Letztes Update: 11. Mai 2022
Nebenkostenabrechnung Kabelanschluss: Das müssen Vermieter zur Gesetzesänderung wissen
Die Gebühr für den Kabelanschluss konnten Vermieter lange Zeit im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter eines Hauses umlegen, egal ob der Anschluss vom Mieter genutzt wurde oder nicht. Damit ist jedoch seit Dezember 2021 Schluss. Als Vermieter bleibt Ihnen allerdings noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024, in der Sie sich auf die endgültigen Änderungen vorbereiten können. Was Sie dabei beachten müssen, in welchem Fall die Übergangsfrist nicht gilt und warum sich die Bereitstellung eines Glasfaseranschlusses als Alternative lohnen kann, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

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