ dürfen jedoch auch solarthermische Anlagen verbaut werden.

  • Parkplätze
  • gewerbliche Neubauten

Hamburg

Auch Hamburg setzt seit Anfang 2023 auf die Solarpflicht bei Neubauten. Die Pflicht greift ab 2025 auch im Zuge von Dachsanierungen bei Bestandsimmobilien. Festgehalten sind die Regelungen im Hamburgischen Klimaschutzgesetz.

  • Neubauten
  • ab 2025: Dachsanierungen

Berlin

Während Hamburg die Solarpflicht erst 2025 auf Bestandsgebäude erweitert, gilt in Berlin seit Beginn 2023 das Solargesetz sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien. Bei Letzteren greift die Pflicht dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung vorgenommen wird.

Wie in Rheinland-Pfalz auch darf Solarthermie als Alternative genutzt werden. Statt auf dem Dach dürfen Sie die Photovoltaikanlage zudem an der Gebäudefassade anbringen.

  • Neubauten
  • Dachsanierungen

Bayern

In Bayern wurde 2022 das Klimaschutzgesetz geändert und damit einhergehend die Bauordnung angepasst. Seit März 2023 müssen dort auf bestimmten neugebauten Industrie- und Gewerbegebäuden Solaranlagen installiert werden. Ab Juli wird die Pflicht auf alle Nicht-Wohngebäude ausgeweitet.

Geplant ist die Photovoltaikpflicht zudem ab 2025 für Wohngebäude und Sanierungen sowie Dachhaut-Erneuerungen (Bayerische Bauordnung, Art. 44a).

  • Industrie- und Gewerbeimmobilien
  • ab Juli 2023: alle Nicht-Wohngebäude
  • ab 2025: Wohngebäude und Dachsanierungen

Hessen

Aktuell gibt es in Hessen keine Solarpflicht. Zum Ende des Jahres 2023 muss bei offenen, landeseigenen Parkplätzen eine Photovoltaikanlage installiert werden, sofern mehr als 35 Stellplätze vorgesehen sind.

Ab diesem Zeitpunkt sind solche Anlagen gemäß § 9a Hessisches Energiegesetz ebenfalls auf landeseigenen Neu- und Erweiterungsbauten anzubringen. Dabei muss die Nutzungsfläche des Gebäudes jedoch mehr als 50 m² betragen.

Bestehende landeseigene Gebäude sind ab Ende November 2024 mit Solaranlagen zu versehen, sofern die Nutzungsfläche mehr als 50 m² beträgt.

  • ab Ende 2023: Parkplätze und landeseigene Neubauten
  • ab Ende November 2024: landeseigene Bestandsimmobilien

Brandenburg

Mit Ende 2023 soll auch in Brandenburg eine Solarpflicht für Neubauten, Dachsanierungen und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen gelten. Allerdings beschränkt sich die Pflicht auf Neubauten im gewerblichen Bereich.

  • Ende 2023: gewerbliche Neubauten, Dachsanierungen, Parkplätze

Bremen

In Bremen besteht die Solarpflicht ab 2024. Für Dachsanierungen soll sie ab Juli 2024 gelten. Bei Neubauten greift die Pflicht erst ein Jahr später zum ersten Juli 2025.

  • ab Juli 2024: Dachsanierungen
  • ab Juli 2025: Neubauten

Das Land stellt zudem eine Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie frei.

Niedersachsen

Seit Beginn des Jahres 2023 besteht in Niedersachsen die Photovoltaikpflicht für gewerbliche Neubauten. 2024 wird die Pflicht auf öffentliche Neubauten und 2025 auf grundlegende Dachsanierungen ausgeweitet.

Zudem sind seit 2023 alle Gebäude so zu konzipieren, dass eine nachträgliche Installation von Solaranlagen problemlos möglich ist.

  • gewerbliche Neubauten
  • ab 2024: öffentliche Neubauten
  • ab 2025: Dachsanierungen

Übrige Bundesländer

In Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und im Saarland gibt es zurzeit keine Pläne für die Einführung einer Solarpflicht.
Haende einer Person, die an einem Schreibtisch sitzt. Die Haende liegen beide auf einem Laptop. Neben dem Laptop liegt ein Handy und eine weiße Tasse steht dort. Im Hintergrund ist eine Gruenpflanze zu erkennen.

