Wärmepumpe: Was Eigentümer vor dem Einbau wissen sollten
Letztes Update: 10. Oktober 2024 | 10 Min. Lesezeit
2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten und hat damit den Startschuss für die Wärmewende in Deutschland gegeben. Wärmepumpen sind dabei besonders beliebt, da sie effizient arbeiten und klimafreundlich sind. Welche Vor- und Nachteile der Einbau einer Wärmepumpe hat, welche Kosten entstehen und für wen sich die Anschaffung lohnt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Wärmepumpen gelten als umweltfreundliche Heizung, da sie nur Strom zum Antrieb benötigen und den Rest durch Umweltwärme generieren.
- Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen, die sich durch die genutzte Wärmequelle und den Preis unterscheiden.
- Wärmepumpen sind fast CO2-neutral, sodass Vermieter keine CO2-Abgabe zahlen müssen.
- Der Einbau lohnt sich vor allem in gut gedämmten Häusern mit Flächenheizung.
- Es gibt verschiedene Förderungen, durch die Eigentümer beim Einbau sparen können.
Wie funktionieren Wärmepumpen?
Wärmepumpen funktionieren ähnlich wie ein Kühlschrank, nur nach dem umgekehrten Prinzip. Ein Kühlschrank entzieht dem Innenraum Wärme und gibt diese nach außen ab. Die Wärmepumpe dagegen entzieht dem Außenbereich Wärme und gibt sie nach innen in den Heizkreislauf ab.
Wärmepumpen sind besonders umweltfreundlich, weil sie lediglich zum Antrieb der Wärmepumpe Strom benötigen und den Rest durch kostenlose Umweltwärme generieren.
In drei Schritten zur Wärme
Die Wärmepumpen-Anlage ist in drei Elemente geteilt: die Wärmequellanlage, die Wärmepumpe sowie das Wärmeverteil- oder Speichersystem. Das Heizen des Hauses erfolgt also in drei Schritten.
Schritt 1: Gewinnung der Wärme
Die Wärmequellanlage entzieht der Umgebung die zum Heizen benötigte Energie. In den meisten Fällen zirkuliert in der Wärmequellanlage eine Flüssigkeit. Diese nimmt dann die Wärme aus der Umgebung auf und leitet sie an die Wärmepumpe weiter. Die Aufnahme der Wärme erfolgt beispielsweise über das Grundwasser oder auch das Erdreich.
Schritt 2: Nutzbarmachung der Wärme
Mit der Wärmepumpe wird die entzogene Energie nutzbar gemacht. In ihr zirkuliert innerhalb eines Kreislaufs ein Kältemittel. Der Transport der in Schritt eins aufgenommenen Energie läuft über einen Verdampfer. Darin verdampft das Kältemittel.
Der entstandene Dampf wird zu einem Kompressor weitergeführt, welcher die Temperatur des Dampfs erhöht. Daraufhin erfolgt die Kondensierung des Gases in einem Verflüssiger. Dabei gibt es die Wärme ab. Zuletzt wird der Druck des nun wieder flüssigen Kältemittels in einer Drossel verringert, bevor es zum Verdampfer zurückgeleitet wird.
Schritt 3: Verteilung der Wärme
Im letzten Schritt wird die nutzbar gemachte Wärme mit dem Verteil- oder Speichersystem im Haus verteilt oder auch zwischengespeichert. In dem System zirkuliert in den meisten Fällen Wasser, welches die abgegebene Wärme aufnimmt. Die Wärme wird dann entweder zu dem Verteilersystem wie Heizkörpern oder dem Speichersystem geleitet.
Welche Wärmepumpen-Arten gibt es?
Die gängigsten Arten von Wärmepumpen sind die Luft-Luft-Wärmepumpen, die Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Erd-Wärmepumpen und die Grundwasser-Wärmepumpe. Der erste Wärmeträger bezeichnet die Wärmequelle, also woraus die Energie gewonnen wird. Der Zweite bezeichnet das Mittel, welches die Wärme transportiert. Hier ist meistens das Heizwasser in der Heizung gemeint.
