Besser digital
Vorlage zum Mietvertrag – rechtssicher und zeitsparend
Überblick
Alles gut geregelt: mit den Vorlagen zum Mietvertrag
Mietverträge dienen dazu, die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter schriftlich zu regeln. Wie viele Mieter einziehen, welche Räumlichkeiten genutzt werden dürfen, wofür Mieter und Vermieter sorgen müssen, wie hoch die Miete und die Nebenkosten sind, all das ist im Mietvertrag festgehalten. Damit Sie Ihre Mietverträge nicht selbst anfertigen müssen, finden Sie bei objego Vorlagen für Mietverträge für MFH, EFH, ETW und Garagen/ Stellplätze. Ab dem Basic-Paket können Sie diese Dokumente als Word-Datei ganz einfach herunterladen und entsprechend individualisiert ausfüllen und anpassen. Ihre Vorteile:
Sie sparen viel Zeit, denn die Vorlagen sind bereits erstellt und beinhalten alle notwendigen Informationen
Sie schaffen mit einem Mietvertrag die Grundlage für ein gutes Mietverhältnis
Sie erhalten mit den Vorlagen Rechtssicherheit, da sie mithilfe unserer Rechtsexperten erstellt wurden
Mögliche Konflikte werden durch den Vertrag im Vorfeld verhindert
Was objego-Nutzer über uns sagen
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Wenn man wie ich nicht viel Zeit für die Immobilienverwaltung hat, dann spart die Nutzung der Vorlagen jede Menge Zeit.
Anja Behnke
Bochum
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Korrekte Nebenkostenabrechnungen und rechtssichere Mietverträge. Genau das, was ich brauche.
Klaus Vogt
Köln
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Gut zu wissen, dass es bei objego Vorlagen für jede Situation gibt. Letztens hat mir das Übergabeprotokoll echt geholfen.
Bernd Fuchs
Stuttgart
Wählen Sie das passende Paket
Laufzeit:
*Abrechnung alle 12 Monate (inkl. 19% MwSt.)
Funktionen
Alles rund um die digitale Immobilienverwaltung
Bei objego finden Sie nicht nur Vorlagen für Mietverträge. Mit unserer Funktion der Dokumentenverwaltung können Sie Vorlagen wie diese auch digital verwalten. Oder wie wäre es mit der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen? Entdecken Sie alle weiteren Funktionen, die Ihnen den Vermieter-Alltag erleichtern.
Nebenkosten abrechnen
Dank einer benutzerfreundlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung erledigen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung schnell und einfach. Sie vergessen keine relevanten Eingaben, denn das Programm weist Sie auf alles Notwendige hin. Am Ende erhalten Sie eine rechtssichere, korrekte und versandfertige Abrechnung.
Intelligente Finanzverwaltung
Mit dieser Funktion sind Sie in der Lage, Ihren objego-Account mit Ihrem Bankkonto zu verbinden. Sie behalten somit komfortabel den Überblick über gezahlte bzw. ausstehende Mietzahlungen. Und das inklusive höchster Sicherheitsstandards bei der Datenübertragung.
Steuererklärung vorbereiten
Auch wenn es um Ihre Steuererklärung geht, leistet objego wertvolle Unterstützung. Die Software fasst steuerrelevante Informationen praktischerweise für Sie in einer Excel-Tabelle zusammen. Eine gute Hilfe für Ihren Steuerberater oder Sie selbst, um die Anlage V auszufüllen.
Dokumentenverwaltung
Damit nichts verloren geht, können Sie alle Dokumente digital ablegen und bestimmten Kategorien zuordnen. Sie haben jederzeit Zugriff und müssen nicht lange nach Mietverträgen, Übergabeprotokollen, Mieterselbstauskünften oder Rechnungen suchen. Das spart jede Menge Zeit.
Unsere FAQ
Noch Fragen zum Mietvertrag?
Was gehört in einen Mietvertrag?
Zwingend notwendig ist die Angabe der vollständigen Namen und Anschriften des Vermieters und des Mieters. Zudem sind die exakte Anschrift des zu vermietenden Objekts und die Anzahl der Bewohner erforderlich. Auch persönliche Daten des Mieters wie das Geburtsdatum, die festgelegte Kaltmiete, eine Auflistung der Nebenkosten, die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe der Kaution und die Zahlungsweise müssen angegeben werden. Ebenfalls relevant ist die Angabe der Nutzung von weiteren Räumen/ Bereichen innerhalb oder außerhalb der Immobilie, z. B. Keller-, Fahrrad-, Wasch- und Trockenräume.
Was darf im Mietvertrag nicht stehen?
Es dürfen für Schönheitsreparaturen keine festen Fristen angegeben werden, z. B. dass nach 3 Jahren die Küche und das Bad renoviert werden müssen oder nach 5 Jahren das Wohnzimmer. Die Grundregel lautet hier, dass ein Mieter nur das renovieren soll, was er selbst verwohnt hat. Mieter übernehmen häufig das Mietobjekt in renoviertem Zustand und übergeben es nach dem Auszug ebenso renoviert.
Weitere Infos dazu, was in einen Mietvertrag gehört und was nicht, haben wir in unserem Blogartikel zum Thema Mietvertrag zusammengefasst.
Dürfen Mietverträge mündlich abgeschlossen werden?
Es gibt tatsächlich keine rechtliche Pflicht, einen Mietvertrag schriftlich abzuschließen. Trotzdem basieren Mietverhältnisse heute fast ausschließlich auf schriftlichen Mietverträgen. Im Falle eines mündlich vereinbarten Mietvertrages greifen bei Rechtsfragen die juristisch festgelegten Regelungen des BGB. Das sind natürlich ganz allgemeine Formulierungen, die keine individualisierten Regelungen für ein bestimmtes Mietobjekt enthalten, weshalb eine mündliche Vereinbarung stets eine schlechtere Grundlage bietet.
Endecken Sie alle unsere Vermieter-Vorlagen
Von der Hausordnung bis zur Mieterhöhung
Nutzen Sie das Wissen der Experten
„Wir möchten privaten Vermietern echte Mehrwerte rund um ihre Immobilienverwaltung bieten. Dazu gehört nicht nur die einfache Erstellung korrekter Nebenkostenabrechnungen, sondern auch eine Vielzahl von Vorlagen. Durch unser Experten-Know-how sind alle Vorlagen geprüft und stets auf aktuellem Stand.“
Mehr über unsJörn Reckeweg
Geschäftsführer von objego