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Gibt es Ausnahmeregelungen?

Nicht immer kann die Solarpflicht erfüllt werden. Es müssen bestimmte bauliche Gegebenheiten herrschen, um eine Photovoltaikanlage installieren zu können. Sind die zusammenhängenden Dachflächen zu klein oder es besteht eine Dachausrichtung nach Norden, entfällt die Pflicht in der Regel.

Häufig gilt eine Gebäudenutzfläche von 50 m² als Grenze. Beträgt sie weniger, muss keine Solaranlage angebracht werden.

Ist also eine Installation sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus technischen Gründen nicht möglich, können Sie von der Pflicht befreit werden. Die Bundesländer haben dafür eigene Bestimmungen festgelegt, in welcher Form ein Nachweis erbracht werden muss.

Plan der Regierung

Die noch individuellen Regelungen der Bundesländer sollen langfristig durch eine bundesweit einheitliche Regelung abgelöst werden. Bereits im Koalitionsvertrag steht, dass geeignete Dachflächen zukünftig für Solarenergie genutzt werden sollen. Zudem wurde festgehalten, dass eine Verpflichtung für gewerbliche Neubauten bestehen soll. Für private Neubauten sollen Photovoltaikanlagen zumindest die Regel werden. Bestandsbauten finden im Koalitionsvertrag keine Erwähnung.

Schon 2021 wurde die Pflicht zur Solaranlagen-Installation durch die CDU angeregt. Die Grünen haben daraufhin einen Gesetzesentwurf zur Ausbau-Beschleunigung vorgelegt. Darin waren bereits mögliche Ausnahmeregelungen unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude enthalten.

Kein konkreter Zeitplan 

Bisher ist unklar, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine bundesweite Solarpflicht kommt. Diese würde die bisher bestehenden individuellen Regelungen jedoch deutlich vereinfachen und einen wichtigen Teil zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

Von der EU-Kommission wurde eine Photovoltaikpflicht in zwei Etappen vorgeschlagen. Bis 2025 soll sie sowohl für öffentliche als auch für gewerbliche Gebäude gelten, bis 2029 würde eine Erweiterung auf Wohngebäude erfolgen.

Schaffung von Anreizen 

Im Zuge der Energiekrise sind die Strompreise deutlich gestiegen. Trotz Strompreisbremse zahlen Verbraucher deutlich mehr als in der Vergangenheit. Der Einbau von Solaranlagen kann neben dem Klimaschutz als Anreiz zur Unabhängigkeit von den Preisen dienen.

Um eine größere Akzeptanz bei den Immobilieneigentümern zu schaffen und den Einbau von Solaranlagen zu fördern, wurden Entlastungen von der Mehrwertsteuer beschlossen. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp entfällt die Mehrwertsteuer.

Zusätzlich hat eine Erhöhung der Einspeisevergütung stattgefunden und die maximale Nennleistung für Photovoltaikanlagen zur Einspeisung ins öffentliche Netz von bis dahin 70 % wurde abgeschafft.

Anfallende Kosten durch die Solarpflicht

Die Installation einer Solaranlage ist mit hohen Kosten verbunden. Bei Einfamilienhäusern liegt der Preis zwischen ca. 5.000 und 15.000 €. Dazu kommen weitere Kosten, wenn ein Speicher verbaut wird. Diese können nochmal rund 10.000 bis 20.000 € kosten.

Je nach Ersparnis von Stromkosten und der geltenden Einspeisevergütung können die Kosten der Investition jedoch nach ca. 10 Jahren des Betriebs ausgeglichen werden. Kommen noch staatliche Förderungen hinzu, verkürzt sich diese Zeit.

Generell gilt: Je größer die Anlage und je mehr Leistung, desto wirtschaftlicher. Sehr kleine Anlagen sind daher oft nicht rentabel.

Die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage liegt bei bis zu 30 Jahren. Stromspeicher müssen nach ca. 10 bis 15 Jahren ausgetauscht werden.