Was kostet eine Wärmepumpe?
Alle Arten von Wärmepumpe werden unterschiedlich installiert und variieren daher sehr stark im Preis. Die genaue Höhe des Preises hängt von dem energetischen Zustand der Immobilie sowie den Anforderungen des Nutzers ab.
Die Luft-Luft-Wärmepumpe ist die günstigste Variante, da sie im Vergleich zu den anderen Alternativen den geringsten Aufwand bei der Installation erfordert. Am teuersten in der Anschaffung ist die Erd-Wärmepumpe, da neben der Installation noch tiefe Bohrungen vorgenommen werden müssen.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der zu erwartenden Kosten für das Gerät inklusive Installation und Zubehör:
Luft-Luft-Wärmepumpe: 6.500 – 13.000 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe: 8.500 – 17.000 €
Erdwärmepumpe: 9.000 – 12.000 €
Grundwasser-Wärmepumpe: 13.000 – 25.000 €
Je nach Region und Anbieter können die Kosten abweichen.
Zu den oben aufgeführten Kosten kommen außerdem die Kosten für die Erschließung der Wärmequelle hinzu. Damit sind mögliche Kosten für Bohrungen für Erdwärme oder Grundwasser gemeint, welche zwischen 4.000 € und 7.000 € für die Grundwasser-Wärmepumpe und zwischen 8.000 € und 12.000 € für die Erd-Wärmepumpe liegen.
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Was sind die Vorteile einer Wärmepumpe?
Der größte zu nennende Vorteil von Wärmepumpen ist, dass sie, sofern sie mit Ökostrom betrieben werden, fast CO2-neutral sind. Wärmepumpen haben einen CO2-Ausstoß von ca. 100 g/kWh, während Erdgas bereits 250 g/kWh ausstößt und Heizöl sogar 320 g/kWh.
Wärmepumpen sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern ebenfalls für den Geldbeutel. Bereits ab einer Jahresarbeitszahl von 3 sind die Betriebskosten für eine Wärmepumpe niedriger als für eine Öl- oder Gasheizung.
Die Jahresarbeitszahl misst das Verhältnis von eingesetzter Energie zu erzeugter Energie. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 bedeutet dies, dass 1/3 Strom eingesetzt wurde, um die Wärmepumpe anzutreiben und 2/3 Energie kostenlos durch die Umwelt erzeugt wurde.
Eine weitere positive Folge für Sie als Vermieter ist, dass Sie keine CO2-Abgabe mehr zahlen müssen, da die Wärmepumpe fast CO2-neutral ist.
Zuletzt ist herauszustellen, dass Wärmepumpen kaum bewegliche Teile haben und deswegen sehr wartungsarm sind. Dennoch sollte regelmäßig der Luftfilter ausgetauscht und der Frostschutz aufgefüllt werden. Die Kosten für die Wartung belaufen sich pro Jahr auf ca. 100 €.
Welche Nachteile gibt es?
Ein zunächst großer Nachteil sind relativ hohe Anschaffungskosten. Diese liegen deutlich über den Anschaffungskosten für eine Gas- oder Ölheizung. Dennoch kann es sich lohnen, da sich die Kosten durch die vergleichsweise günstigen Betriebskosten schneller amortisieren.
Ein weiterer Nachteil ist, dass man mit einer Wärmepumpe immer noch abhängig von Stromlieferanten ist. Die Strompreise sollen in den nächsten Jahren voraussichtlich um 1-3 % steigen. Ebenso werden die Gaspreise steigen. Beachten Sie aber, dass für den Betrieb einer Wärmepumpe lediglich ein kleiner Teil Strom benötigt wird.
Als zusätzlicher Kritikpunkt kann genannt werden, dass Wärmepumpen zu laut sind und daher das Wohlbefinden schmälern können. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, welche draußen aufgestellt wurde, erreicht beispielsweise eine Lautstärke bis zu 64 Dezibel. Zum Vergleich: Eine normale Unterhaltung bei Zimmerlautstärke hat bis zu 60 Dezibel.
