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Muster zur Mieterhöhung bei Indexmiete – zeitsparend & praktisch
Überblick
Hilfreiche Vorlage zur Mieterhöhung bei Indexmiete zum Zeitsparen
Bei Abschluss eines Indexmietvertrags werden Mieterhöhungen bereits im Vertrag festgehalten. Die Anpassung orientiert sich dabei am Preisindex für die Lebenshaltung privater Haushalte in Deutschland, auch Verbraucherpreisindex genannt. Dieser wird jährlich durch das Statistische Bundesamt ermittelt. Bei Steigerung des Index kann auch die Miete entsprechend erhöht werden. Damit die neue Miethöhe rechtlich gültig wird, muss sie dem Mieter schriftlich mitgeteilt werden. Wir haben für Sie ab dem Basic-Paket ein Muster zur Mieterhöhung bei Indexmiete als bearbeitbares Word-Dokument erstellt. Erhalten Sie jetzt einen Überblick über die Vorteile der Vorlage:
Die Schriftform ist Pflicht & Sie sparen Zeit beim Aufsetzen des Schreibens
Sie erhalten zusätzliche Tipps mit Links zur Berechnung der neuen Kaltmiete
Alle Anforderungen wie die Neuberechnung der Miete werden berücksichtigt
Der Mieter erhält einen Überblick, durch den Unstimmigkeiten vermieden werden
Was objego-Nutzer über uns sagen
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Wenn man wie ich nicht viel Zeit für die Immobilienverwaltung hat, dann spart die Nutzung der Vorlagen jede Menge Zeit.
Anja Behnke
Bochum
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Korrekte Nebenkostenabrechnungen und rechtssichere Mietverträge. Genau das, was ich brauche.
Klaus Vogt
Köln
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Gut zu wissen, dass es bei objego Vorlagen für jede Situation gibt. Letztens hat mir das Übergabeprotokoll echt geholfen.
Bernd Fuchs
Stuttgart
Wählen Sie das passende Paket
Laufzeit:
*Abrechnung alle 12 Monate (inkl. 19% MwSt.)
Funktionen
Alles rund um die digitale Immobilienverwaltung
Bei objego finden Sie nicht nur das Muster zur Mieterhöhung bei Indexmiete. Mit unserer Software haben Sie auch Ihre Finanzen immer im Blick. Oder wie wäre es mit der Funktion der Dokumentenverwaltung? Sie können Vorlagen wie diese dann auch digital verwalten. Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
Nebenkosten abrechnen
Dank einer benutzerfreundlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung erledigen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung schnell und einfach. Sie vergessen keine relevanten Eingaben, denn das Programm weist Sie auf alles Notwendige hin. Am Ende erhalten Sie eine rechtssichere, korrekte und versandfertige Abrechnung.
Intelligente Finanzverwaltung
Mit dieser Funktion sind Sie in der Lage, Ihren objego-Account mit Ihrem Bankkonto zu verbinden. Sie behalten somit komfortabel den Überblick über gezahlte bzw. ausstehende Mietzahlungen. Und das inklusive höchster Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung.
Steuererklärung vorbereiten
Auch wenn es um Ihre Steuererklärung geht, leistet objego wertvolle Unterstützung. Die Software fasst steuerrelevante Informationen praktischerweise für Sie in einer Excel-Tabelle zusammen. Eine gute Hilfe für Ihren Steuerberater oder Sie selbst, um die Anlage V auszufüllen.
Dokumentenverwaltung
Damit nichts verloren geht, können Sie alle Dokumente digital ablegen und bestimmten Kategorien zuordnen. Sie haben jederzeit Zugriff und müssen nicht lange nach Mietverträgen, Übergabeprotokollen, Mieterselbstauskünften oder Rechnungen suchen. Das spart jede Menge Zeit.
Unsere FAQ
Noch Fragen zur Mieterhöhung bei Indexmiete?
Welche gesetzliche Grundlage besteht?
Bis vor einigen Jahren waren Indexmietverträge lediglich im gewerblichen Bereich zugelassen. Sie bilden in der Privatvermietung bis heute eine Ausnahme. Berechnet werden die Mietpreisanpassungen auf Grundlage des Verbraucherpreisindex, welcher jährlich ermittelt wird. Gemäß § 557b BGB darf die Miete höchstens alle 12 Monate verändert werden. Modernisierungsmaßnahmen bilden hierbei die Ausnahme. Müssen diese aus Gründen durchgeführt werden, welche Sie nicht zu vertreten haben, kann die Miete nach § 559 BGB auch unterjährig erhöht werden.
Was muss bei der Kostenanpassung beachtet werden?
Die Mitteilung zur Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen. Ob es sich dabei um einen Brief oder eine E-Mail handelt, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie sich in dem Schreiben auf die Änderung des Verbraucherpreisindex beziehen und sowohl die alte als auch die neu berechnete Höhe der Miete angeben. Eine Pflicht zur jährlichen Anpassung besteht nicht. Es können beispielsweise Schwellenwerte mit dem Mieter vereinbart werden. Gültig wird die neue Miethöhe zu Beginn des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens. Mehr dazu, was beim Vertrag beachtet werden muss und welche Vor- sowie Nachteile die Indexmiete bietet, erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Indexmietvertrag.
Wie wird die neue Miethöhe berechnet?
Für die Berechnung sind der aktuelle Indexwert des Mietvertrags sowie der neu ermittelte Indexwert entscheidend. Diese können auf der Webseite des Statistischen Bundesamts eingesehen werden. Die Formel zur Berechnung lautet: (neuer Indexwert : alter Indexwert x 100) - 100 = prozentuale Indexsteigerung.
Endecken Sie alle unsere Vermieter-Vorlagen
Von der Mieterselbstauskunft bis zum rechtssicheren Mietvertrag
Nutzen Sie das Wissen der Experten
„Wir möchten privaten Vermietern echte Mehrwerte rund um ihre Immobilienverwaltung bieten. Dazu gehört nicht nur die einfache Erstellung korrekter Nebenkostenabrechnungen, sondern auch eine Vielzahl von Vorlagen. Durch unser Experten-Know-how sind alle Vorlagen geprüft und stets auf aktuellem Stand.“
Mehr über unsJörn Reckeweg
Geschäftsführer von objego