Eine Photovoltaikanlage zur Miete kann eine gute Alternative zum Kauf sein. In der Regel sind in den monatlichen Mietkosten neben der Installation auch Wartungen, Versicherungen sowie Reparaturen mit inbegriffen. Die Kosten einer Miete belaufen sich auf ca. 90 bis 200 € pro Monat.

Höhe der Einspeisevergütung

2023 liegt die Höhe der Einspeisevergütung bei einer Teileinspeisung zwischen 7,1 Cent und 8,2 Cent pro kWh. Sie ist abhängig von Größe Ihrer Anlage. Bis 10 kWp erhalten Sie 8,2 Cent. Hat Ihre Photovoltaikanlage zwischen 10 und 40 kWp, erhalten Sie 8,2 Cent auf die ersten 10 kWp, danach 7,1 Cent.

Volleinspeisungen sind bei Privatimmobilien eher selten. Hier kann die Höhe jedoch bis zu 13 Cent pro kWh betragen.

Fördermöglichkeiten

Für Eigentümer und Bauherren gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten bei der Installation einer Photovoltaikanlage.

Die KfW bietet verschiedene Programme für zinsgünstige Kredite. Für Privatpersonen ist insbesondere der Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ interessant. Der individuelle Zinssatz wird durch Ihre Hausbank ermittelt. Faktoren sind der Immobilien- bzw. Grundstücksstandort, Ihre Sicherheiten sowie Ihre wirtschaftliche Lage.

Zudem gibt es von der KfW weitere Kredite wie Wohngebäudekredit 261 sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Zum Teil haben die einzelnen Bundesländer und Kommunen weitere Förderungen beschlossen. Auch einige Stromanbieter bieten Förderungen für den Solaranlageneinbau an. Fragen Sie dafür bei Ihrem Anbieter direkt an.

Kostenumlage auf Mieter

Installieren Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrer Mietimmobilie, können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dafür muss jedoch Endenergie eingespart werden. Nur dann greift die Modernisierungsumlage. Entscheiden Sie sich für eine Volleinspeisung, wird zwar die Immobilie modernisiert, Ihre Mieter haben jedoch keine Vorteile davon. Die Kosten können also nicht umgelegt werden.

Kommt die Energieeinsparung den Mietern zugute, können 8 % der Kosten können dann auf die jährliche Kaltmiete aufgeschlagen werden. Von den Gesamtkosten müssen jedoch erhaltene Förderungen abgezogen werden. 

Kritik an der Solarpflicht

Noch vor Inkrafttreten einer einheitlichen Solarpflicht gibt es insbesondere bei der Finanzierungsfrage Kritik an dem Vorhaben. Zudem werden Bedenken dahingehend geäußert, dass eine Pflicht die Akzeptanz mindern könnte.

Der Fokus liegt außerdem vor allem auf Neubauten. Bestandsimmobilien machen jedoch einen wesentlich größeren Teil der Gebäude aus. Die Solarpflicht gilt zwar in einigen Bundesländern für umfassende Dachsanierungen, jedoch ist dies zum Erreichen der Klimaziele nicht umfassend genug.

Neben den zahlreichen unterschiedlichen Vorschriften ist auch der Handwerkermangel ein Kritikpunkt. Viele Betriebe sind bereits für längere Zeiträume ausgebucht, was eine rasche Umsetzung der Solarpflicht zumindest bremsen könnte.

Fazit

Bisher gibt es keine einheitliche Regelung zur Solarpflicht. Einige Bundesländer haben daher eigene Vorgaben festgelegt. Zurzeit beschränken diese sich hauptsächlich auf gewerblich genutzte Gebäude und Parkflächen. Zum Teil sind jedoch Gesetze für private Bauten bereits aktiv oder geplant. Eine rückwirkende Installationspflicht gibt es nicht.

Für Immobilienbesitzer bedeutet die Solarpflicht zunächst vor allem hohe Kosten. Mit Einführung einer Pflicht müssen daher auch Fördermöglichkeiten einhergehen. Trotz der hohen Initialkosten kann sich die Installation einer Solaranlage langfristig lohnen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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Autor

Miriam Zaunbrecher

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