Die Lautstärke kann durch den richtigen Aufstellort reduziert werden. Sollte die Pumpe immer noch zu laut sein, gibt es die Möglichkeit, eine Schallschutzhaube anzubringen, die die Lautstärke um bis zu 10 Dezibel verringert. Manche Hersteller bieten ebenfalls besonders leise Modelle an.
Wann lohnt sich der Einbau?
Egal ob Alt- oder Neubau, eine Wärmepumpe lohnt sich nur in gut gedämmten Häusern mit Flächenheizungen wie zum Beispiel Fußbodenheizung oder Wand-Flächenheizung. Der Grund dafür ist, dass Wärmepumpen eher niedrige Vorlauftemperaturen von ca. 50 °C erzeugen und deswegen eine größere Fläche benötigen, um die Wärme abzugeben.
Dürfen die Kosten umgelegt werden?
Grundsätzlich dürfen die Kosten für eine energetische Modernisierung nach § 555b Nr.2 BGB auf die Mieter umgelegt werden. Gemäß § 559 Abs. 1 BGB dürfen Sie die jährliche Kaltmiete um höchstens 8 % der entstandenen Kosten erhöhen.
Sollten Sie eine Förderung erhalten haben, so ist diese vor der Umlage auf die Mieter abzuziehen. Zudem gilt generell, dass die Kosten nur dann umgelegt werden können, wenn Sie den Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierung über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt haben.
Beispielrechnung zur Mieterhöhung
Der Einbau der neuen Heizmethode kostet 30.000 €. Die Gesamtwohnfläche beträgt 1300 m², die eines einzelnen Mieters 65 m².
Die Formel zur Berechnung der Mieterhöhung lautet dann: 30.000 € : 1300 m² x 65 m² = 1.500 €.
Diese müssen dann durch die 8 % geteilt werden. Also: (1.500 € x 8) : 100 = 120 €.
Zuletzt erfolgt die Aufteilung der Mieterhöhung auf 12 Monate: 120 € : 12 = 10 €.
Die monatliche Mieterhöhung beträgt 10 €.
Wie hoch sind die Nebenkosten bei einer Wärmepumpe?
Die Nebenkosten ergeben sich aus dem Stromverbrauch der Wärmepumpe, welche von der Größe und Dämmung des Hauses abhängig sind. Im Jahr 2021 lagen die durchschnittlichen Nebenkosten für das Heizen mit einer Wärmepumpe bei 1.280 €.
Für Nutzer einer Wärmepumpe gibt es spezielle Tarife, die durchschnittlich bei 0,21 € pro kWh liegen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Heizkosten für die unterschiedlichen Wärmepumpen in € pro Jahr:
Luft-Luft-Wärmepumpe
Stromverbrauch/Jahr: 2.400 kWh
Kosten/kWh: 0,21 €
Heizkosten: ca. 500 €
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Stromverbrauch/Jahr: 2.060 kWh
Kosten/kWh: 0,21 €
Heizkosten: ca. 430 €
Erd-Wasser-Wärmepumpe
Stromverbrauch/Jahr: 1.800 kWh
Kosten/kWh: 0,21 €
Heizkosten: ca. 380 €
Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Stromverbrauch/Jahr: 1.440 kWh
Kosten/kWh: 0,21 €
Heizkosten: ca. 300 €
Beachten Sie jedoch, dass die Werte variieren können. Der Stromverbrauch im Jahr ist anhängig von der Größe des zu beheizenden Hauses, von der Effizienz der Wärmepumpe sowie vom Heizenergiebedarf.
Was ist bei der Heizkostenabrechnung zu beachten?
Am 1. Oktober 2024 ist eine Änderung der Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
Für Gebäude, welche überwiegend mit Wärmepumpen beheizt werden, gilt seitdem § 7 HeizkostenV. Dies betrifft sowohl die Versorgung mit Wärme als auch mit Wärme und Warmwasser.
