Unwirksame Vorfälligkeitsklausel für Mietzahlung: Kündigung nicht rechtens
Letztes Update: 18. Dezember 2024 | 3 Min. Lesezeit
Für die rechtzeitige Mietzahlung kommt es auf die gesetzliche Grundlage und die vertragliche Vereinbarung an. Eine Vorfälligkeitsklausel ist bei unangemessener Benachteiligung unwirksam, sodass kein Anspruch auf Räumung der Wohnung aufgrund unpünktlicher Mietzahlung bestehe. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
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