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Vorlagen zur Mieterhöhung – zeitsparend & hilfreich
Überblick
Praktische Vorlagen zur Mieterhöhung mit Zeitersparnis
Für Standardmietverträge gilt, dass die Miete höchstens alle 15 Monate erhöht werden darf. Um einen zu starken Preisanstieg zu verhindern, gibt es die Kappungsgrenze. Die Kaltmiete darf dabei um nicht mehr als 20 % innerhalb von drei Jahren steigen. Häufiger Grund für Mieterhöhungen ist eine Anpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mietspiegel dient dafür als Grundlage. Wichtig ist, dass die Mieterhöhung richtig angekündigt wird. Wir haben für Sie verschiedene Muster zur Mieterhöhung als bearbeitbare Word-Dokumente erstellt, welche ab dem Basic-Paket verfügbar sind: Mieterhöhung nach Modernisierung, Mieterhöhung nach Vergleichswohnungen, Mieterhöhung nach Mietspiegel sowie Mieterhöhung einvernehmlich. Erhalten Sie jetzt einen Überblick über die Vorteile der Vorlagen:
Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen & Sie sparen Zeit beim Aufsetzen des Schreibens
Sie erhalten zusätzliche Tipps und Hinweise am Ende des Dokuments
Die jeweiligen rechtlichen Vorgaben für die Neuberechnung der Miete werden berücksichtigt
Für jeden Anlass gibt es bei objego die passende Vorlage
Was objego-Nutzer über uns sagen
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Wenn man wie ich nicht viel Zeit für die Immobilienverwaltung hat, dann spart die Nutzung der Vorlagen jede Menge Zeit.
Anja Behnke
Bochum
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Korrekte Nebenkostenabrechnungen und rechtssichere Mietverträge. Genau das, was ich brauche.
Klaus Vogt
Köln
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Gut zu wissen, dass es bei objego Vorlagen für jede Situation gibt. Letztens hat mir das Übergabeprotokoll echt geholfen.
Bernd Fuchs
Stuttgart
Wählen Sie das passende Paket
Laufzeit:
*Abrechnung alle 12 Monate (inkl. 19% MwSt.)
Funktionen
Alles rund um die digitale Immobilienverwaltung
Bei objego finden Sie nicht nur die Vorlagen zur Mieterhöhung. Mit unserem Mietpreisrechner ermitteln Sie ganz einfach auch die passende Miethöhe für Ihr Objekt. Oder wie wäre es mit der Funktion der Dokumentenverwaltung? Sie können Vorlagen wie diese dann auch digital verwalten. Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
Nebenkosten abrechnen
Dank einer benutzerfreundlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung erledigen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung schnell und einfach. Sie vergessen keine relevanten Eingaben, denn das Programm weist Sie auf alles Notwendige hin. Am Ende erhalten Sie eine rechtssichere, korrekte und versandfertige Abrechnung.
Intelligente Finanzverwaltung
Mit dieser Funktion sind Sie in der Lage, Ihren objego-Account mit Ihrem Bankkonto zu verbinden. Sie behalten somit komfortabel den Überblick über gezahlte bzw. ausstehende Mietzahlungen. Und das inklusive höchster Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung.
Steuererklärung vorbereiten
Auch wenn es um Ihre Steuererklärung geht, leistet objego wertvolle Unterstützung. Die Software fasst steuerrelevante Informationen praktischerweise für Sie in einer Excel-Tabelle zusammen. Eine gute Hilfe für Ihren Steuerberater oder Sie selbst, um die Anlage V auszufüllen.
Dokumentenverwaltung
Damit nichts verloren geht, können Sie alle Dokumente digital ablegen und bestimmten Kategorien zuordnen. Sie haben jederzeit Zugriff und müssen nicht lange nach Mietverträgen, Übergabeprotokollen, Mieterselbstauskünften oder Rechnungen suchen. Das spart jede Menge Zeit.
Unsere FAQ
Noch Fragen zur Mieterhöhung?
Welche gesetzlichen Grenzen bestehen?
Die Berechnung einer neuen Miethöhe erfolgt immer ausgehend von der Kaltmiete. In §§ 557 bis 561 BGB wird festgelegt, wann eine zulässige Mieterhöhung erfolgen darf. Bei Standardmietverträgen ist eine Erhöhung alle 15 Monate zulässig. Mit der Kappungsgrenze von 20 % bzw. 15 % in Ballungsgebieten wird dies jedoch begrenzt. Zusätzlich gilt in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse. Durch sie dürfen Mietpreise bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Unser praktischer Mietpreisrechner ermittelt in nur drei Schritten, ob Ihr Mietpreis noch angemessen ist und gibt Ihnen Empfehlungen zur passenden Miethöhe.
Wie darf nach Modernisierungsmaßnahmen erhöht werden?
Nach einer umfangreichen Modernisierung dürfen maximal 8 % der Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies geschieht durch eine Erhöhung der Jahresmiete. In Mehrfamilienhäusern werden die Kosten anteilig verteilt. Voraussetzung für die Kostenumlage ist eine Wertsteigerung der Immobilie. Die Mieterhöhung muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden. Damit Umlagefähigkeit besteht, darf die Diskrepanz zwischen der angekündigten und der tatsächlichen Mieterhöhung nicht mehr als 10 % betragen. Welche anderen Arten der Mieterhöhung es gibt und was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Miete erhöhen.
Was ist bei der Ankündigung der Erhöhung zu beachten?
Dem Mieter muss die Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt werden. Das Schreiben muss bestimmte Pflichtangaben wie Namen und Anschriften aller Mieter und Vermieter, die Höhe der neuen Miete inklusive der ersten Fälligkeit, den Zeitpunkt der letzten Erhöhung, eine Begründung sowie Fristen für den Mieter beinhalten. Zu den Fristen gehört eine Überlegungsfrist für den Mieter, da er einer Mieterhöhung zustimmen muss.
Endecken Sie alle unsere Vermieter-Vorlagen
Von der Mieterselbstauskunft bis zum rechtssicheren Mietvertrag
Nutzen Sie das Wissen der Experten
„Wir möchten privaten Vermietern echte Mehrwerte rund um ihre Immobilienverwaltung bieten. Dazu gehört nicht nur die einfache Erstellung korrekter Nebenkostenabrechnungen, sondern auch eine Vielzahl von Vorlagen. Durch unser Experten-Know-how sind alle Vorlagen geprüft und stets auf aktuellem Stand.“
Mehr über unsJörn Reckeweg
Geschäftsführer von objego