Stromkosten für den Betrieb von Wärmepumpen können ab sofort verbrauchsgerecht mit den Mietern abgerechnet werden.
Wird der anteilige Wärmeverbrauch der Nutzer am 01. Oktober 2024 noch nicht erfasst, haben Sie als Eigentümer bis zum Ablauf des 30. September 2025 Zeit zur Installation einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung.
Die bisherige Ausnahmeregelung, dass bei Gebäuden, die zu mindestens 50 % mit einer Wärmepumpe beheizt werden, nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss, ist somit entfallen.
Änderung zur Abrechnung 2024
Für Oktober 2024 ist eine Änderung der aktuell gültigen Heizkostenverordnung geplant. Die bisherige Ausnahmeregelung für Wärmepumpen entfällt zum 01.10.2024.
Ab Inkrafttreten gilt für Gebäude, welche überwiegend mit Wärmepumpen beheizt werden, § 7 der Heizkostenverordnung. Dies betrifft sowohl die Versorgung mit Wärme als auch mit Wärme und Warmwasser.
Wird der anteilige Wärmeverbrauch der Nutzer am 01. Oktober 2024 noch nicht erfasst, haben Sie als Eigentümer bis zum Ablauf des 30. September 2025 Zeit zur Installation einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung.
Welche Förderungen gibt es?
Für den Einbau einer Wärmepumpe stehen Eigentümern verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Förderung durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet aktuell eine Bundesförderung für effiziente Gebäude an. Damit sollen Gebäude bei der Sanierung unterstützt werden, die danach dauerhaft Energiekosten einsparen und das Klima schützen.
Grundsätzlich sind alle Maßnahmen förderfähig, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern. In Neubauten werden Biomasse- und Wärmepumpenanlagen aktuell mit 35 % gefördert, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllen.
In Altbauten wird der Einbau von effizienten Wärmepumpenanlagen ebenfalls mit bis zu 35 % gefördert. Es werden weitere 5 % gefördert, wenn in der Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel wie beispielsweise Propan verwendet wird oder die Pumpe die Energie des Grundwassers oder des Erdreichs nutzt. Die Förderung deckt neben den Kosten für den Kauf ebenfalls die Kosten für die Installation, Planung und Entsorgung der alten Heizanlage ab. Beachten Sie, dass pro Wohneinheit maximal 60.000 € bezuschusst werden.
Förderung durch die KfW
Auch die KfW bietet für die energieeffiziente Sanierung Kredite.
Gefördert werden mit dem Programm „KfW 261“ die Sanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Unter die Förderung fallen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhausstufe 85 oder besser führen. Wichtig für die Beantragung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige Ihres Wohngebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie werden die Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Dabei müssen diese Kosten allerdings gesondert ausgewiesen sein.
Zudem gibt es das Programm „KfW485“ für Eigentümer bestehender Wohngebäude.
Gefördert wird in diesem Programm der Einbau effizienter Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Voraussetzung ist auch hier, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt. Zudem muss durch die Maßnahmen die Energieeffizienz und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht werden.
Fazit
Auf dem Markt gibt es unterschiedliche Arten von Wärmepumpen, die sich sowohl in ihrer Funktionsweise unterscheiden als auch in ihrem Einsatzgebiet. Informieren Sie sich vorher darüber, welche Wärmepumpe zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Immobilie passt.
Die Kosten für eine Wärmepumpe variieren je nach Art und Modell und liegen zwischen 6.500 € und 25.000 € zuzüglich der Kosten für die Erschließung der Wärmequelle.
Wärmepumpen werden lediglich mit Strom betrieben und senken deswegen Ihre Heiznebenkosten. Außerdem arbeiten sie fast CO2 neutral, weswegen die CO2-Abgaben wegfallen.
Zwar sind neben der Lautstärke vor allem die hohen Anschaffungskosten zunächst abschreckend, doch es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten sowie Finanzierungshilfen und die Betriebskosten fallen geringer aus als bei anderen Heizmethoden.
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