Verringerung der Betriebskosten durch Modernisierung: Künftige Kosten sind Pflicht im Ankündigungsschreiben
Letztes Update: 30. Januar 2025 | 2 Min. Lesezeit


Bei der Ankündigung von Modernisierungsarbeiten unterliegen Vermieter einer Informationspflicht über die zukünftigen Betriebskosten. Die Pflicht gilt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Verringerung der Kosten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hervor.
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